Frontpanel weg geflogen

  • Hallo miteinander,


    Jemanden aus meinem Bekanntenkreis ist bei einem Waschstrassenbesuch mit seinem 451 Bj.2012 beim anschließenden Gebläsetrocknen das Frontpanel durch den auftreffenden Luftstrahl regelrecht abgerissen worden.
    Der Waschstrassenbetreiber schließt jegliche Haftung aus....der entstandene Schaden geht vorerst mal auf Lasten des Eigentümer.
    Meine Frage dazu, weiß jemand von euch von einem ähnlichen Vorfall, daß das Frontpanel mal in irgend einer Situation gelöst hat.


    Gruß an alle

  • Zitat

    Original von TomTom64
    Der Waschstrassenbetreiber schließt jegliche Haftung aus...


    Der Waschstraßenbetreiber wird aus der Nummer nicht herauskommen, auch wenn er in seinen AGB vermutlich gerne jede Haftung ausgeschlossen haben möchte. Es gibt genug einschlägige Rechtsprechung zur Haftung eines Waschstraßenbetreibers.


    Wenn Du mit dem weggeflogenen Frontpanel die vordere Serviceklappe meinst, deutet allerdings einiges darauf hin, daß diese nicht richtig eingehängt und verriegelt war.


    Grüße


    Peter

  • Genau.... um die Serviceklappe geht's, ob diese nicht korrekt verriegelt war entzieht sich leider meiner Kenntnis. Also sollte man versuchen den Waschanlagenbetreiber in Regress zu nehmen?!

  • Zitat

    Original von TomTom64
    Also sollte man versuchen den Waschanlagenbetreiber in Regress zu nehmen?!


    Versuchen kannst Du es ja, indes ich glaube nicht daran, daß es klappt!
    Und das hat nichts mit den AGBs der Waschanlage zu tun!
    Hugo hat ja schon ausgeführt, daß es genügend Fälle gegeben hat, in denen diese AGBs für nichtig erklärt wurden!


    Es wird ganz einfach der Betreiber der Waschanlage bzw. dessen Versicherung selbst Ursachenforschung betreiben und dann werden die ganz schnell drauf kommen, daß bei ordnungsgemäß verriegelter Serviceklappe ein solcher Schaden nicht möglich ist! Das wird denen im Notfall sogar von Smart bestätigt werden und ruck zuck sind die raus aus der Nummer!


    Soll heissen, der Verweis auf die AGBs wird dem Betreiber nicht ausreichen, der Verweis auf ein Selbstverschulden aber sehr wohl!


    Ubrigens glaube ich auch daß dieser Schaden einzig und allein dadurch verursacht wurde, daß die Serviceklappe nicht ordnungsgemäss verriegelt war!
    Der Besitzer sollte noch froh sein, daß dies in der Waschanlage passiert ist und nicht z.B. vom Fahrtwind auf der Autobahn bei höheren Geschwindigkeiten, denn dort wäre der Schaden mit Sicherheit ungleich höher ausgefallen!

  • Genau so sieht es leider wohl aus.


    Ich halte es in der Tat auch für völlig ausgeschlossen, daß der Deckel durch ein Waschstraßengebläse wegggepustet werden kann, wenn er richtig eingehängt und verriegelt ist.


    Andererseits hast Du etwas von "regelrecht abgerissen" geschrieben. Soll das vielleicht heißen, daß die an der Klappe die Haken/die Verriegelung abgebrochen wurde? Wenn ja, dann kann es mi der Haftung des Waschstraßenbetreibers eventuell doch etwas werden. Ich würde aber unbedingt dazu raten, hier zunächst eine anwaltliche Beratung und dann bei der weiteren Geltendmachung etwaiger Ansprüche auch anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne entsprechenden fachkundigen Beistand wird das nichts.


    Grüße


    Peter

  • Wie jetzt weiter verfahren wird entscheidet sich noch, es scheint so, das es sich vielleicht um eine unglückliche Verkettung von Umständen handelt, auf jeden Fall danke ich euch, für eure persönliche Einschätzung .
    Sollte sich etwas "Haftungstechnisch" heraus kristallisieren lasse ich es euch gerne wissen.



    Gruß


    Tom

  • Wenn nur die Serviceklappe abhanden gekommen ist, dann würde ich mir Gedanken machen, ob es sich für 20, 30 Euro lohnt, diesen Aufwand zu betreiben. :rolleyes:

  • Aha! 8o


    Das ist dann doch ein bisschen mehr Ble ... äh ... Plastik als beim 450 und sicherlich ein wenig teurer. =)

  • Hi und hallo,


    hier mal meine Erfahrung, die ich seinerzeit beim ersten Waschstrassenbesuch gemacht habe.


    Die nette Bedienung sagte mir sofort (als sie den Smart gesehen hat), dass ich die Benutzung der Waschstrasse auf eigene Gefahr tragen müsse, mit eben jener Begründung, dass es in der Vergangenheit wohl schon Fälle gegeben hätte, bei denen die vordere "Serviceklappe" den Abgang geprobt hätte.
    Sie könne mir aber mit "Panzertape" (McGyver lässt grüssen ;-)) aushelfen und ich könne die Serviceklappe damit "sichern"...
    Hab ich dann mal getestet (da bin ich schmerzfrei). Ergebnis: Serviceklappe hat gehalten (war mir vorher klar - war ja verriegelt) und das Panzertape hat sich während des Waschgangs "verabschiedet".


    Folgendes gebe ich zu bedenken: Die Klappe hält Windgeschwindigkeiten auf der Autobahn von 120 bis 150 km/h oder auch mehr aus, wenn sie korrekt verriegelt ist. Und da soll nun in einer Waschstrasse, bei korrekter Verriegelung, die Serviceklappe wegfliegen? Lassen wir die Kirche im Dorf;-)


    Wie schon einige hie geschrieben haben: Der Betreiber bzw dessen Versicherung werden auf "Fahrlässigkeit" beim Schliessen und Verriegeln der Serviceklappe durch den Besitzer/Fahrer plädieren und sind somit aus der Sache schnellstmöglich raus...



    PS: Ich wasche übrigens per Hand..ist gründlicher und bei dem Zwerg kein großer Akt

  • Zitat

    Original von Tim Buktu
    ...


    Folgendes gebe ich zu bedenken: Die Klappe hält Windgeschwindigkeiten auf der Autobahn von 120 bis 150 km/h oder auch mehr aus, wenn sie korrekt verriegelt ist. Und da soll nun in einer Waschstrasse, bei korrekter Verriegelung, die Serviceklappe wegfliegen? Lassen wir die Kirche im Dorf;-)


    ...


    Na ja, der Teufel sitzt im Detail. Da gibt es dann schon Unterschiede:



    Gruß,
    Thorsten

    Das wovor wir Deutschen am meisten Angst haben, das macht glücklich. Toi-toi-toi.

  • Hi,


    um konkreter zu werden:
    Ich vermute, es handelt sich zumindest bei Tim Buktu um die Washanlage Mr. Wash, Heiliger Weg in Dortmund Stadtmitte Ost. Mir wurde dort bereits früh vom Waschanlagenpersonal von Zwischenfällen mit einem anderen Smart erzählt und bei jeder Einfahrt gesagt, dass ich mit dem Smart auf eigene Gefahr durchfahren müsse, da man keine Haftung für Schäden übernehmen würde.


    Dies war ich aufgrund der genauen Schilderung des Schadensbildes (abgerissene Serviceklappe - oder im Waschstraßenjargon "Motorhaube") und der unterschiedlichen Bauweise zwischen 450 und 451 sogar monatelang bereit hinzunehmen.


    Als man dann aber aufgrund eines angeblichen zweiten Zwischenfalls gleicher Art irgendwann bei meinem 450er (der noch nie eine Serviceklappe besessen hatte) anfing, das Frontpanel willkürlich mit Panzertape abzukleben, und mich ohne Abklebung nicht mehr durch die Waschanlage fahren lassen wollte, habe ich mir geschworen, diese Waschstraße nie wieder zu benutzen. Dies muss irgendwann im Frühjahr 2012 gewesen sein.


    Schöne Grüße,


    Smartinese

  • Es gibt keinerlei Probleme wenn die Klappe oben korrekt eingehakt ist.


    Ich sehe oft genug 451er bei denen mindestens eine Seite oben hochsteht, d.h. nicht richtig eingehakt ist.


    Grüsse
    herby

  • Zitat

    Original von herby
    Ich sehe oft genug 451er bei denen mindestens eine Seite oben hochsteht, d.h. nicht richtig eingehakt ist.


    Das sehe ich auch sehr oft. Und mit "abgerissen" ist wohl das schmale Gurtband gemeint, mit dem die Abdeckung und die Karosserie verbunden sind.

  • wenn du aus der Werkstatt kommst. Das ist mir jetzt auch passiert dass der Haubengriff auf einer Seite noch auf war nachdem die Werkstatt dabei war. Die ganze Konstruktion ist antiquiert und sollte so gestaltet werden dass die richtige Scharniere bekommt und auch besser verriegelt wird denn so wie es ist ist das Plünnen.
    moin von kookie

  • ... ist mir heute in der Waschstraße leider auch passiert! :evil:
    Während der Trocknungsphase höre ich einen lauten Knall an meinem Fahrzeug und plötzlich ging die Waschanlage aus. Ein Mitarbeiter kam angerannt, vorbei an meinem Auto um etwas an einem Sensor zu kontrollieren. Danach sprang die Anlage wieder an und der Mitarbeiter lief wieder an meinem Smarti vorbei.


    Ich habe mir dann nichts weiter dabei gedacht und bin nach dem Waschprogramm normal aus der Anlage rausgefahren.
    Da diese Waschstraße mehrere Reinungsplätze (Bsp. fürs Staubsaugen) hat, wurde ich direkt nach der Ausfahrt von mehreren Personen angehalten... ich hörte auch schon etwas ganz merkwürdig an meinem Auto kratzen. Oh je, was ist jetzt passiert... vielleicht ist das Kennzeichen weggeflogen?


    Leider musste ich das hier entdecken:


    Der Linke Kotflügel ist durch das runterfallen der Klappe leider auch in mitleidenschaft gezogen worden. Bei der Klappe muss sicher eine neue her und der Kotflügel neu lackiert werden.
    Der Vorfall wurde an das Waschanlagenpersonal gemeldet und aufgenommen. Ich bin gespannt was dabei rauskommt! Am Montag gehts erstmal zum Mercedes Händler für einen Kostenvoranschlag. Ich schätze mal gute 4-500 Euro Schaden, wobei ich diesen sicher nicht zahlen werde, da die Abdeckung korrekt einghakt und verriegelt war.


    Das blöde ist nur, dass ich jetzt in Zukunft noch einen Smart habe, dem nur Handwäsche zu gönnen ist. Verdammt. ;(


    By-the-way noch eine Frage.
    Ist es normal, dass die Frontschweinfer innen beschlagen? Sehe das jetzt zum ersten mal bei einem (neuen) Auto.


    Gruß Zapfe

  • Zitat

    Original von Zapfestreich89
    wobei ich den Schaden sicher nicht zahlen werde, da die Abdeckung korrekt eingehakt und verriegelt war.


    Dann kannste Dich mental schon mal auf einen Rechtsstreit vorbereiten!
    Denn die Versicherung des Waschanlagenbetreibers wird genau aus diesem Grund die Zahlung verweigern, denke ich mal.


    Und wenn es dann von Smart noch die Aussage gibt, daß dies bei korrekt verriegelter Serviceklappe nicht passieren kann, dann dürftest Du ein Problem haben!

  • Zitat

    Original von Smartinese
    Hi,


    um konkreter zu werden:
    Ich vermute, es handelt sich zumindest bei Tim Buktu um die Washanlage Mr. Wash, Heiliger Weg in Dortmund Stadtmitte Ost. Mir wurde dort bereits früh vom Waschanlagenpersonal von Zwischenfällen mit einem anderen Smart erzählt und bei jeder Einfahrt gesagt, dass ich mit dem Smart auf eigene Gefahr durchfahren müsse, da man keine Haftung für Schäden übernehmen würde.
    ...


    Moin,


    na immerhin lassen sie smarts jetzt überhaupt rein.
    In der alten Anlage, vor dem kompletten Neubau, haben sie smarts komplett verweigert.
    Die alte Anlage hatte noch diese Förderkette und dort sollen mehrere smarts herausgesprungen sein und sich in der Anlage komplett quer zwischen die Bürsten gestellt haben. So stand sie Anlgae erst mal still, bis der kleine wieder raus war.
    Aber das ist auch schon wieder lange her.


    Gruß


    Thomas, dessen Kugel nur Handwäsche bekommt - der Heckspoiler wird es danken. ;)

  • Zitat

    Original von Ernesto
    Dann kannste Dich mental schon mal auf einen Rechtsstreit vorbereiten!


    Könnte wohl so sein, muß aber nicht. Der Betreiber einer Waschanlage hat besondere Sorgfaltspflichten. So muß er z.B. darauf hinweisen, wenn eine Anlage für bestimme Fahrzeuge nicht geeignet ist oder bestimmte Anbauteile besonders gefährdet sind. Daß die Klappe nicht ordnungsgemäß verriegelt bzw. eingerastet war, muß der Betreiber der Waschanlage zumindest zunächst einmal darlegen. Ich würde deshalb die eventuelle Möglichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Verriegelung nicht einmal ansatzweise andeuten, auch nicht dadurch, daß ich überhaupt darauf hinweise, daß sie (selbstverständlich) ordnungsgemäß eingerastet war. Solange das Thema nicht von der Gegenseite angesprochen wird, ist es einfach besser, insoweit die Klappe zu halten. ;)


    Im Übrigen habe ich, ehrlich gesagt, wirklich Zweifel, daß die Klappe oben auf beiden Seiten richtig eingehakt war. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß der Trockner die Nasen der richtig eingehängten Klappe oben herausziehen kann, auch wenn der Luftstrom von der Scheibe aus unter die Klappe gedrückt wird und dadurch auf der Oberseite der Klappe sicher ein ganz erheblicher Unterdruck entsteht.


    Grüße


    Peter