Gutachten für Sportiva Mille Miglia

  • Hallo ins Forum ,


    ich habe bei ebay Sportiva Mille Miglia ersteigert , leider ohne ABE
    vielleicht hat jemand eine ABE oder Gutachten für die 15A - 15P
    habe MC01 450 EZ.2001


    Gruß aus Garmisch


    Klaus


    email.: info@gap-watch.de

  • Hallo Smart Drivers,


    ich habe mir gestern die Sportiva Mille Miglia (gebraucht) zugelegt,
    leider ohne ABE :-(
    Vielleicht hat jemand eine ABE oder Gutachten für die 15A - 15P
    habe MC01 450 EZ.2005
    Möchte diese Felgen gern mit 145er vorne und 175 hinten fahren.


    Wünsche schöne Pfingsten


    Grüße Guca21

  • Hallo ich habe das gleiche problem mit den sportiva felgen und such dringend ein gutachten !vielen dank wenn sie mir helfen könnten!!

  • Hallo Ihr,
    ich habe auch Sportiva Alufelgen und natürlich auch die selben Probleme
    mit dem TÜV (keine ABE ).
    Bei meinem Cabrio (MC01) Bj.01 sind vorne und hinten 175/55R15 77T
    Reifen aufgezogen.
    Laut TÜV brauche ich eine Freigabe,ABE oder ähnliches.
    Währe für jegliche hilfestellung sehr dankbar.
    MfG wolle

  • Hallo ans Smart Forum,


    habe auch Problem mit der Sportiva 15-a und 15-P Felge. Kein Gutachten und keine Freigabe der Reifen für die Felge. Habe die Reifen Bridgestone B250. Kann mir jemand helfen mit den Gutachten und der Reifenfreigabe?


    Smartige Grüße an euch!!

  • Hallo hätte einer/e für mich eine abe oder gutachten für Sportiva 1000 Miglia - Alufelge für Modell 450 bj 2001 runrum 175er drauf


    wäre echt toll ich fahr den smart erts 5 monate ist schon nee tolle kiste wenn nur nicht die abe fehlen würde für die felgen
    #

  • Du musst die Felgen aber trotzdem von einer Prüforganisation abnehmen lassen!
    Es handelt sich ja hierbei um ein Gutachten und da ist eine Abnahme zwingend erforderlich, normalerweise müsste das dort sogar drin stehen.
    Der Unterschied zwischen einer ABE und einem Gutachten ist ja, daß man die ABE nur mitführen muß. Bei einem Gutachten reicht das mitführen nicht, da ist eine Abnahme am Fahrzeug vorgeschrieben!

  • danke Helmut fürs gutachten top


    Ernesto dir auch ein Danke für deinen tip ich frage mich nur wie der vorbezitzer Tüv bekommen hat ohne die felögen eintragen zu lassen 8o


    Gibts für die Felgen denn keine ABE ?? so ein mist

  • Die "Eintragung" muß nicht zwingend in die Fahrzeugpapiere erfolgen. Es reicht zunächst, die Abnahmebestätigung des Sachverständigen mitzuführen, bis - wie es so schön heißt - die Zulassungsstelle mit den Papieren befaßt werden muß.


    Frag doch mal den Vorbesitzer, ob er das Fahrzeug mit den Felgen bei TÜV, Dekra etc. vorgeführt hat und ihm die Abnahmebestätigung vllt. noch vorliegt. Dann hättest Du 50 Euro gespart.


    Grüße


    Peter

  • Genau so ist es!
    Es muß zwingend eine Abnahme der Felgen am Fahrzeug erfolgen, dies zieht aber nicht automatisch auch eine Eintragung in die Papiere nach sich!
    Man erhält dort eine Abnahmebescheinigung, mit der man dann an der Zulassungsstelle eine Eintragung in die Papiere vornehmen lassen kann.
    Diese muß aber nicht sofort erfolgen, es reicht im Rahmen einer sonstigen Änderung der Papiere.
    So lange die Eintragung nicht erfolgt ist, muß man aber die Abnahmebescheinigung mitführen und auf Verlangen der Exekutive vorzeigen können!