Bremsgeräusche (oder Pedal?)

  • Hallo,


    bei meinem Smart 451 MHD (EZ 04/2010 - 19.000 KM-Stand) habe ich folgendes Problem:


    Bei mäßigem Bremsen (z.B. beim Zufahren auf eine rote Ampel) macht der Wagen ein (meiner Meinung nach schon deutlich hörbares) klopfendes Geräusch. In kurzen Abständen erfolgen mehrere "tock"-Geräusche bis zum Stillstand des Fahrzeugs.


    Das Geräusch lässt sich für mich als Technik-Laie nur schwer orten, da es aber nur beim Bremsen auftritt, hab ich es jetzt erstmal der Bremse zugeordnet. Ebenso tritt ein deutlich hörbares Geräusch auf, wenn die Bremse wieder losgelassen wird.


    Bei starkem Bremsen tritt dieser Effekt nicht ein.


    Ich habe den Wagen heute morgen von der Wartung abgeholt und dem Mechaniker das Problem zuvor geschildert. Er hat mir gesagt, dass der Wagen in bestem Zustand ist und die Bremsen keinerlei erkennbare Mängel aufweisen oder in irgendwelche Verschleißerscheinungen zeigen würden. Weiterhin konnte er das Geräusch auch nicht reproduzieren.


    Für mich klingt das so, als würde das Problem also nur dann auftreten, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Oder eventuell sind die Bremsen selbst nicht der Ursprung der Geräusche, sondern irgendetwas davor. Auch wenn das Pedal beim Treten teilweise etwas knartzt, klingt es meiner Meinung nicht danach, als käme das klopfende Geräusch von dort.


    Hat jemand eine Idee, was das sein könnte?

  • wenn es nur in Bewegung ist, dann hat der Mechaniker keine Probefahrt gemacht!?
    Hoert sich nach lockerer Bremszange oder abgeloestem Bremsbelag an. Soll das eine oder andere mal bei Smartbremskloetze vorkommen!
    Rad runter, Zange oeffnen und Belaege kontrollieren!
    Garantiefall?

  • Also ich würde zu 99% sagen das einer deienr ABS- Kränze hinten gebrochen ist.
    Ein typisches Smart 451er Problem nach geringer Laufleistung. Eventuell Antrag auf Kulanz stellen und auf diverse Foren hinweisen.
    Lies mal hier und hier.


    Vielleicht hilft dir das weiter, ggf. mal den Mechaniker direkt darauf ansprechen. Smart auf die Bühne und man kann es mit bloßem Auge erkennen.

  • Hallo,


    ich bin ganz neu hier, habe mich noch nicht vorgestellt, werde ich nachholen, sorry.


    Habe in den letzen Tagen aber eifrig hier gelesen, weil mein Smart 451, Baujahr 10/2008, 45000 km, mit ähnlich Problemen in der Werkstatt steht.


    Die Jungs dort wussten nicht weiter, nachdem man mir für ca. 200 € Bremsscheiben und Bremsbeläge gewechselt hatte, ich dort vom Hof fuhr, bestand das Problem immer noch und man war relativ ratlos.


    Nur mit Hilfe meiner Recherchen in diesem Forum (DANKE!)kam man auf die ABS-Kränze. Die Werkstatt war natürlich erst ein wenig genervt, denn wie kann man als Frau mit "halbseidenen Internetinformationen" kommen und seinen Senf dazugeben ...


    Gestern dann der Anruf, tatsächlich ein ABS-Kranz gebrochen!!


    Ich kann mein Auto heute abholen und werde dann mehr berichten.


    LG und danke nochmals für die vielen hilfreichen Infos hier im Forum!


    P.S. Kann mir jemand sagen, wie wahrscheinlich es ist, das der andere ABS-Kranz in Kürze auch bricht? Habe gestern telefonisch in der Werkstatt Bedenken diesbezüglich angemeldt, aber man meinte, der sei völlig in Ordnung ...

  • Also bei mir kam der 2. ein halbes Jahr später 8o
    Und wenn das hier jetzt alle 30000km kommt dann flipp ich aus. Wer soll deas bezahlen und das Problem war ja schon beim 450er bekannt. Hinzu kommt das smart nicht repariert sondern nur Teile wechselt. Anstatt den alten Ring runter zu machen und einen neuen draufzusetzen. Denn die gibt es mittlerweile einzeln zu kaufen. Lieber den ganzen antrieb wechseln kostet ja auch dem Verbraucher mehr... ?(


  • War das ein Smart SC bzw. eine MB, soll heissen Mercedes Benz Werkstatt oder ne freie Schrauberbude? ?(
    Wenn das ein SC oder eine MB Werkstatt war, dann sollten die lieber ihre Geschäfte einstellen oder dicht gemacht werden! Das wäre besser für die Kunden!
    Das Fehlerbild mit dem ansprechenden ABS bei geringen Geschwindigkeiten ist nämlich schon fast so alt wie der Smart selbst, also über 10 Jahre!!!
    Das pfeifen nämlich mittlerweilen schon die Spatzen von den Dächern und in den Foren ist es täglichen Thema, nur bis in die Werkstätten scheint sich das noch nicht herum gesprochen zu haben!
    Komisch, komisch, wenn man bedenkt, daß in den Werkstätten immer über die Foren zum Smart abgelästert wird!
    Und wenn man dann erst mal ne nutzlose Materialschlacht startet, die einen Haufen Geld kostet und durch den Kunde darauf hingewiesen werden muß, wo der Fehler her kommen könnte, dann hat man meiner Meinung nach den Beruf verfehlt!


    Der nächste Skandal ist ja, daß dieses Problem beim 451er Smart überhaupt noch auftritt! Nachdem beim 450er die Zahnkränze schon massenweise stark gerostet haben und dadurch gebrochen sind, hätte man ja beim Nachfolger mal was ändern können, aber das ist wohl bei Smart zuviel verlangt! :rolleyes:


    Anfangs gab es die Zahnkränze ja nicht mal einzeln als Ersatzteile, da mussten massenweise für sündhaft teures Geld die Antriebswellen komplett getauscht werden, obwohl die eigentlich in Ordnung waren! Mittlerweilen gibt es wenigstens die Zahnkränze einzeln zu kaufen, allerdings bei Smart immer noch nicht, sondern nur bei findigen Zulieferern.
    Ärgerlich ist die ganze Sache trotzdem!


    Ich bin mir allerdings nicht im klaren darüber, ob das auch das Problem beim TE ist, dessen Smart ist ja erst zwei Jahre alt und die Beschreibung hört sich auch etwas anders an. Aber das Nachkontrollieren der Zahnkränze dürfte trotzdem kein Fehler sein!

  • Ich antworte mal etwas knapp, hab nämlich wirklich viel zu tun und darf eigentlich nicht ...


    Mein Auto steht in einem Smartcenter und wartet darauf, dass ich es heute abhole.


    Die wollen nochmal 300 € von mir haben (für eine Seite ABS-Kranz!!) und bieten mir jedoch "freundlicher Weise" 50 % Kulanz an.


    Ich bin trotzdem etwas bockig. Zum einen wegen der schnell mal ausgebauten Bremsen (habe diese leider hinterher auch nicht mehr zu sehen bekommen) und zum anderen ... wenn ich das hier alles lese, sollte der Hersteller sich mehr in der Verantwortung sehen, oder?


    Weiß nicht, welche Strategie ich nun fahren soll? Mir auf der Rechnung schriftlich versichern lassen, dass der zweite Kranz okay ist? In einem halben Jahr ist mein Auto dann fünf Jahre alt, irgendwann wird es vorbei sein mit Kulanz. Und schon wieder 300,00 €, das geht gar nicht ...


    Ich bin echt sauer ...

  • Zitat

    Original von Murkel
    Die wollen nochmal 300 € von mir haben (für eine Seite ABS-Kranz!!) und bieten mir jedoch "freundlicher Weise" 50 % Kulanz an.

    Ist da tatsächlich nur der Zahnkranz getauscht worden oder die komplette Antriebswelle?


    Wie schon geschrieben ist ja gleich der nächste Skandal, daß es den Zahnkranz bei Smart offiziell nicht als Ersatzteil gibt und in einem solchen Fall die komplette Antriebswelle getauscht werden muß!
    Und das wurde anscheinend an Deinem Smart bereits so durchgeführt.


    Ich weiss ja nicht, was für Ignoranten in Deinem SC sitzen, aber zum einen haben die keine Ahnung, sonst hätten sie nicht die Hilfe des Forums gebraucht, um den Fehler zu finden, nachdem unnötigerweise erst mal an der falschen Stelle Kosten produziert wurden und zum anderen sollte sie mal über ihre Vorgehensweise der Entstörung nachdenken.
    Aber es ist ja nur das Geld der Kunden! :evil:


    In einem der empfehlenswerten Alternativen zu diesen Gangstern ohne Durchblick, die es regional verteilt zum Glück gibt, hätte die Reparatur 100-150.- EURO gekostet, mit Sicherheit nicht mehr!

  • Zitat

    Original von hugo
    Was genau steht im ersten Werkstattauftrag, der zum Tausch der Bremsen geführt hat?


    Was soll da schon drin stehen, wenn ein für die Beteiligten unklares Fehlerbild vorliegt?
    Natürlich eine Formulierung , die Spielraum nach allen Seiten offen lässt!

  • Den ersten Reparaturauftrag habe ich jetzt nicht vor Augen, der liegt zu Hause.


    Ich brachte den Wagen hin, habe eine ca. 1 seitenlange detaillierte Beschreibung des Fehlers auch für den Monteuer zur Info auf den Fahrersitz gelegt.


    Man rief mich an und meinte, man hätte den Fehler recht schnell gefunden, die Bremsbeläge + Scheiben müssten getauscht werden. Ich war nicht begeistert, aber stimmte telefonisch zu (werde ich so einfach demnächst nicht mehr tun!!, schade eigentlich). Am nächsten Tag holte ich den Wagen ab, fuhr ca. 500 m und bemerkte sofort das gleiche Geräusch + Fahrverhalten.


    Bin stinksauer umgedreht. Am Montag hat man mein Auto nochmal auf den Kopf gestellt und nichts gefunden, man wolle nun einen Techniker vom Hersteller hinzuziehen, ich solle mich auf drei, vier Tage Wartezeit einrichten.


    Ich habe dann mit Nachdruck zweimal auf die ABS-Kränze hingewiesen. Gestern kam dann die Info, dass ich Recht hatte und man bedanke sich für meine Mitwirkung. Lustig, oder?


    Ernesto, ich habe die Rechnung noch nicht gesehen, werde ich nachher erst zu Geischt bekommen. Aber irgend etwas hat der gestern am Telefon auch von Antriebswelle erzählt. Ich bin da noch nicht ganz fit, lese mich da auch gerade erst rein. Habe bis jetzt blind meiner Werkstatt vertraut und mich maximal mit Lack- und Innenraumpflege beschäftigt :rolleyes: ...


    Hat vllt. jemand einen Rat wie ich nachher verfahre, wenn ich das Auto abhole ...?? Ich meine bzgl. der drohenden Gefahr, dass der zweite Kranz auch in Kürze bricht??

  • Also bei dieser Geschichte komm ich mir vor wie im falschen Film, aber leider ist das die gelebte Wirklichkeit in Werkstätten heutzutage! X(


    Ich würde ja nix sagen, wenn das Fehlerbild wirklich misteriös wäre. Aber dieser Fehler und die auftretenden Effekte sind so charakteristisch für den Zahnkranz, das halt ich einfach im Kopf nicht aus, daß sich so etwas nicht in die Markenwerkstätten der Herstellers rum spricht, das ist doch keine Wissenschaft! Man könnte gerade meinen, die Leute dort vergessen über Nacht alles, was am Vortag geschehen ist und fangen jeden Morgen bei Null wieder an!
    Und mit Null meine ich auch die Schrauberqualitäten dort!
    Das Lesen in den Foren zum Smart sollte wirklich zum Pflichtprogram für SC Mitarbeiter werden!
    Stattdessen verlegt man sich auf das Lästern über die Foren!


    Gegen die Tatsache, daß es bei Smart den Zahnkranz eben nicht als Ersatzteil gibt und dort immer die komplette Antriebswelle ausgetauscht wird, obwohl sie eigentlich ansonsten in Ordnung ist, wirst Du nichts machen können. Das ist die Ersatzteilpolitik von Smart. Mit der musst Du Dich abfinden oder ein anderes Auto kaufen!


    Eine verbindliche Aussage über den zweiten Zahnkranz wirst Du dort nicht bekommen, dafür habe ich sogar Verständnis, darüber würde ich als Werkstatt auch keine Aussage treffen wollen!


    Ich würde an Deiner Stelle dort ansetzen, daß die erste Reparatur inkompetent und unnötigerweise durchgeführt wurde bei einem Fehler, der in dieser Form längst bekannt ist und sich sogar ins SC Timbuktu schon rum gesprochen hat!
    Aber offensichtlich noch nicht zu den Ignoranten in Deinem SC! :rolleyes:


    Wenn die bei Rechnungsreklamationen genauso viel bzw. genauso wenig Kompetenz, die in diesem Fall durch Ignoranz ersetzt wird, an den Tag legen, sehe ich schwarz!
    Dieses Etablissement solltest Du auf jeden Fall wegen erwiesener Unfähigkeit zukünftig meiden wie der Teufel das Weihwasser!


    Daß Du über dieses Erlebnis in entsprechender Form in Foren und in Deinem Umfeld berichten wirst, kannst Du in Deinem Gespräch dort ruhig erwähnen.
    Es wird Dir zwar nichts bringen, denke ich mal, aber die sollen ruhig wissen, daß diese Art der Abzocke nicht einfach unter dem Tisch fallen wird.


    Wenn Du keinen Erfolg bei Deinen Bemühungen hast, würde ich mich auch an Deiner Stelle nicht scheuen, die Identität dieses SC bekannt zu geben!
    In Verbindung mit Tatsachenberichten, die nur die Wahrheit wieder geben, ist dies durchaus legitim!


    Und wundere Dich nicht, wenn Du bei Deinen Gesprächen dort wirklich auf lauter Ignoranten triffst, deren Vorgehensweise und Begründung jeglicher Logik entbehren und jenseits der menschlichen Vorstellung liegen.
    Das ist dort normal, ebenso wie die untaugliche Vorgehensweise bei Reparaturen! :rolleyes:

  • Hugo,


    auf der Info, die ich auf den Beifahrersitz gelegt habe, stand in etwa folgende Beschreibung:


    - wenn man den Fuß bei 50/60 kmh vom Gas nimmt und ausrollen lässt, ist ein klopfendes, metallisches Geräusch zu hören


    - dieses wird langsamer, entsprechend fallender Geschwindkeit und ist dann auch deutlicher zu hören


    - außerdem war, wenn das Geräusch auftrat, auch ein leichtes Rucken zu spüren, wenn das Auto dann nur noch sehr langsam rollte



    Das ganz habe ich nur sehr viel ausfühlicher formuliert. Ich habe NICHT gesagt oder geschrieben dass ich Bremsprobleme habe oder der akkustische Warnton der Bremse zu hören sei o. ä.

  • Danke für Deine sehr ausfühliche Antwort Ernesto!!


    Bezüglich des Lesens im Smart-Forum: Ich weiß nicht ob meine Beschreibung für den Monteur aussagekräftig genug war ...


    Aber die Lösung gefunden habe ich, indem ich bei Goo... eingegeben habe:


    "Smart 451 klopfendes Geräusch" und diverse Foren durchforstet habe.


    Also sollte meine Aussagen doch einem Mechaniker im SC durchaus auf die Sprünge helfen, oder??

  • Zitat

    Original von Murkel
    Also sollte meine Aussagen doch einem Mechaniker im SC durchaus auf die Sprünge helfen, oder??


    Da bin ich ganz bei Dir, aber mir musst Du es ja nicht beibringen, sondern den Ignoranten in Deinem SC! ;)


    Ich würde mir an Deiner Stelle eine Argumentationskette aufbauen, wie es denn sein kann, daß trotz einer ziemlich detaillierten Beschreibung eines seit über 10 Jahren bestens bekannten Fehlerbildes erstmal an der falschen Stelle angefangen wird, zu reparieren und, besonders verwerflich, Dir ein Fahrzeug ausgehändigt wird, an dem bereits nach einer Fahrt von 500 Metern erkannt werden kann, daß das Problem immer noch besteht.
    Das hätten die doch als erstes im Rahmen einer Probefahr merken müssen!!! :evil:


    Aber wie gesagt, daß die Zahnkränze Sollbruchstellen sind und im SC deswegen die komplette Antriebswelle getauscht wird, dagegen wirst Du schlecht argumentieren können, das ist bei denen nämlich tatsächlich normal! X(

  • Das ganze Gepolter über die Unfähigkeit der Werkstatt, so verständlich es auch ist, führt doch in der sache nicht weiter - und es wird auch bei der Werkstatt auf taube Ohren stoßen, wenn es um die Bezahlung der erbrachten Leistungen geht.


    Gehen wir das doch mal ganz sachlich an: es hängt entscheidend von der Formulierung des zuerst erteilten Reparaturauftrages ab. Darüber, welchen Auslegungsspielraum die Formulierung läßt, zu spekulieren, führt nicht weiter. Die im Fahrzeug hinterlassene Fehlerbeschreibung sollte als Bestandteil des Auftrages gesehen werden können, auch wenn es sicher klüger gewesen wäre, sie gleich dem Auftrag anzuhängen. Ich hoffe, es gibt wenigstens eine Kopie der Fehlerbeschreibung.


    Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Werkvertrag zustande. Die Werkstatt schuldet zur Erfüllung des Werkvertrages den Erfolg, d.h. die vollständige Erledigung des Auftrages durch Behebung des reklamierten Defekts. Sie hat geglaubt, den Mangel durch Tausch der Bremsen behoben zu haben und die dafür entstandenen Kosten abgerechnet. Das ist bis hierher ihr gutes Recht gewesen.


    Tatsächlich ist der Mangel nicht behoben worden, was bei einer Probefahrt vor Rechnungslegung durch die Werkstatt hätte bemerkt werden können. Der Werkvertrag wurde schlecht erfüllt. Die Werkstatt ist, zumal sie abgerechnet hat und Du bereits bezahlt hast, zur Nachbesserung verpflichtet, um den bestehenden Vertrag erfüllen zu können. Die zur Vertragserfüllung erforderliche Nachbesserung darf Dich dabei gar nichts, keinen Cent, mehr kosten.


    Die Werkstatt hat ihre Chance zur Vertragserfüllung gehabt und nicht genutzt. Der Rest ist alleine ihr Problem, egal wie lange sie zur Nachbesserung benötigt und wieviel und wie teure Teile sie zusätzlich verbauen muß.


    Sollte die Werkstatt dieser Argumentation vermutlich nicht folgen wollen, mag sie sich rechtlich beraten lassen. Ich würde jedenfalls keinen Cent zahlen.


    Grüße


    Peter

  • Auch wenn mein berechtigtes Gepolter in der Sache nicht weiter führen sollte, Deine Ausführungen sind rechtlich gesehen ebenso fragwürdig!
    Es gibt nämlich bereits Urteile von Gerichten darüber, witzigerweise sogar aus Deinem Bundesland! daß eine Werkstatt sehr wohl bezahlt werden muß, auch wenn die Reparatur nicht erfolgreich war, wenn die durchgeführten Arbeiten zumindest fachgerecht durchgeführt wurden und im Zusammenhang mit dem Problem stehen.


    Klick mich!


    O-Ton: Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass die Werkstatt nicht den gewünschten Erfolg, hier die Beseitigung des Klappern, sondern nur den Versuch der Beseitigung schuldet, da die Ursache der Klappergeräusche nicht eindeutig feststand und auch vom Kläger nicht benannt wurde.


    Wie soll der Kläger auch die Ursache benennen, wenn er es selbst nicht weiss und sich seinerseits auf das Urteilsvermögen der Werkstatt verlässt! ?(


    Ironie an!
    Wieso hat auch die TE nicht von vornherein der Werkstatt klar und deutlich gesagt, daß dies nur vom ABS Zahnkranz kommen kann?
    Ironie aus!


    Antwort: Weil ihr die Arroganzlinge in der Werkstatt ohnehin nicht geglaubt hätten! :rolleyes:
    Aber zumindest wäre dann die Faktenlage zu ihren Gunsten auslegbar!


    Das verlinkte Urteil ist nur ein Beispiel von vielen, den sicheren rechtlichen Stand, den Du hier vermittelst ist in der Realität ein äusserst brüchiges Gebäude!


    P.S. Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand, da ist selbst die Meinung von Anwälten oder anderen Koniferen noch lange nicht das Urteil! :)

  • Zitat

    Original von hugo
    Die Werkstatt schuldet zur Erfüllung des Werkvertrages den Erfolg,


    Wie Du siehst, steht bereits diese Aussage in krasser Diskrepanz zu dem von mir verlinkten Fall!
    Wenn Du die Begründung des Urteils mal durchliest, dann steht dort nämlich explizit drin, daß genau dieses nicht der Fall ist!


    O-Ton: Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass die Werkstatt nicht den gewünschten Erfolg, hier die Beseitigung des Klappern, sondern nur den Versuch der Beseitigung schuldet,


    Und wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist die Beschreitung des Rechtsweges ein zum einen langwieriger Weg und zum anderen mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden, was die Reparaturkosten bestimmt locker um ein Mehrfaches übersteigt!


    Und genau deshalb wird auch von den Werkstätten ein solches Schindluder getrieben!
    Für die ist das außerdem vollkommen normal, was hier stattfindet!
    Das ist ja der eigentliche Skandal.
    Es mag ja Fehler geben, die tatsächlich schwer zu finden sind, das will ich ja gar nicht abstreiten, aber vollkommen grotesk wird diese Vorgehensweise unter der Tatsache, daß häufig Probleme zu Materialschlachten mit entsprechenden Kosten führen, die selbst in den Foren zusammen mit einer Lösung seit Jahren propagiert werden!
    Da frage ich mich, warum ausgerechnet die Fachwerkstatt des Herstellers hier ein Problem mit der Beseitigung hat! :rolleyes:

  • Das von Dir zitierte Urteil des Amtsgerichts Hannover entspricht nicht der herrschenden Meinung und steht im krassen Widerspruch zur Literatur, wobei es im Ergebnis sogar folgerichtig ist, weil es keinen Werkvertrag, sondern, das ist der entscheidende Kardinalfehler des Urteils, einen Dienstvertrag annimmt.


    Es stimmt ja, ein Rechtsstreit ist mit Risiken verbunden und keiner kann wirklich vorhersagen, mit welchen Befindlichkeiten der Amtsrichter Adam aufgestanden ist, bevor er zu einem Urteil kommt. Wer aber sagt denn, daß es zu gleich zu einem Prozeß kommt, wenn ein Kunde der Werkstatt die Rechtslage sachlich vortragen kann. Das Prozeßrisiko trägt die Werkstatt doch im Übrigen genauso wie der Kunde, ohne daß die Werkstatt für solche Rechtsstreitigkeiten zu vertretbaren Kosten überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließen könnte. Will sagen, die Wahrscheinlichkeit, daß die Werkstatt Rechtsschutz hat, ist deutlich geringer, als daß der Kunde versichert ist.


    Schließlich und letztlich, ein amtsgerichtliches Urteil aus einem womöglich nicht einmal zuständigen Gerichtsbezirk entfaltet wahrlich keine präjudizierende rechtsfortbildende Wirkung.


    Um auf den konkreten Fall zurückzukommen, es ist bis jetzt nirgends davon die Rede gewesen, daß die Werkstatt nur versuchen sollte, dem zudem ja durchaus sicherheitsrelevanten Problem auf den Grund zu kommen. Sie sollte es beseitigen und hätte, wäre eine Probefahrt durchgeführt worden, feststellen können, daß der Mangel mit den bis dahin durchgeführten Maßnahmen eben gerade nicht behoben ist. Da kann es keine Entschuldigung mit anschließender Abwälzung der Kosten auf den Kunden geben, wenn nun nachgebessert werden muß.


    Grüße


    Peter

  • "Ich würde jedenfalls keinen Cent zahlen."


    Hugo,


    kann man sich aber nur erlauben, wenn man nicht auf sein Fahrzeug angewiesen ist.
    Die Werkstatt wird ohne Bezahlung mit Sicherheit den Wagen nicht rausrücken wollen. Was dann? Anwalt? Der schreibt und Werkstatt spielt auf Zeit. Gericht? Termin in 4 Wochen...


    Gruß


    Helmut