für 450 neues Modell Kotlügel rechts, Mittelteil, Nebler rechts, Frontschürze, alles schwarz

  • ...glatt wars und plötzlich stand der Vordermann quer. Wer auffährt ist schuld, also darf ich nun alles zahlen.


    Suche für meinen fortwo 450, neues Modell (das mit den Achten als Scheinwerfer) in durchgefärbten schwarz:
    - Kotflügel rechts (Beifahrerseite)
    - Mittelteil
    - Nebelscheinwerfer rechts
    - Frontspoiler


    Sollte noch jemand einige oder alle Teile in gutem Zustand über haben, bitte ich um ein Angebot.


    Gruß
    blokart

  • Ich habe den Beitrag mal hierher kopiert, um darauf antworten zu können.


    Zitat

    Original von blokart
    ...glatt wars und plötzlich stand der Vordermann quer. Wer auffährt ist schuld, also darf ich nun alles zahlen.


    Wenn der Vordermann plötzlich quer stand und Du deswegen drauf gerauscht bist, ist das nicht der klassische Auffahrunfall aus dem Lehrbuch. Den Quersteher trifft vielmehr eine Mitschuld. Er hat seine Fahrweise nicht den Verhältnissen angepaßt (sonst hätte er nicht einfach so quer gestanden), was als fahrlässig zu werten ist, und durch seinen Quersteher die Unfallursache gesetzt. Außerdem war der Unfall unter diesen Umständen für den Quersteher natürlich auch nicht unabwendbar. Er haftet deswegen sowohl aus Verschulden als auch aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges. Je nach den näheren Umständen des Falles sollte für Dich eine Quote von 1/3 bis 2/3 Deines Schadens als Schadenersatz von dem Gegner zu erzielen sein.


    Falls Du keine Rechtsschuitzversicherung hast, guck mal auf der Vorteilsseite für Mitglieder unter dem Stichwort Rechtsberatung nach. Könnte dann vielleicht interessant sein für Dich.


    Grüße


    Peter

  • Hugo, das klingt rechtlich sehr einleuchtend was du geschrieben hast.


    Aber ganz ehrlich: Wer genug Sicherheitsabstand hält, und bei diesem Wetter besser doppelt so viel als genug, der fährt auch einem Quersteher nicht drauf. Denn zum einen muss man bei diesem Wetter mit Querstehern rechnen, zum anderen muss man, egal bei welchem Wetter, damit rechnen, dass der Vordermann aprupt zum stehen kommt. Warum auch immer.


    Von daher sehe ich die Chancen als bestenfalls minimal an, dass er da was erreicht.

  • Ich habe ja auch nicht gesagt, daß blokart ungeschoren aus der Sache herauskommt.


    Im Übrigen teile ich Deine Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht, auch wenn wir nur wenige Infos zum genauen Hergang haben. Warum auch immer abrupt zum Stehen kommen begründet keine alleinige Haftung des Auffahrenden, es sei denn, das abrupte Stehenbleiben ist verkehrsbedingt erforderlich gewesen. Ein Quersteher infolge Glätte gehört nicht zu den Vorgängen, die als erforderlich anzusehen und deswegen entschuldbar anzusehen sind.


    Nebenbei bemerkt, die Regulierung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen ist der Job, mit dem ich meine Brötchen verdiene. ;)


    Grüße


    Peter

  • Ich wollte dir da auch gar nicht wirklich widersprechen, Peter.
    Fachlich würde ich mich nicht mal als Laien bezeichnen in dieser Hinsicht. Ich habe lediglich in der Familie schon 2 / 3 sehr ähnlich klingende Fälle gehabt. Und da standen die Chancen sehr schlecht, eben wegen dem Argument, dass man bei solch einem Wetter ohnehin mehr als ausreichend Sicherheitsabstand zu halten hat und mit Fehlern der anderen einfach rechnen muss.


    Wie auch immer, vor meiner Nase haben sich diesen Winter schon so einige gedreht. Das warum ist mir bei den meisten bis heute nicht klar. Andererseits, wenn man so Nachrichten schaut, wie viele immer noch mit Sommerreifen unterwegs sind, da kann ich ebenfalls nichts nachvollziehen...