Moin,
meine Tochter hatte vor einiger Zeit einen kleinen Auffahrunfall an einer Ampel. Schuldfrage völlig klar. Sie erlitt dabei ein leichtes Schleudertrauma.
Ihre private Krankenkasse, bei der Sie die Arztrechnung eingereicht hat, schreibt nunmehr wörtlich:
"...da der Haftplichtversicherer des Unfallbeteiligten aufgrund eines Abkommens unabhängig von der Rechtslage eventuell einen Teil unserer Aufwendungen ersetzt, bitten wie Sie, uns den Namen....mitzuteilen."
Was heißt das im Klartext? Ich verursache einen Unfall und die Haftpflicht des Unfallgegner beteiligt sich an den Kosten meiner ärztlichen Hilfe?
Da muss man sich ja nicht wundern, wenn die Versicherungsbeiträge steigen
Wer klärt mich auf?
Danke im Voraus.
Helmut