Fehler Einbau Tagfahrleuchten - Hilfe nötig

  • Hallo Smartfreunde,


    ich bin ein wenig Ratlos... und ich glaube mein SC ebenfalls. Vielleicht kann mir von euch jemand helfen. Folgendes Problem:


    Vor 6 Monaten kaufte ich "leider" gebraucht die Brabus Dayflex 5er LEDs für den Smart 451. Da ich mir die Montage nicht zutraute, ließ ich diese bei meinem SC einbauen.


    Am 02. Weihnachtstag begann das Theater... die LED Leise auf der Fahrerseite begann zu flackern (Fahrlicht aus). Dann ist die LED Leiste auf der Fahrerseite mal heller mal dunkler. Wenn ich das Standlicht anschalte, glimmen alle 10 LEDs leicht. Mache ich das Fahrlicht an, glimmen die Lichter auf der Fahrerseite mit.


    Der SC meinte heute, die Steuermodule seien beide defekt und sollten getauscht werden. Ich muss dazu sagen, dass im November 2013 ein neuer Startkeilriemen und eine neue Systemsoftware aufgespielt wurden. Rückruf durch Smart.


    Vielleicht könnt ihr mir helfen... ich fahre auch gerne zu jemandem, der Ahnung hat und es sich anschauen möchte. Denn für 400,-€ werden ich im SC keinen neuen Satz kaufen. Bestell dann lieber bei Conradt.


    Grüße aus Essen
    Christopher

  • Hallo, ich verstehe immer nicht wofür ihr immer diese Module braucht.
    Die Module sind doch bei anderen Herstellern nur dafür da, damit die TFL bei eingschaltetem Licht das TFL als Standlich/Positionslicht gedimmt mit verwenden.


    Ich habe bei meinem 450er mein Tagfahrlicht mit Plus an einen Anschluß gelegt wo ich auf Stellung 1 des Zündschlüßels Strom habe und mir dann am Standlicht auf der Plusseite der Glühlampe Masse geholt.


    Wenn ich jetzt die Zündung einschalte geht mein TFL an, wenn ich Standlich einschalte geht es aus und ist auch bei Abblendlicht aus.


    Fehler gibt es da auch nicht da eine LED keinen Strom durchläßt wie es eine Glühlampe machen würde (keinen Glühwendel).


    Der Tüv merkt den Unterschied auch nicht da das TFL bei Licht ja wie gefordert aus ist.


    Vieleicht kannst du dir ja mit dieser Schaltung den Ärger ersparen den du jetzt hast.


    Gruß Beatpapst

    Der ehemalige Besitzer des ältesten privat Zugelassenen Smart.

    Einmal editiert, zuletzt von Beatpapst ()

  • Beatpapst
    wenn die TFLs eine "RL"-Kennzeichnung (Running Light) haben, dürfen sie auch zusammen mit dem Standlicht leuchten. Dann kann man sich die Masse auch von dem Abblendlicht-Plus holen.

    Gruß Ingo


    Smart-Club Mitglied
    450er Pure CDI - EZ 09/2003


    Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!!!
    (Walter Röhrl)

    Einmal editiert, zuletzt von ilsir ()

  • Ja gut das kann sein.


    Aber wie gesagt es muß kein Steuergerät verbaut werden, es sei denn die TFL Lampen vertragen keine 12V.

    Der ehemalige Besitzer des ältesten privat Zugelassenen Smart.

  • nee, hab ich ja auch nicht geschrieben. Minus von der Plusleitung der Abblendlampen und Plus von Klemme 15, genau, wie Du geschrieben hast;-)

    Gruß Ingo


    Smart-Club Mitglied
    450er Pure CDI - EZ 09/2003


    Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!!!
    (Walter Röhrl)

  • Hey,
    das Problem hatte ich auch. War bei meinem SC und wir haben gemeinsam nach dem Fehler gesucht. Das eine Steuergerät wär hin. Feuchtigkeit war im Gerät. Im Zubehörhandel für 50€ bestellt. Abgeklemmt fertig.


    Grüße aus Essen
    Christopher

  • Da ich bei meinem 451 das Hella LEDayFlex selbst eingebaut habe:


    Die Brabus bzw. Hella LEDayFlex-Tagfahrlichter brauchen zwingend das Steuermodul (für die Schaltung ein/aus bzw. je nach Version auch gedimmt).


    Zweitens: "RL" heißt Running Light (Kennzeichnung für Daylight Running Light = Tagfahrlicht) und bedeutet nicht, dass das Tagfahrlicht zusammen mit dem Standlicht leuchten darf. Es gibt eine Version der LEDayFlex-Leuchten mit Standlichtfunktion (= gedimmtes TFL), welches aber aufgrund der zu niedrigen Höhe nicht am 451 verbaut werden darf (da das Standlicht mindestens 35cm über dem Boden sein muss). Dazu einfach die Einbauvorschriften der Produkte bzw. die gesetzliche Regelungen (im Falle des Standlichts §51 StVZO) beachten.