ZitatOriginal von neunzwoelfer
Was dann? Anwalt? Der schreibt und Werkstatt spielt auf Zeit. Gericht? Termin in 4 Wochen...
Hallo Helmut,
da gäbe es erstens das Mittel der einstweiligen Verfügung, das funktioniert durchaus fast von jetzt auf gleich, und zweitens gehe ich durchaus davon aus, daß sich vielleicht dem Servicemeister die Rechtslage nur schwerlich vermitteln läßt. Der Geschäftsführer, Niederlassungsleiter oder wer auch immer an an der Spitze steht sollte die rechtlichen Zusammenhänge aber durchaus erfassen - und auch, anders als der in der Regel insoweit nur über eingeschränkte Vollmachten verfügende Servicemeister, die Möglichkeit haben, die daraus folgernde notwendige Entscheidung zu treffen.
Grüße
Peter