An alle bitte Lesen!! Danke!

  • Kann mir das einer erklären? Ein Bekannter von mir hat letztes Jahr auf einer genehmigten Demo Polizisten, die friedliche Demo-Teilnehmer fotografiert haben, ebenfalls fotografiert. Die Polizei hat daraufhin seine Kamera recht rüde beschlagnahmt (Mündl. Begründung: Recht am eigenen Bild). Bis heute wartet er auf die Rückgabe der Kamera, inzwischen weiß niemand bei Polizei, wer die Kamera beschlagnahmt hat und wo sie verblieben ist.


    Wieso dürfen die das? ?(


    Helmut

  • Moin Helmut,


    die Sheriffs dürfen nicht, jedenfalls nicht mit der Begründung. Das Recht am eigenen Bild ist ein ausschließlich zivilrechtlicher Anspruch, der zu allem Möglichen berechtigen kann, aber keinesfalls zu einer Beschlagnahme der Kamera. Ich würde an der Stelle Deines Freundes direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Diebstahls erstatten. Dann kann der Staatsanwalt die Dienstpläne der Polizei daraufhin überprüfen, wer als Dieb in Uniform in Betracht kommt. Rückfragen Deines Freundes deswegen bei der Polizei sind von vornherein zwecklos. Jeder Polizist wird sofort erkennen, daß die Beschlagnahme nicht in Ordnung war und alles, auch den Verbleib der Kamera, aus falsch verstandenem Chorgeist leugnen.


    Als einzige Begründung für die Beschlagnahme der fällt mir das von Land zu Land etwas unterschiedliche jeweilige Gesetz über Sicherheit und Ordnung ein, das im Zweifel so dehnbar ist, daß sich in einer solchen Situation damit eine Beschlagnahme begründen ließe. Aber das Recht am eigenen Bild dafür heranzuziehen ist absoluter Schwachsinn.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von smart-werner
    Hallo,


    Habe noch mal ein paar fragen an euch:


    - Die besagten Bilder sind wurden von mir gemacht und waren von Anfang an bei Picasa Online. Jetzt nach über einem halben Jahr dieser aufriss! Manche Bilder sind noch Älter und wurden sogar von den besagten Verfassern Als AVATAR im Forum genutzt. (Natürlich wurden diese jetzt entfernt und waren auch nie da gewesen)


    ...mache Dir zukünftig Screenshots, etc. wenn Jemand Deine Bilder verwendet. Sollte er sich dann wieder beschweren, so nimmst Du die Bilder sofort vom Netz, und schickst ihm eine Rechnung für die Verwendung Deiner Bilder. ;-)


    Zitat

    Ist es nach so langer Zeit überhaupt Okay so was zu machen obwohl man schon lange weis das diese Bilder Online sind?


    ..kommt auf das Bild, das Thema, die Verbreitung, etc. an. Da gibt es berühmte Bespiele mit Joko Ono oder Cher, die zumindest in den USA noch nach Jahrzehnten Recht bekamen. Auch hiesige Promis wehren sich teils erfolgreich gegen längstvergangene Jugendsünden.


    Zitat

    - Die Verfasser der Mails haben nicht geschrieben von welchen Bildern Sie entfernt werden möchten. Ist es nicht denen ihre Aufgabe mir das zu sagen?


    Auch hier hat Hugo ja schon Wesentliches gesagt: Sie müssen Dir schon sagen, welche Bilder betroffen sind, damit Du weißt wer gemeint ist.


    Zitat

    - Wenn es sich um eine Öffentliche Veranstaltung handelt, wo man Eingeladen wird und auf der Gäste Liste steht, kann man doch davon Ausgehen das man Bilder machen darf oder? Die Bilder waren ja auch Gleichzeitig Werbung für das Autohaus.


    ...Gästeliste? Einladung? Damit fehlt der öffentliche Charakter. Ein Lokal ist auch "öffentlich", trotzdem kannst Du als Gast dort nicht einfach andere Gäste fotografieren.


    Zitat

    Und jetzt kommt der Mitarbeiter des Autohauses und möchte seine Bilder entfernt haben obwohl er die Veranstaltung Organisiert und ins Leben gerufen hat.
    Und sein Arbeitgeber auch anwesend war und alles bezahlt hat.
    Dann kommt noch Hinzu dass er sich dafür in einem Forum für die Bilder bedankt hat!


    - Soll ich mir nachträglich von den Veranstaltern ein Okay Holen? Würde das bestand haben?


    Ja,schriftlich.


    Zitat

    - Und was ist mit Bildern die ich von Freunden bekommen habe und Veröffentlich (Mit Okay von dem Eigentümer?) Das Okay war Mündlich werde es mir aber noch Schriftlich besorgen. Muss man diese auch entfernen?


    eine ganz andere Baustelle, und noch viel heißer. Wenn Du hier keinen schriftlichen Vertrag mit dem Fotografen hast, dann kann Folgendes passieren - was schon so mancher Discobesitzer bitterlich spürte. Ein Privatmensch fotografiert ein Event. Das Bildmaterial stellt er dem Veranstalter ohne weitere Abrede zur Verfügung. Der Veranstalter (alt. Internetseitenbetreiber/Du) veröffentlicht die Bilder. Jemand klagt auf sein Recht am eigenen Bild gegen den Fotografen. Der sagt, er habe die Bilder privat gemacht, und dem Veranstalter zur privaten, persönlichen Nutzung überlassen. Am Ende muss der Veranstalter nach links und rechts zahlen.


    Zitat

    Danke für eure Hilfe!


    Gruß Werner

    mcc 450 cdi pulse von 2/2000 bis 12/2017 286.400 KM end of life.

    brabus roadster coupe blackline 2005-2012
    fortwo 453 ED von 12/2017 bis 11/2021

  • Hallo René,


    ich habe Deinen Beitrag mal etwas editiert, um es übersichtlicher zu machen.


    In einigen Punkten bedarf Dein Kommentar m.E. einer Ergänzung bzw. teile ich Deine Auffassung nicht.


    Ein Hinweis auf die teils absonderliche Rechtsprechungspraxis in den USA erscheint mir wenig hilfreich. Man kann es drehen und wenden wie man will, aber ein Gerichtsstand in den USA wird sich wegen Werners Fotos nicht konstruieren lassen. Die Verjährunsfrist hierzulande beträgt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich 3 Jahre. Diese Frist dürfte m.E. auch für die hier beabsichtigten Unterlassungsansprüche gelten, wobei es nicht darauf ankommen wird, wann die Fotos gefertigt wurden, sondern wann sie ins Netz gestellt wurden.


    Soweit es die Spezifizierung der vermeintlich, tatsächlich aber doch eher nicht, zu entfernenden Fotos betrifft, reicht es nicht, daß Werner weiß, wer gemeint ist. Das ist zu wenig. Der vermeintliche Anspruch muß schon ganz genau und sehr konkret bezeichnet werden. Im konkreten Fall heißt das, daß die genaue URL eines jeden einzelnen Fotos, dessen Entfernung verlangt wird, anzugeben ist. Jeder anders formulierte Anspruch ist schon wegen der Unbestimmtheit des behaupteten Anspruchs weder einklagbar noch durchsetzbar.


    Laß Dich nicht durch den Hinweis auf eine Einladung oder Gästeliste täuschen. Die Veranstaltung, um die es geht, war so öffentlich, wie es öffentlicher nicht sein. Der Veranstalter hat in mehreren Foren zur Teilnahme an dem Event nict eingeladen sondern wie zu einem Flashmob aufgerufen. Jeder, der wollte, konnte oder mochte, durfte sich dazu anmelden. Der öffentliche Charakter dieser speziellen Veranstaltung steht außer jeder Frage.


    Das Einverständnis des Veranstalters zum Anfertigen von Fotos, die übrigens wohl fast jeder Teilnehmer dieses Events davon gefertigt hat, würde ich mir deswegen auch nicht extra bestätigen lassen. Weder mündlich noch schriftlich. Es ist schlicht überflüssig.


    Ich stimme Dir darin zu, daß die Verwendung fremder Fotos eine andere Baustelle ist. Allerdings nur insoweit, als die Frage des Urheber- und Nutzungsrechts an den Fotos, nicht aber die hier interessierende Frage des abgebildeten Gegenstands oder der abgebildeten Personen, berührt wird. Urheber- und Nutzungsrechte bzw. die Herkunft der von Werner verwendeten Fotos steht nicht zur Debatte. Liegt ein Werner erteiltes Nutzungsrecht vor, kann er anläßlich öffentlicher Events von Dritten gefertigte Fotos verwenden wie seine eigenen, ohne daß wegen der Öffentlichkeit der Veranstaltung das ominöse Recht am eigenen Bild von dem, der abgebildet wird, geltend gemacht werden kann. Es ist in diesem Fall eben gerade nicht geschützt. Insofern hinkt hier der von Dir angestellte Vergleich ersichtlich erheblich.


    Grüße


    Peter

  • Hallo Hugo,


    Du bist da - allein schon aus beruflicher Sicht - deutlich rechtssicherer. Insofern ist es gut, daß Du so etwas kommentierst. Das Problem ist oftmals nicht, wer letztlich Recht bekommt, bzw. im Recht ist. Das- für den Betroffenen - Schlimmere (Werner) ist der Weg dahin. Deshalb auch meine mahnende Vorsicht, sich lieber einmal zu viel abzusichern. :)


    Gruß, René



    ..noch kurz ein Nachtrag zu Deinem letzten Absatz. So wie Du es juristisch geschrieben hast, meinte ich es. Doch was ich auch meinte, ist die Gefahr, daß Derjenige, der Dir die Bilder zur "mündlich unter vier Augen" Verfügung stellte (Nutzungsrecht) spätestens dann nichts mehr davon wissen will, wenn bei ihm ein Schreiben der Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt. Deshalb gebe ich (als Fotograf) Nutzungsrechte immer schriftlich ab, sofern der eindeutig private Charakter nicht mehr erkennbar ist ( Hochzeit/privat, Sportveranstaltung/öffentlich), und übernehme dann damit auch automatisch die (Mit-)Verantwortung für ggf. Rechteverletzungen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Rene Koch ()

  • Hallo René,


    es stimmt natürlich, Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei, oder auch auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man fest in Gottes Hand. Und es stimmt natürlich auch, wenn Du sagst, daß der Weg zum Recht ein ziemlich schlimmer sein kann. Es gehört sicher eine gewisse Nervenstärke dazu. Das muß man vorher wissen und darauf muß man sich einrichten. In diesem Sinne ist mahnende Vorsicht angebracht. Nur darf die mahnende Vorsicht nicht dazu führen, strategische Fehler zu machen und sich zuviel abzusichern oder eben zuviel zu fragen.


    Soweit es Werners konkretes Problem betrifft, geht es hier nicht um die sicher interessante Frage des Nutzungsrechts an den ihm überlassenen fremden Fotos. Hier steht nur das von einigen behauptete vermeintliche Recht am eigenen Bild (und - völlig abwegig - am eigenen Kennzeichen :D ) zur Debatte. Um nicht zuviel Verwirrung zu schaffen, sollten wir uns deshalb auf diese Thematik hier konzentrieren.


    Grüße


    Peter


  • Was Hugo da schreibt stimmt so leider nicht. Die Polizisten berufen sich schon seit den 80er Jahren auf Urteile des OLG Karlsruhe und des LG hab ich vergessen. Beide Gerichte kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Polizei Kameras beschlagnahmen darf, da nicht auszuschließen ist, dass bei Demos gezielt versucht wird Bilder zu machen, die hinterher bewußt in fälschlicher Darstellung dazu dienen sollen, die Polizeibeamten wie auch die Polizei als solche in ein schlechtes Licht zu rücken. Ob dies tatsächlich ein notwehrfähiger Angriff ist, wie es das OLG Karlsruhe damals in halsbrecherischer Argumentation zu begründen suchte mag dahingestellt sein, die gefestigte Rechtsprechung sieht es allenthalben so.
    Ob das SOG eine weitere Befugnisnorm enthält, die die Beschlagnahme einer Kamera bei einer Demonstration rechtfertigt ist mir jetzt nicht bekannt. Denkbar wäre lediglich eine Gefahrenabwehrnorm, da sich durch die Anwesenheit der Kamera Demonstranten angestiftet sehen könnten, besonders hart zu Werke zu gehen und die Polizei somit diese Gefahrenquelle ausschließen möchte. Allerdings ist dies hier bewußt weit hergeholt.



    @ Threadstarter:
    Ich würde erstmal ganz ruhig bleiben. Es ist leider zur Gewohnheit geworden, dass Hinz und Kunz immer den dummen Mund aufmachen müssen und beseelt durch Salesch und Hold meinen, sie seien wahre Rechtsexperten. Und da heute jeder eine Rechtschutzversicherung hat, wird auch immer gleich mit dem Anwalt gedroht.


    Letztendlich gilt aber: § 23 KUrhG
    * (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;


    Fraglich ist hier also nur noch, ob die Fotos die du gemacht hast von einer Versammlung oder ähnlichem stammen, oder ob die betreffenden Personen hinweggedacht werden könnten, ohne dass das Bild seine Aussage verliert.
    Mein Strafrechtsprofessor hat dazu immer so einen schönen Vergleich rausgeholt: Wenn man eine Porträtaufnahme vom Kölner Dom macht und da latscht ein Passant durch, dann ist der Beiwerk, sitzen da aber grade die Wiener Philarmoniker davor, dann ist das schon zweifelhaft. :-)


    Mehr gibt´s dazu eigentlich nicht zu sagen. Es ist halt mittlerweile leider so, dass die meisten Menschen total paranoid sind und nirgendwo veröffentlicht werden wollen, dann aber bei facebook oder ähnlichen Schrottseiten ihr ganzes langweiliges Privatleben offenbaren.


    Kann man nix machen.


    Dies ist keine Rechtsberatung,es handelt sich lediglich um die Äußerung einer MEINUNG.


    cand. iur. marcmd :-)

  • Zitat

    Original von hugo
    Nur darf die mahnende Vorsicht nicht dazu führen, strategische Fehler zu machen und sich zuviel abzusichern oder eben zuviel zu fragen.


    ...doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... :) Aus eigener negativer Erfahrung bin ich da sehr vorsichtig geworden. ...und zwar um obigen Satz umzukehren... gerade Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, denn ich habe vor sehr langer Zeit auch schon mal einen Strafbefehl über 1500DM in Bezug auf Fotografie angenommen, weil mir meine "Schuld" eingeredet wurde. Damals gab es noch kein Internet, welches mir grundlegende Infos hätte geben können, daß ich gar im Recht war. Erst bei einem gleichgelagertem Fall, zwei Jahre später nahm ich mir einen Anwalt. Ein Schreiben reichte, und das Verfahren wurde sang- u. klanglos eingestellt, und die Kosten trug die Staatskasse. ...wieviel unbescholtene Leute lassen sich einschüchtern, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht?! Wieviel Abmahnvereine und Inkassos verdienen sich an fadenscheinigen Forderungen dumm und dämlich?! Wer zuckt nicht zusammen, wenn der Postzustellungsauftrag vom Amtsgericht gegengezeichnet werden muss?!


    Smartwerner hat nun ja schon entsprechend reagiert, indem er aus Angst/(Rechts-)Unsicherheit/Unwissenheit/Vorsicht, die Bilder vom Netz genommen hat. Hinzu kommt sein "geschäftliches" Impressum, das ebenjenen privaten Seitenbetreibern vor Gericht tatsächlich schon das Genick gebrochen hat, weil sie mit sooo einem Impresum ja nur gewerblich sein können, denn für private Webseiten gibt es keine Impressumspflicht. Wenn also der spitzfindige Anwalt (nix gegen Dich und marcmd :D ) nun mit dem Recht am eigenen Bild nix erreicht, fährt er eben bsp. die "gewerbliche Nutzung" Schiene. (Da wird er zwar auch scheitern, doch der Mandat zahlt ja, und der "Schuldige" wird ggf. doch eingeschüchtert, wenn dann auch noch Finanzamt und Gewerbeamt anfragen) .


    Auch wenn Wir Uns auf´s Wesentliche, das Bildrecht, konzentrieren, lassen sich heute daraus eine Menge "Nebenkriegsschauplätze" ableiten. Deshalb mein "unjuristischer" Rat, im Vorfeld möglichst viel abzuklären. Lieber verzichte ich auf irgendwelche Fotos, ggf. auf deren Veröffentlichung, als monatelanges Ärgernis und Anwaltskosten zu haben - die ich als "Unschuldiger" ohne "Rechtswirksamkeit" - laienhaft ausgedrückt - ja doch zahlen muss. Bsp.: Ich veröffentliche rechtmäßig ein Bild. Die Gegenseite schickt mir ein Anwaltsschreiben mit Unterlassungserklärung, Anwaltskosten u. ggf. Entschädigungsforderung. Ich schreibe zurück, daß es haltlos ist. Das wird vom gegnerischen Anwalt natürlich ignoriert, und es wird eine Frist gesetzt, mmit dem üblichen Zivil- u. Strafrechtlichen Drohprocedere. Spätestens jetzt benötige ich einen Anwalt. Der schreibt dann, daß das nichtig ist. Der Andere Anwalt schreibt zurück, ja, es ist wohl doch nichtig. Entweder hat man eine Rechtschutzversicherung (die entsprechend ausgelegt ist, denn viele zahlen da gar nix) die bezahlt, oder man bezahlt selbst seinen Anwalt. Daß die andere Seite nun auch Kosten hat, freut mich anhand meiner eigenen Anwaltsrechnung nicht mehr. Und ja, ich kann nun versuchen, meine Auslagen vom Gegner zurück erstattet zu bekommen. Das Hick Hack muss ich nicht näher beschreiben?
    Da gibt es ja dann auch noch den "Gipfel", daß die ursprüngliche Klage von der mittellosen Lebensgefährtin des Porschefahrers ausging. Dann kommt die dritte Stufe mit vollstreckbarem Titel, und so weiter. Am Ende hab ich Recht und 2.000€ Kosten. Auch aus solch einer ähnlichen Situation habe ich bereits seit 14 Jahren einen Titel, den ich wohl nie mehr volstrecken lassen kann, da die Person inzwischen, auf Sozialkosten, betreut wohnt. Ich betrachte die Sache also eher "betriebswirtschaftlich" denn "juristisch". :D


    ...ein interessantes Thema... ...deshalb nochmal an interessierte Nichtjuristen, auch mal meinem Link zu folgen, und sich dort weiter durchzu"linken". Da tut sich dann Absurdistan auf.


    Gruß, René

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  • Hallo und ein DANKE an euch alle und unseren Peter!


    ihr habt mir alle mut gegeben da weiter zu machen wo ich aufgehört habe!


    daher geht es jetzt wieder weiter!


    www.smartw.de



    Aber diesmal etwas ruhiger! Werde jetzt einiges anders machen!

  • off topic @ Werner


    ...eben weiß ich wieder, wer Du bist. :-)) An das smat & wash kann ich mich noch erinnern ... und an die Fahrt mit über 100 smarts auf der A3 nach Würzburg.


    Zwei Fragen würden mich noch so rein privat interessieren...
    Bist Du auch noch Kunde im SC-DA?
    Womit hast Du Deine Site erstellt? Sie ist gut gemacht.


    Gruß, René

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  • Hallo René


    ja da smart & Wash waren noch Zeiten Plane da was für 2011 zum 10 Jährigen möchte da mit dem smart-club, smart-rma und anderen etwas auf die Beine Stellen.


    ja bin noch Kunde bei smart RMA auch SC DA :-) und hatte erst mein 10 Jähriges dort!


    Kannst du mir mal bitte eine E-Mail mit deinen Daten an info@smartw.de senden?


    Würde gern mal mit dir telefonieren!

  • Hallo Werner!
    Nimms bitte nicht so schwer!
    Gegen Bilder von öffentlichen Veranstaltungen können die rein rechtlich eh nichts machen.
    Solange Du nicht Portraits von Personen reinstellst können die eh nichts machen.
    Ich finde es sehr schade das dadurch so manche Smart-Freundschaft nicht zustande kommt bzw. kaputtgemacht wird.
    Querdenker gibt es eben überall,nicht nur in Smartkreisen.
    Lasse Dich nicht entmutigen und Gute Besserung!
    Gruß Smart2000

  • hallo,


    toll wie ihr nun alle dem armen, kranken, im krankenhaus liegenden, von seinem bruder vertretenden, sich mit einem falschen nick anmeldenden, "es"beisteht.
    echt eine tolle leistung.
    habt ihr euch mal überlegt, warum dem so ist?
    hat eine münze nicht 2 seiten?
    was "es" hier so geschrieben hat, stimmt alles....... leider hat "es" es zu seinen gunsten aus dem zusammenhang rausgerissen, so das "es" super da steht und alle anderen ja nur auf ihm rumhacken.
    "es" ist mir sowas von egal.
    ich muß ich meine meinung mal kund tun, da ich lügner, sich selbst bemitleidende und vor selbstmitleid zerfließende "es" nicht mag.
    mit diesem beitrag habe ich lange gewartet und hatte auch schon einige beitäge geschrieben, die ich dann nicht abgeschickt habe, da "es" es mir einfach nicht wert war, auf seine beiträge zuantworten.
    nun ist es aber soweit, das mir hier die hutschnur platzt!
    schaut euch doch einfach mal die beiträge von "es" im smart-forum an oder in anderen foren.
    da merkt ihr schnell, das "es" einfach nur die wahrheit verdreht und das nur, damit "es" im mittelpunkt steht.
    ich denke ihr könnt euch alle eure eigene meinung bilden.
    nix für ungut, ich wollte das einfach mal los werden.
    ich mag halt keine "es" die ihr fähnchen so nach dem wind drehen, so wie die allg. stimmumg ist.
    lügner mag ich noch viel weniger.


    ich wünsche "es" dennoch viel spaß hier in diesem forum, ist ja das einzige in dem "es" noch schreiben darf.


    in disem sinne verbleibe ich



    mfg

  • Natürlich hat jede Medaille zwei Seiten, aber wer andere anprangert, ohne entsprechende Belege anzuführen, der ist oft nichts mehr als eine "Giftspritze" mit eigenen einschlägigen, charakterlichen Defiziten ;-)


    Leute, Smart ist unser Hobby und diese Seite soll u.a. dazu beitragen, sich auszutauschen und den Spaß mit unserem Hobby zu teilen!


    Ansonsten halte ich es mit dem schönen alten Spruch:
    "Die meisten Kritiker der Elche....waren früher selber welche!" :-)
    (nichts gegen "unseren" Elch hier im Forum ;-) ;-) )


    Gruß,
    Eidexx

  • Hallo ud-10,


    ich vermute, Du meinst mit "es" den Werner. Man kann über seine Aktivität im Bereich smart geteilter Meinung sein. Doch das war und ist hier nicht das Thema. Er hatte eine Frage zu Bildrechten, und die ist ihm in verschiedenen Facetten beantwortet worden.
    Wenn Du nun von "zwei Seiten einer Medallie" redest, und ggf. negativ betroffen sein solltest, wäre es sinnvoll, Das hier dann auch konkret anzubringen, damit eventuelle Fürsprecher der grenzwertigen Veröffentlichung von Bildern, auch Argumente der negativ Betroffenen hören. Bis jetzt wirkt Dein Beitrag nur wie ein geworfenes faules Ei. Kannst Du Deine Vorwürfe konkretisieren?


    Gruß, René

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    fortwo 453 ED von 12/2017 bis 11/2021

  • Zitat

    Original von ud-10
    hallo,


    toll wie ihr nun alle dem armen, kranken, im krankenhaus liegenden, von seinem bruder vertretenden, sich mit einem falschen nick anmeldenden, "es"beisteht.
    echt eine tolle leistung.


    mfg


    ich persönlich finde deinen Beitrag zum Kotzen.


    D. Lehmann

  • Dietmar, wir sind - ausnahmsweise? - mal völlig einer Meinung.


    ud-10:


    für Deinen Beitrag gibt es die



    Für den nächsten derart unterirdischen, einen anderen User beleidigenden Beitrag folgt die Sperre.


    Solche Beiträge mögen in einem anderen Forum geduldet werden, hier ist das nicht der Fall. Usermobbing lassen wir nicht zu.


    Hans-Peter Mundt
    1. Vorsitzender
    smart-club Deutschland e.V.