Unfall mit einem Mitarbeiter auf dem Hof !

  • Guten Tag,


    ich würde einmal Eure Hilfestellung und Eueren Rat brauchen.
    Am 30.10.2010 hatte ich einen Unfall mit einem Mitarbeiter, wir arbeiten beide bei Joey's Pizza. Die Ein-und Ausfahrt ist zwischen 2 Häusern, man fährt also zwischen die Häuser entlang und rechts ist dann der Hintereingang zum Laden.
    Sobald man durch die Häuser durch fährt, und man von der Position aus, die Tür sieht, sind es ca. 5-8 Meter. Die Breite ist ca. 4 Meter.
    Eines Abends stand ich mit meinem Auto genau vor der Hintertüreingang und fuhr Rückwärts raus, sehr vorsichtig und langsam.
    Plötzlich kam der Mitarbeiter mit hoher Geschwindigkeit in die Einfahrt gedonnert, weil er etwa 5 Meter weiter, nach den Häusern, parken wollte.
    In dem Augenblick fuhr ich langsam raus, er kam halt schnell in die Einfahrt und ich erwischte ihn...Hinten rechts ist die Verkleidung beschädigt und bei ihm ist die Tür beschädigt, eine Delle im Tür.


    Nun hatten wir am Abend bisschen geredet, er meinte was jetzt los ist und was wir jetzt machen. Daraufhin habe ich ihn klar gemacht, dass eigentlich er schuldig ist, da er zuschnell auf das Grundstück gefahren ist..Wäre er vorsichtig gefahren, hätte er mich gesehen.
    Dann dachte ich zuerst, jeder bezahlt seinen Schaden..


    Heute bekomme ich von meiner Versicherung einen Brief, dass der Herr XY den Vorfall gemeldet hat.




    Was könnt ihr mir empfehlen?




    MfG

  • Hallo ...


    Ich kann dir auch nur dringend zu einem Anwalt raten. Die Versicherungen versuchen dich immer über`n Tisch zu ziehen.


    Wenn du keine Rechtsschutz hast, dann geh trotzdem zu einer Erstberatung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht, dieses kostete einem Bekannten gerade mal 40€ und er wusste anschließend wie der Stand der Dinge ist.


    Smarte Grüße aus Göttingen ...

  • kann Dir nur von Austria sagen.
    der ruhende Verkehr ((Grundstück Parkplatz etc) und ausfahrend von diesen, hat Nachrang gegenüber den fließenden und einfahrenden Verkehr.
    Ob zu schnell oder Unvorsichtig ist schwer zu beweisen - maximale Erfolgchance wäre Teilschuld von Beiden.
    wie gesagt ist hier in Österreich
    mlg. ösismart

  • Hallo,
    gem. §9 V StVO:


    Zitat

    Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.


    Dein Kollege, welcher ja in das Grundstück abgebogen ist, hat daher natürlich auch die Pflicht Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer auszuschliessen. Aber auch du, als der Rückwärtsfahrende, musst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschliessen.


    Aber diese verkehrsrechtliche Sicht muss nicht automatisch der zivilrechtlichen Sicht der Versicherung entsprechen.


    Also eine eindeutige Sach- und Rechtslage ist das meiner Meinung nach nicht.



    Gruß,


    Laurenz

  • Hi gilera1989


    kann dir aus eigener Erfahrung sagen, wenn du rückwärts gefahren bist haste schlechte Karten.
    Ist mir schon 2 Mal ganz ähnlich passiert wie dir, hab beide Male einen auf den Sack bekommen und durfte für den Kack aufkommen!


    Gruß
    Micha

  • Ich hatte einen ähnlichen Unfall mit einem anderen Auto, auf einem Parkplatz. Damals bin ich rückwärts aus eine Parklücke und mein Gegner vorwärts gegenüber. Letztendlich mussten beide für den eigenen Schaden aufkommen. Das war mega ärgerlich, weil mein Auto damals 2 Monate alt war. Beide hätte besser aufpassen müssen, so die Polizei.


    Ich drück Dir die Daumen, dass sich das zum guten wendet!

  • Zitat

    Original von Schmelzer64
    Die Versicherungen versuchen dich immer über`n Tisch zu ziehen.


    Wenn Du das über Banken gesagt hättest, würde ich es unterschreiben.


    Versicherungen haben, wie jeder andere auch, nichts zu verschenken. Sie zahlen das, was bezahlt werden MUSS. Daß sie da inzwischen in Zeiten auch für Versicherungen kleiner Zinsen, industrialisierter Schadenregulierung und modernen Schadenmanagements genauer hinsehen als noch vor einigen Jahren, kann man ihnen doch wohl kaum vorwerfen, es sei denn, man erwartet an einem Schaden verdienen zu können. Das allerdings zeugt dann von einer verfehlten Erwartungshaltung und einem meiner Auffassung nach etwas merkwürdigen Rechtsverständnis. Oder würdest Du, müßtest Du einem Geschädigten den Schaden aus eigener Tasche zahlen, dem Geschädigten mehr geben, als ihm zusteht?


    Das hier bisher veröffentlichte, natürlich gut gemeinte, an der Sach- und Rechtslage aber vorbeigehende, Halb- und Unwissen will ich nichtweiter kommentieren. Ich will aber mal versuchen, die Sache in geordnete Bahnen zu bringen.


    Gilera, DEINE Versicherung hat sich bei Dir gemeldet und will was von Dir wissen. Vermutlich hat sie Dich aufgefordert, den Schaden anzuzeigen.


    Jeder Versicherungsnehmer geht mit Abschluß eines Versicherungsvertrages auch Verpflichtungen, sogenannte Obliegenheiten, ein, die über den Anspruch der Versicherung auf Zahlung der Prämie hinausgehen. Im Haftpflichtschadenfall gehört es zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, jeden Schadenfall, der Ansprüche zur Folge haben KÖNNTE, unverzüglich zu melden. Das ist Bestandteil des Anspruches der Versicherung auf umfassende und wahrheitsgemäße Auskunft über alle Umstände, die für die Beurteilung des Schadenfalles relevant sein können.


    Du MUSST einer Aufforderung der Versicherung, Auskunft zum Schaden zu erteilen, also den Schaden ordnungsgemäß anzuzeigen, unverzüglich nachkommen. Tust Du das nicht, wird die Versicherung auf der Grundlage der vom Gegner gemachten Angaben das, was sie für richtig hält, regulieren und Dich wegen der Obliegenheitsverletzung in Regreß nehmen. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt trotz des ggf. über die volle Summe gehenden Regresses mit dem Schaden belastet.


    Die wiederholt angesprochene Rechtsschutzversicherung hilft Dir an dieser Stelle nicht weiter. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Risiko für die Kosten, die zur Verfolgung der Dir ggf. entstandenen Ansprüche gegen den Unfallgegner entstanden sind. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Unfallgegners ist sie nicht zuständig. Das ist alleine Sache der Haftpflichtversicherung.


    Deine Haftpflichtversicherung wird zumindest einen Teil des bei dem Gegner entstandenen Schadens regulieren. Die an Ort und Stelle getroffene Vereinbarung, daß jeder seinen Schaden selber trägt, beinhaltet beiderseits eine Verzichtserklärung auf eigene Ansprüche. Sie ist, auch wenn von der Sach-und Rechtslage her niemals eine Kostellation denkbar ist, daß jeder für seinen Schaden selbst voll aufzukommen hat, wirksam, sofern Du beweisen kannst, daß es einen soclhe gegenseitige Verzichtserklärung gibt. Die bloße Behauptung, es sei so gewesen, reicht nicht. Da ihr den gegenseitigen Verzicht vermutlich nicht schriftlich festgehalten habt, wirst Du kaum in der Lage sein, einen entsprechenden Beweis zu führen.


    Auch auf dem Betriebsgelände bzw. dem Hof hinter dem Haus gelten im Zweifel die Vorschriften der StVO, solange nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet wurde. Sie gelten allerdings nicht uneingeschränkt, sondern, wie auf dem Supermarktparkplatz, mit der Maßgabe, daß hier ein besondres Maß gegenseitiger Rücksichtnahme notwendig ist.


    Du bist rückwärts gefahren. Wenn Du nicht ALLES beim Rückwärtsfahren vollständig übersehen kannst, beispielsweise weil Du natürlich nicht um die Ecke sehen kannst, mußt Du Dich eben eines Einweisers bedienen. Tust Du das nicht, trifft dich alleine wegen dieser Unterlassung nach den regeln des im Zivilrecht zulässigen Anscheinsbeweises ein Verschulden. Die Beweislast kehr sich zu Deinen Lasten um. Du mußt beweisen, daß auch mit einem Einweiser der Unfall für Dich nicht vermeidbar gewesen wäre.


    Das Gebot der besonderen Rücksichtnahme gilt selbstverständlich auch für Deinen Kollegen. Dieser fuhr vorwärts. Damit ist er Dir insofern schon im Vorteil. Den von Laurenz zitierten Passus aus der StVO kannst Du an dieser Stelle bitte getrost vergessen. Ihr wart beide auf dem Betriebsgrundstück und damit beide nicht Teilnehmer am fließenden Verkehr. Das über den Anspruch an gesteigerte Rücksichtnahme deutlich hinausgehende, verschärfte Gebot, jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, greift an dieser Stelle nicht. Wenn Du gegen den Anspruch Deines Kollegen Einwände geltend machen willst, mußt deshalb Du beweisen, daß ihn ebenfalls ein Verschulden trifft. Dazu müßtest Du beweisen, daß Dein Kollege mit einer nicht den Umständen und Örtlichkeiten angepaßten Geschwindigkeit, also kurz gesagt zu schnell, fuhr.


    Von Unfalleugen hast Du nichts geschrieben. Ich unterstelle, daß es sie nicht gibt. Deine Behauptung, der Kollege sei "mit hoher Geschwindigkeit in die Einfahrt gedonnert" ist kein Beweis, sondern allenfalls Polemik, selbst wenn es so gewesen sein sollte. Du - bzw. Deine Versicherung für Dich - wird beweisfällig bleiben und der Schaden des Kollegen wird zu 100% bezahlt werden müssen.


    Bevor es jetzt Genörgel zur Anspruchshöhe gibt: Dein Kollege hat Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten für eine sach- und fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Neuteilen in einer Vertragswerkstatt bis zur Höhe von 30% über dem Wiederbeschaffungswert des beschädigte Fahrzeugs. Eine neue Tür kann gut und gerne 1500 Euro kosten.


    Und noch eins: daß Dein Kollege sich an Deine Versicherung gewandt hat, ist rechtlich völlig in Ordnung. Deine Versicherung haftet dem Kollegen gegenüber zusammen mit Dir als Gesamtschuldner. Der Geschädigte hat einen direkten Anspruch gegen die Versicherung, den er unmittelbar gegen die Versicherung auch einklagen kann, ohne daß Du überhaupt etwas davon bemerken mußt.


    Zu Deiner Frage, was Dir zu empfehlen ist: informiere Deine Versicherung schnellstens ausführlich und umfassend über den Umfall und überlasse der Versicherung die weitere Regulierung. Die Versicherung hat ein eigenes Interesse daran, Deinem Kollegen nicht mehr zu zahlen, als sie aufgrund der Rechtslage zahlen muß. Gechenke wird sie Deinem Kollegen, der zumindest aus der Sicht des konkreten Schadenfalles auch nicht ihr Kunde ist, keinesfalls machen, selbst wenn Dir am Ende die von der Versicherung geleistete Entschädigung zu hoch erscheinen mag.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Versicherungen haben, wie jeder andere auch, nichts zu verschenken. Sie zahlen das, was bezahlt werden MUSS.


    Danke für die genaue Erklärung!
    Deckt sich mit der österr. Rechtssprechung und Versicherungsrecht.
    Versicherung muss, darf aber erst "bezahlen" , wenn der Schadensfall und Schuld rechtl. geregelt ist. Das ist er Grund von oftmals langen Wartezeiten.
    mlg. ösismart

  • Zitat

    Original von osismart
    Deckt sich mit der österr. Rechtssprechung und Versicherungsrecht.


    Auch wenn es bei Euch da unten von vielen nicht gerne gehört wird, aber wir haben eine gewisse gemeinsame Vergangenheit, aus der viele Regelungen in diesem Bereich noch stammen bzw. in der Alpenrepublik mit leichten, meist nur redaktionellen Änderungen nach wie vor gelten. Ähnlichkeiten in der Rechtsprechung sind da nicht nur rein zufällig. ;)


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    [was sind des das für Vereine???? Wenn Du jetzt wegistens Hannover 96-Fan gesagt hättest... ;)


    Bayern-Starek ließ die Hosen runter
    Werder-spielte "Herzilein" Herzog , bei Bayern bekam er seine Ohrfeigen vom Goalie Kahn
    HSV war, glaube ich, Happel einmal Trainer
    96er schlugen Stuttgart
    mlg. ösismart

  • Zitat

    Original von hugo


    Versicherungen haben, wie jeder andere auch, nichts zu verschenken. Sie zahlen das, was bezahlt werden MUSS.



    Hallo Peter ...


    Genau hier muß ich dir nachdrücklich Widersprechen. Versicherungen wollen, wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, möglichst wenig bezahlen.


    Aus eigener Erfahrung ( Ich wurde zweimal unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt ) weiß ich das die Versicherungen nur das bezahlen was gefordert wird. Wenn man nichts fordert bekommt man auch nichts.


    Eine Versicherung zahlt NIE FREIWILLIG alles worauf du Anspruch hast.


    Den Anspruchsumfang kennen nur gute Fachanwälte. Diesen muß der Anwalt teils lange erstreiten. Obwohl die Versicherungen wissen wie die Rechtslage ist, wird verzögert, runtergerechnet, und mit wissentlichen Falschinformetionen gearbeitet.


    In meinen beiden Fällen wurde erst komplett abgerechnet nachdem mein Anwalt Klage einreichte !!!


    Und ich habe von den Unfällen keinerlei Vorteile gehabt, am Ende für die Neuanschaffung der Fahrzeuge noch Geld oben draufgelegt.


    Das unterstreicht allein schon die allgemein gültige Aussage keinen Schadensgutachter der gegnerischen Versicherung an sein Fahrzeug zu lassen, weil ein unabhängiger Gutachter den tatsächlichen Schaden ermittelt und nicht für seinen Arbeit-/Auftraggeber schönrechnet.


    Jeder macht so seine eigenen Erfahrungen; Als mein Anwalt damals den Namen der gegnerischen Versicherung hörte, rollte er mit den Augen und sagte, mit denen gibt`s wieder nur Schwierigkeiten. Erfahrungssache.


    Smarte Grüße aus Göttingen ...

  • Zitat

    Original von Schmelzer64
    Versicherungen wollen, wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, möglichst wenig bezahlen.


    Aus eigener Erfahrung ( Ich wurde zweimal unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt ) weiß ich das die Versicherungen nur das bezahlen was gefordert wird. Wenn man nichts fordert bekommt man auch nichts.


    Moin,


    ich frage Dich noch einmal, zahlst Du freiwillig mehr als möglichst wenig? Oder zahlst Du mal eben und ohne Aufforderung etwas, was von Dir gar nicht gefordert wird? Nenne mir doch bitte mal einen vernünftigen Grund, warum für Versicherungen etwas anderes gelten sollte.


    Die Reaktion Deines Anwaltes kann ich übrigens durchaus nachvollziehen. Natürlich gibt es im Regulierungsverhalten der Versicherungen erhebliche Unterschiede. Gleichwohl bleiben auch die Bemühungen der besonderen Knauserer doch legitim.


    Grüße


    Peter

  • Hallo ...
    Der Gesetzgeber sagt, das mir der unverschuldet entstandene Schaden ersetzt werden soll.


    Zitat: Nenne mir doch bitte mal einen vernünftigen Grund, warum für Versicherungen etwas anderes gelten sollte.


    Antwort: Weil es nicht dadurch Recht wird das man sich wie andere Falsch verhält. ( Es ist nämlich die gleiche dumme Ausrede zu sagen: Warum bestraft ihr mich für zu schnelles Fahren, andere fahren doch auch zu schnell! )


    Immer wieder sind Versicherungen nicht bereit geltendes Recht einzuhalten, täuschen und verzögern bewust ( wie in vielen anderen Bereichen des Lebens auch ).
    Es gibt immer zwei seiten der Medaille, auch Versicherungen werden betrogen, aber ein Laie hat da nun mal keinen Überblick.


    Deshalb ist es wichtig, um auf den Anfang des Themas zurückzukommen, mit einem Anwalt die Situation zu besprechen.
    Oder aber stillschweigend Bezahlen.


    Smarte Grüße aus Göttingen ...

  • Zitat

    Original von hugo
    Gleichwohl bleiben auch die Bemühungen der besonderen Knauserer doch legitim.


    Unabhängig von diesem Fall würde ich Dir da widersprechen wollen.
    Wenn darauf spekuliert wird, daß Geschädigte auf einen Teil des Schadens verzichten, weil ein Prozesskostenrisiko gescheut wird, um den entstandenen Schaden vollständig beglichen zu bekommen, so hat das mit Legitimität relativ wenig zu tun!
    Ich gebe Dir recht mit Deinen Ausführungen, daß Versicherungen natürlich nicht freiwillig alles bezahlen, was gefordert wird oder sogar noch darüber hinaus, aber was manche Versicherungen für Methoden anwenden, um den Schaden nicht vollständig begleichen zu müssen, schrammt oft schon hart an der Grenze der Legalität entlang und erfüllt manchmal schon den Tatbestand der versuchten Nötigung!
    Es wird ganz bewusst darauf gesetzt, daß die Geschädigten die rechtliche Situation nicht kennen und aufgrund der entstehenden Kosten für anwaltliche Beratung und das Prozesskostenrisiko auf ihnen eigentlich zustehenden Ansprüche verzichten!


    Damit kein falscher Eindruck entsteht, ich bin aufgrund der dadurch für die Allgemeinheit über die Versicherungsprämien entstehenden Kosten nicht dafür, daß zu viel erstattet wird oder sogar Versicherungsbetrug unterstützt wird, aber spätestens wenn bewusst darauf spekuliert wird, daß ein Geschädigter auf einen Teil seiner Ansprüche verzichtet, weil er eben keine Rechtsschutzversicherung hat und rechtliche Auseinandersetzungen scheut, dann stimmt was nicht im Staate Good old Germany!
    Und dann ist es auch vorbei mit der Legitimität!

  • Zitat

    Original von Ernesto
    ... dann stimmt was nicht im Staate Good old Germany!
    Und dann ist es auch vorbei mit der Legitimität!


    Was hat das mit Deutschland zu tun?


    Glaubst, in Timbuktu ist das anders?


    Banken, Versicherungen, Fahrzeughersteller, Energieversorger. Um mal 4 der großen Posten weltweit rauszunehmen.


    Alle haben auf Grund ihrer Größe eins gemeinsam: Profit maximieren, Kundenorientierung minimieren. Übern Tisch ziehen wen man kann, wann man kann, so gut man kann.


    Ganz einfach ;)


    Und vom Meckern wirds nicht besser. Entweder es finden weltweit Demos statt (*guterWitz*) oder wir machen mal wieder ne Runde Krieg. Dann gehts auch erstmal wieder ne Weile. (Funktioniert in den USA schließlich auch)

  • Zitat

    Original von yellow-teddy
    ...
    Und vom Meckern wirds nicht besser. Entweder es finden weltweit Demos statt (*guterWitz*) oder wir machen mal wieder ne Runde Krieg. Dann gehts auch erstmal wieder ne Weile. (Funktioniert in den USA schließlich auch)


    Dann aber bitte nicht heulen, wenn sich Wolkenkratzer mit Flugzeugen im Bauch am Boden liegend innig vereinigen...

    Das wovor wir Deutschen am meisten Angst haben, das macht glücklich. Toi-toi-toi.