Sieht so ein überholter Motor aus?

  • Mitnichten wird es so laufen wie von Dir beschrieben.


    Mit viel Glück wird die Sache recht schnell entschieden, nämlich durch Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil bereits kurz nach Zustellung der Klageschrift.


    Zu Verweisungsanträgen wird es jedenfalls dann schon gar nicht kommen, wenn die Klage beim zuständigen Gericht eingereicht wird. Das ist im Falle von Verbraucherverträgen, also Veträgen mit privaten Endkunden, das für den Wohnsitz des Klägers zuständige Gericht. Da prüft das Gericht dann als allererstes überhaupt auch ohne Anträge irgendeiner Partei seine Zuständigkeit ohnehin von Amts wegen.


    Das Kommisionsgeschäft wird der Verkäufer gerne behaupten können. Entscheidend ist jedoch was im Vertrag steht. Steht dort nichts von einem Verkauf im Auftrag, geht eine solche Behauptung ins Leere.


    Aus meiner Sicht ist für die Verfahrensdauer alleine entscheidend, wann das Gericht einen Beweisbeschluß, mit dem ich bei diesem Sachverhalt sicher rechne, erläßt und wann der vom Gericht beauftragte Sachverständige sein Gutachten erstattet.


    Liegt dieses erst einmal vor, ist recht zügig mit einer Entscheidung zu rechnen.


    Also, mit viel Glück und Nachlässigkeit des Verkäufers in Bezug auf die gerichtlichen Notfristen (s.o.) oder dessen Einsicht kann die Sache nach sechs bis acht Wochen entschieden sein. Andernfalls gehe ich von sechs bis acht Monaten aus.


    Das Ding einfach zurückstellen und (geminderten) Kaufpreis zurückfordern setzt voraus, daß der Verkäufer mitmacht. Das war hier aber nicht der Fall. Es bleibt deshalb nur der Rechtsstreit.


    Grüße


    Peter

  • Es liegt schriftlich und mündlich (vor Zeugen) vor, dass Herr Günes einen Austauschmotor verbauen wird.


    Als es sich für ihn langsam abzeichnete, dass wir uns nicht so leicht für dumm verkaufen lassen hat er (wohl vorsorglich) anklingen lassen, dass er ein eventuelles Verfahren ewig in die Länge ziehen würde -mit ähnlichen Argumenten wie Daniel- und man es deshalb besser gleich lassen solle. Doch bange machen lasse mich von einem gewieften Geschäftsmann, für den zumindest er selbst sich hält, deshalb nicht.


    Wie ich schon sagte, uns ist gleich ist, wie lange es dauert. Weder macht Auto Anstalten auseinander zu fallen, noch erwarten wir eine Teilrückzahlung des Kaufpreises um unsere Miete zahlen zu können.


    Im Gegensatz zum Herrn Günes, der laut eigener Aussage am liebsten einen 25 Stunden Tag hätte weil er vor Arbeit nicht nachkommt, habe ich alle Zeit der Welt. Auch wenn er keine weiteren Kosten aufgrund Rechtsschutz haben sollte, was bei seinen Geschäftspraktiken anzunehmen ist, die Lauferei zum Anwalt bleibt.

  • Zitat

    Original von SmartPASSION
    ... hat er (wohl vorsorglich) anklingen lassen, dass er ein eventuelles Verfahren ewig in die Länge ziehen würde...


    Das läßt sich durchaus so interpretieren, daß er über einschlägige erfahrungen verfügt - oder zumindest vorgibt, darüber zu verfügen.


    Wenn denn dem so sein sollte, wäre es ein weiteres Teilchen, das in das Puzzle paßt.


    Grüße


    Peter

  • Dein Rechtsanwalt sollte dass allerdings sachlich und fachlich prüfen und bewerten können. Familienangehörige werde oft als Zeugen vernachlässigt, da Sie im Interesse der Partei handeln könnten, müssten, sollten. Somit sind Zeugen und mündliche Aussagen noch schwieriger zu bewerten. Das was schriftlich fixiert wurde, zählt. Steht im Vertrag überholt, dann reicht dafür bereits die Kompressionsmessung und der Tausch der nicht mehr funktionstüchtigen Teile, wie TLE, eventuell Kette und Kettenspanner. Bei einer Überholung ist nicht mal der Wechsel des Luftfilters oder des Ölfilters fixiert. Der Begriff ist nämlich dehnbar. "Wartung" hingegen nicht.


    Selbst bei einer nachträglichen schriftlichen Mitteilung reicht nur eine Bedingung in dem Kontext oder das Wörtchen "eventuell", "vielleicht" oder der Kontext "wäre bereit" - und schon ist es keine bindende Zusage mehr.


    Ohne die schriftlichen Unterlagen kann man hier also mal gar nix sagen.


    Ich würde mich also nie soweit aus dem Fenster lehnen und Dir sagen ... "Du hast Recht" ... dass heißt nämlich auch, dass Du noch lange nicht Recht bekommst.


    Gruß


    Daniel

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Zitat

    Original von SportPearl
    Das was schriftlich fixiert wurde, zählt. Steht im Vertrag überholt, dann reicht dafür bereits die Kompressionsmessung und der Tausch der nicht mehr funktionstüchtigen Teile, wie TLE, eventuell Kette und Kettenspanner. Bei einer Überholung ist nicht mal der Wechsel des Luftfilters oder des Ölfilters fixiert. Der Begriff ist nämlich dehnbar.


    Das haben wir zwischenzeitlich gelernt. Ich find´s nur traurig, dass der Gesetzgeber erwartet, dass man sich als Laie vorher über Dinge schlau macht, von denen man im Zweifel erst hinterher weiß, dass sie relevant sind. Und dass es Menschen gibt, die sich diese Lücken im System zu eigen machen um so das schnelle Geld zu machen.


    Zitat

    Selbst bei einer nachträglichen schriftlichen Mitteilung reicht nur eine Bedingung in dem Kontext oder das Wörtchen "eventuell", "vielleicht" oder der Kontext "wäre bereit" - und schon ist es keine bindende Zusage mehr.


    Auch richtig. Allerdings ist der vorliegende Text in dieser Richtung unzweifelhaft und lässt keine Türchen offen.



    Zitat

    "Du hast Recht" ... dass heißt nämlich auch, dass Du noch lange nicht Recht bekommst.


    Das ist leider oftmals allzu wahr.


    Die Sachlage spricht aber offensichtlich für sich, denn wir haben nun, wenn auch deutlich verspätet, doch noch ein Angebot zum Einbau eines neuen Austauschmotors bekommen. Es bleibt also noch ein wenig spannend.