Wegfahrsperre überbrücken?

  • Hallo Smarties,


    bin neu hier und brauche dringend Eure Hilfe!!!


    Also folgendes: Habe gestern meinen Smartschlüssel verloren. Zweitschlüssel habe ich keinen, denn dieser wurde mir leider beim Autokauf (2.Hand Wagen) nicht ausgehändigt... Besitze aber den Drittschlüssel, also nur den Eisenteil vom Schlüssel (ohne schwarzes Plastik bzw. Funk). An diesm Drittschlüssel hängt ein Zettel dran, da dieser aber total verwaschen ist, kann man leider darauf nichts mehr erkennen.


    Als ich also heute meinen Smartie 451 mittels Drittschlüssels starten wollte (die Tür konnte ich öffnen), wurde das Symbol der Wegfahrsperre am Display angezeigt. Ich konnte also meinen 451 leider nicht starten.


    Da ich jetzt schon ein wenig in den Foren gestöbert habe, habe ich mitbekommen, dass mir sozusagen das Funkteil des Erstschlüssels fehlt...


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: kann man diese Wegfahrsperre nicht irgendwie überbrücken (ohne ins SC zu fahren und einen Zweitschlüssel zu kaufen), denn ehrlich gesagt brauche ich keine Wegfahrsperre, und wenn ich mir die Geschichten in den Foren, von wegen Batterie im Schlüssel austauschen, Kodierung gelöscht, externe Funkfrequenzen anhören, läuft es mir eiskalt den Rücken runter.


    Um mich klar auszudrücken, ich möchte die Wegfahrsperre überbrücken, also nicht nur als Notlösung sondern für immer.


    Ich hoffe jemand kann mir helfen, danke schon mal im Voraus :) :) :)

  • na, da wird sich Deine Versicherung aber freuen....
    ich hoffe, Du bist nicht hier über die Smart-Club-Versicherung versichert! :rolleyes:

    "Wer mit Joey Kelly trainiert, freut sich auf's Sterben!" Reiner Calmund


    Hol Di fuchtig! :D


  • Zitat

    Original von Gho$t
    aber was hat das mit der Versicherung zu tun?


    Eine ganze Menge.


    Die Wegfahrsperre ist als Sicherung gegen eine unbefugte Nutzung des Fahrzeugs Bestandteil der ABE. Die Überbrückung/Außerbetriebsetzung der Wegfahrsperre führt zum Erlöschen der ABE und schon deswegen zum Verlust des Versicherungsschutzes. In der Kaskoversicherung ist die Außerbetriebsetzung der Wegfahrsperre außerdem als vorsätzliche Gefahrerhöhung zu bewerten. Folge: kein Versicherungsschutz. Und wenn Du denkst, die Vertsicherung wird es schon nicht merken: nicht wenige einmal gestohlene Fahrzeuge tauchen doch irgendwann und irgendwo wieder auf. Und spätestens dann läßt wird sehr genau geprüft, wie die Entwendung technisch überhaupt möglich war.


    Grüße


    Peter

  • Mich würde erst mal bernnend interessieren was für nen ForTwo du fährst!


    Nen 450er (siehe Kategorie) oder nen 451er (siehe Posting)???

  • ja ok, das mag schon sein, trotzdem wäre mir sehr geholfen wenn ich eine Antwort auf meine erstere Frage bekommen würde. ;) Danke aber trotzdem für deinen Hinweis...

  • Soooo, nu isses richtig!


    Hier werden Dir dann die richtigen Leute (diejenigen die sich mit dem 451er besser auskennen als wir Kugelfahrer) versuchen zu helfen....

  • Erstmal würde ich den verlorenen Schlüssel der Polizei melden dann bevor ich an der Sicherheitselektrik "rumpfusche" lieber ins SC gehen und mir einen Schlüssel machen lassen.