Mieses Beschleunigungsverhalten, Abhilfe möglich?

  • Hallo zusammen,


    ich habe erst nächste Woche einen Termin im SC (Hilfe, geht aber aus Garantiegründen nicht anders), vielleicht kann ich aber vorab über´s Wochenende schon das ein oder andere Bauteil mal überprüfen bzw. ausschließen. Zum Fahrzeug: 0.7 Liter Benziner, 61 PS, 71 tkm. Kundendienste alle in Smartcentern erledigt, Auto wurde vor zwei Wochen erst beim Händler gekauft. Nun zum eigentlichen Problem: Beim Überholen habe ich einfach keine Leistung! War irgendwie nie so richtig da, aber ein 61 PS Wägelchen mit dem Gewicht sollte besser gehen. Mit zwei Personen besetzt geht der Wagen gerade mal bis ca. 110, schaltet dann irgendwann herunter und beschleunigt nicht mehr weiter. Im Automatikprogramm dreht der Motor zwar hoch, Leistung hat der Wagen aber keine! Ich habe irgendwie das Gefühl, dass der Turbo nicht richtig funktioniert bzw. irgendwelche Bauteile daran. Höchstgeschwindigkeit habe ich noch nicht einmal abgerufen, wird aber vermutlich auch nicht möglich sein. Da ich in zwei Wochen einen Termin beim smarten-Service zum Motorcheck und zum "update" habe dachte ich mir, ruf doch mal an und frag da mal kurz um Rat. Zwei Sachen wurden mir da genannt, Taktventil und Wastegate-Gestänge (ausgehängt), kann ich das irgendwie überprüfen bzw. wo sitzen die Bauteile genau?
    Über Tipps würde ich mich echt freuen, da ich noch Garantie habe sehe ich das zwar entspannt, aber wenn es nur ein ausgehängtes Gestänge muß ich ja kein SC bemühen.


    Gruß Bernd

  • Die Überprüfung der Wastegate Verbindung hätte ich Dir jetzt auch als erstes geraten, da ist nämlich ein Auge am Ende der Stange, die von der Druckdose kommt und die ist auf den Bolzen der Wastegateklappe aufgesteckt und mit einem Sicherungsring gegen abrutschen gesichert. Allerdings rostet dieser Sicherungsring relativ stark und wenn der weg ist, dann rutscht die Stange von dem Bolzen ab und das kann diesen beschriebenen Effekt verursachen, es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten im Ladeluftsystem, die in Frage kommen.
    Überprüfen kannst Du dies relativ einfach, indem Du unter den Smart robbst und den Turbolader von unten her ansiehst. Dann sieht man es eigentlich gleich, ob diese Verbindung noch besteht oder nicht.


    Das Ganze ist auch dort beschrieben! Du musst auch gar nicht das Heckpanel abbauen wie auf dem ersten Bild zu sehen, das ist nur zum besseren Verständnis, wo sich der Turbolader befindet. Du legst Dich unter den Smart und schaust nach oben auf den Turbo, dann müsste es zu sehen sein.


    Der Hintergrund ist folgender: Der Ladedruck des Smart wird abgasseitig über ein Wastegate geregelt. Hierbei handelt es sich um einen Bypass im Auspuffkrümmer, über den die heissen Abgase den Turbolader umgehen können und direkt in den Auspuff geleitet werden. Dadurch werden diese Abgase nicht mehr ladedruckerzeugend wirksam. Das Wastegate, also der Bypass, ist normalerweise geschlossen, die Abgase werden durch den Turbolader geleitet und treiben diesen an. Der Ladedruck wird nun in eine Druckdose gegeben, in der eine Feder unter Vorspannung steht, und drücken gegen eine Membran.
    Wenn jetzt ein gewisser Ladedruck erreicht ist, dann wird die Vorspannung der Feder überwunden und eine Metallstange fängt an, sich zu bewegen und diese Bewegung wird auf die Wastegateklappe übertragen. Dadurch öffnet sich das Wastegate und die heissen Abgase strömen unter Umgehung des Turboladers direkt in den Auspuff, die Folge davon ist, daß der Ladedruck nicht mehr weiter ansteigen kann.
    Das war jetzt eine stark vereinfachte Erklärung, beim Diesel ist sie auch genau so realisiert, da gibt es nur einen Schlauch vom Turbo zur Druckdose und einen Anschluß an der Druckdose. Beim Benziner sind aber noch ein paar andere Bauteile verbaut, welche diese Wastegateansteuerung beeinflussen können. Unter anderem das Taktventil, das Du aber nicht selbst überprüfen kannst!
    Das zu erklären, bringt Dich jetzt aber nicht weiter, sondern muß vom Spezialisten überprüft werden.
    Was Du tun kannst ist, die mechanische Verbindung an der Wastegateklappe zu überprüfen, ob die in ordnung ist.


    Was ich nicht verstehe, wenn das von Anfang an nicht in ordnung war, wieso hast Du denn dann den Smart überhaupt gekauft? Das hättest Du doch auch bei der Probefahrt merken müssen!

  • Hallo,


    vielen, vielen Dank für die Antwort!


    Ich habe den Smart gekauft weil ich nur so kurz gefahren bin dass er kaum richtig warm wurde und ihm deshalb auch nichts abverlangt habe. Wir sind mit einem 250 PS Fahrzeug zum Händler gefahren, ich dachte deshalb der geht "normal so bescheiden"... :D
    Außerdem dachte ich dass schon alles stimmen wird, schließlich ist das ein wirklich großer Händler mit gutem Ruf. Und nach der Probefahrt wollte ich ihn auch nicht mehr hergeben :]
    Ich werde mich dann morgen mal unter das Fahrzeug legen, bin guter Dinge. Werde dann berichten. Vielen Dank nochmal und schönes Wochenende!


    Gruß Bernd

  • Naja, wenn es sich um einen Händlerkauf handelt, hast Du ja auf jeden Fall ein Jahr Sachmängelhaftung auf Gebrauchtwagen. Hoffe ich mal!
    Wenn das ein großer Händler mit gutem Ruf ist, wird der ja nicht mit Tricks versucht haben, diese auszuschliessen, oder?
    Und in einem solchen Fall würde sich meine Eigenleistung in Grenzen halten!

  • Hi Ernesto,


    ein Jahr Garantie habe ich bekommen, wurde mir auch vom Händler geraten. Hätte ihn auch nicht ohne genommen...
    Ja stimmt mit der Eigenleistung, aber vielleicht ist das Ding ja wirklich nur heruntergerutscht und ich kann das unbürokratisch lösen.
    Gruß Bernd

  • Zitat

    Original von Longi
    ein Jahr Garantie habe ich bekommen, wurde mir auch vom Händler geraten.


    Falls Du damit eine kostenpflichtige zusätzliche Garantie meinst, die in der Regel über eine Versicherung abgeschlossen wird, die hab ich eigentlich gar nicht gemeint!
    Bei einem Händlerkauf ist der Händler nämlich gesetzlich verpflichtet, unabhängig von einer zusätzlichen Garantie eine Sachmängelfreiheit zu gewährleisten und zwar für den Zeitraum von zwölf Monaten mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten.
    Eine zusätzlich abgeschlossene Garantie über eine Versicherung nützt daher eigentlich überwiegend dem Händler, da sie dessen Kostenrisiko minimiert. Aber viele Händler vestehen das so hin zu drehen, daß der Kunde meint, er wäre der Nutzniesser davon!

  • Zitat

    Original von Ernesto
    ... mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten.


    Das allerdings ist der Haken an der Sache, weshalb die Farantieversicherung dann eben doch auch für den Käufer sinnvoll ist. Wer die Beweislast trägt, hat nämlich in der Regel schon verloren.


    Grüße


    Peter

  • Damit magst Du schon recht haben, aber im ersten halben Jahr ist trotzdem der Händler der Nutzniesser eines solchen Versicherungsvertrags!
    Und der Nachteil einer solchen Garantieversicherung ist der, daß meistens, in Abhängigkeit vom Vertrag, Ausschlüsse vorhanden sind!
    Es gab sogar schon Händler, die in einem solchen Fall dem Kunde sagten, daß bei einer Ablehnung einer Zahlung durch die Versicherung der Kunden eben ganz einfach Pech hätte und dies bezahlen müsse und dies innerhalb des ersten halben Jahres, wie in diesem Fall gleich nach ein paar Wochen!
    Und das ist einfach nicht in Ordnung, der Kunde muß bei einem Kauf aufgeklärt werden über seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die Vorteile einer zusätzlichen Garantieversicherung und die Unterschiede von beiden Instrumentarien, dann ist ja auch alles in Ordnung.


    In vielen Fällen unterbleibt aber diese Aufklärung! :(

  • Zitat

    Original von Ernesto
    Es gab sogar schon Händler, die in einem solchen Fall dem Kunde sagten, daß bei einer Ablehnung einer Zahlung durch die Versicherung der Kunden eben ganz einfach Pech hätte und dies bezahlen müsse und dies innerhalb des ersten halben Jahres, wie in diesem Fall gleich nach ein paar Wochen!
    Und das ist einfach nicht in Ordnung...


    Absolute Zustimmung!


    Zitat

    ... der Kunde muß bei einem Kauf aufgeklärt werden über seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte...


    Darin kann ich Dir leider nicht zustimmen. Vom Kunden kann erwartet werden, daß er das Gesetz kennt. Ich weiß, das ist in der Praxis in den meisten Fällen eher nicht der Fall, aber der Händler ist für die Unkenntnis des Kunden nicht verantwortlich und muß ganz sicher keine Rechtsberatung über allgemeinverbindliche (gesetzliche) Regelungen durchführen. Er würde sich damit u.U. auch schon dem Vorwurf der unzulässigen Rechtsberatung aussetzen - und die ist strafbar.


    Zitat

    ... und die Vorteile einer zusätzlichen Garantieversicherung (...), dann ist ja auch alles in Ordnung.


    Das allerdings sollte wieder so sein. Versicherungen, auch Garantieversicherungen, sind durchaus erklärungsbedürftige Produkte, über die man schon im Vorfeld ein Wort verlieren sollte, bevor es das böse Erwachen gibt.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von hugo
    Er würde sich damit u.U. auch schon dem Vorwurf der unzulässigen Rechtsberatung aussetzen - und die ist strafbar.


    Jetzt solltest Du aber mal die Kirche im Dorf lassen! ;)
    Ein paar aufklärende Worte über den Sachverhalt der Sachmängelhaftung und deren Umfang beim Kauf eines Gebrauchtwagens wird wohl niemand als unzulässige Rechtsberatung deklarieren!
    Ich ersetze dafür mal das "muß" durch ein "sollte".
    Ein seriöser Händler wird einem Kunde von sich aus erklären, wie bei einem Mangel vorzugehen ist.
    Der Mangel muß ja in einem solchen Fall auch erst mal beim Verkäufer angezeigt werden, um diesem die Möglichkeit zu geben, ihn zu beseitigen. Man darf also nicht so einfach in eine SC fahren, diesen beseitigen lassen und dann dem Verkäufer die Rechnung präsentieren, das geht auch nicht!


    Das bezieht sich jetzt aber alles auf die gesetzliche Sachmängelhaftung und nicht auf die Garantieversicherung!

  • Hallo zusammen,


    kurzer Zwischenbericht: Also das Wastegate-Gestänge ist nicht ausgehängt/abgerostet und schaut auch nicht so aus als würde es die nächste Zeit abfallen. Ich werde einfach am Dienstag zum Händler gehen und freundlich vorsprechen. Da wird mir sicher geholfen, kann mir nicht vorstellen dass es da Probleme gibt. Die haben Radsätze im Schaufenster stehen die mehr als mein Auto kosten :D
    Vielleicht wurde der Händler ja schon bei der Inzahlungnahme damals "getäuscht" (<- muß man ja vorsichtig sein mit solchen Behauptungen...) und hat den Fehler nicht mal bemerkt. Vielleicht ist ja der Turbo hinüber ?(
    Danke auch nochmal wegen der Aufklärung der Gewährleistungssache, ich dachte, Reklamationen werden ausschließlich über die Zusatzversicherung abgewickelt.



    Gruß Bernd

  • Zitat

    Original von Longi
    ich dachte, Reklamationen werden ausschließlich über die Zusatzversicherung abgewickelt.


    Eigentlich nicht! Primär hast Du mal Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung.
    Die Garantie über die Versicherung kann diese dann entweder teilweise oder ganz übernehmen, je nach Versicherungsbedingungen. Da gibt es aber auch je nach Vertragsgestaltung bestimmte Ausschlüsse!
    Du bist aber aufgrund des Kaufs bei dem Händler eigentlich gut abgesichert, wie gesagt greift erstmal die Sachmängelhaftung des Händlers, diese kann auch nicht durch irgendwelche Tricks ausgeschlossen werden, auch wenn dies immer wieder versucht wird. Da gibt es schon einige Rechtssprechungsbeispiele dazu!
    Die Garantieversicherung kommt nur ergänzend hinzu und kann die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.


    Wenn der Fehler nicht kurzfristig zu finden ist, würde ich an Deiner Stelle über eine Rückgabe des Fahrzeugs nachdenken!

  • Zitat

    Original von Ernesto
    Primär hast Du mal Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung.


    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Falls - wie hoffentlich nicht - der Händler zickt, auf die Garantieversicherung verweist oder was von Selbstbeteiligung murmeln sollte, verweise klar und deutlich auf seine gesetzliche Sachmängelhaftung. Sollte das nicht helfen, streite Dich nicht mit dem Händler herum, versuche auch gar nicht erst, Diskussionen anzufangen, sondern begib Dich unverzüglich zu dem Anwalt Deines Vertrauens. Da bist Du dann am besten aufgehoben, zumal Du mit der Rechtslage anscheinend auch nicht wirklich vertraut bist.


    Grüße


    Peter

  • Hallo,


    kurzer Zwischenstand: Ich war heute beim Händler, es war ein Fehler im Speicher abgelegt "Ladedruck"-irgendwas...
    Der Meister meinte, entweder Wastegate-Gestänge hängt aus irgendeinem Grund, Undichtigkeit im Ansaugtrakt irgendwo (Schlauch eingerissen o.ä.)oder Turbo.
    Ich habe ehrlich gesagt den Turbo im Verdacht, wenn bei mir was kaputt geht dann immer gleich richtig X(
    Persönlich würde ich sogar soweit gehen dass ich mir vorstellen könnte, dass der Vorbesitzer schon Probleme damit hatte und dem Händler bei der Inzahlungnahme ganz einfach gewisse Dinge verschwiegen haben könnte. Ich benutze bewußt den Konjunktiv...
    Auf jeden Fall hat er mir kurz und trocken geantwortet dass die Reklamation auf jeden Fall berechtigt war und er das Auto einige Zeit benötigten würde um den Fehler auch sicher zu finden. Für die Dauer bekomme ich einen kostenlosen Leihwagen, da war so ein tiefergelegter, kleiner, fies aussehender Brabus auf dem Hof gestanden :D
    Also für mich geht das mehr als in Ordnung, weiterhin hat er auch die von Ernesto angesprochenen Punkte gleich erwähnt und auch gleich Richtung Wastegate-Gestänge gesehen.
    Die machen das schon, ich werde dann in einigen Wochen berichten wie es ausgegangen ist. Momentan haben sie viel zu tun und mir eilt es nicht.
    Witzig war, dass bereits auf der Hinfahrt der Wagen gelaufen ist als ginge es um sein Leben. Habe ihn nicht wieder erkannt! Ruck-zuck auf Tachoanschlag, schön sauber durchbeschleunigt, dachte nicht, dass 61 PS so "brutal" zupacken können :D :D


    Schöne Grüße


    Bernd