colouredsmartie:
Typisch Behörde: der Sachbearbeit hat keine Lust, sich mal die entsprechenden Entscheidungen zum Querparken rauszusuchen und anzugucken. Ich darf das sagen, weil ich selbst über 15 Jahre in einer Bußgeldstelle gesessen habe und mein Chef oft sagte: Ach, laß das doch das Gericht entscheiden, aber vielleicht gibt der Betroffene vorher aus Kosten- und Zeitgründen auf. Der Bußgeldstelle entstehen im gerichtlichen Owi-Verfahren keine Kosten, auch wenn die Entscheidung falsch war.
Man kennt das ja inzwischen auch von der Politik: Viele Gesetze werden vom BVerfG kassiert, weil sie offensichtlich schlecht gemacht worden sind und die Fehlerhaftigkeit bereits im Gesetzgebungsverfahren bekannt war. So kann man die Verantwortung für Entscheidungen sehr schön verlagern.
Habe mir mal vor Jahren eine passende Einspruchsbegründung in Sachen Querparken mit dem Smart ausgedruckt. Weiß nicht, von wem die Sache war und wie das Verfahren letztendlich ausgegangen ist. Vielleicht können Betroffene mit der der Einspruchsbegründung was anfangen...
Viele Grüße + viel Erfolg im gerichtlichen Verfahren, wobei der Staatsanwalt nach Einspruch zunächst Herr des Verfahrens wird und in dieser Eigenschaft dem Einspruch stattgegeben kann (wenn er Lust hat).
Helmut