colouredsmartie:
Wenn Du Pech hast, dann stellt das Amtsgericht mit Zustimmung der StA das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. D.h. Du hast dann keine gerichtliche Entscheidung, ob Du nun quer oder nicht parken durftest, und bleibst auch noch auf Deinen eigenen Kosten (Rechtsanwalt!) sitzen.
Drücke Dir aber die Daumen, dass Du an einen entscheidungsfreudigen Richter gerätst.
Gruß
Helmut