Motortausch

  • Abendgrüsse


    Wollte mal anfragen ob einer in der Gegend Rostock wohnt am Smart schraubt Ahnung hat und mir den Moter tauscht.
    Habe schon länger einen AT Motor da der in meinen Smart rein soll,(der jetzige soll dann überholt werden bis dann der AT Motor fällig ist ca 60000 gelaufen)
    Ich komme nicht dazu und die Werkstatt wo ich sonst mit meinem anderen Auto bin da ist die Bühne "zu gross" für den Smart.
    so das ich die Antriebseinheit nicht rausbekomme.


    und noch viel wichtiger er und ich haben so richtig nicht wirklich Zeit,eilt aber auch nicht ca noch nen dreiviertel Jahr Zeit.
    und 500 KM irgendwo ins Bundesgebiet will ich auch nicht mit Anhäger und SMART drauf fahren.


    MfG Video6

  • Heute gabs noch schlechte Nachrichten aus der Werkstatt wo mein Smart steht.
    In der letzten Nacht waren bei ihm Vendalen die haben einige Autos stark beschädigt.
    Rundherum zerschlagen Front Heck Türen Dach Motorhauben von 5 Autos


    Meiner ist recht glimpflich davongekommen nur das Frontpanel Beifahreseite ein Loch drin und beim Tridon hinten vorm Rücklicht ne Beule drin.
    Auf dem Dach sind sie rumgelaufen aber es hat gehalten.da aus Glas.


    Mal sehn was die Versicherung von der Werkstatt sagt.


    Mit freundlichen Gruessen Video6

  • Was ist meine Tk. ?(Techniker Krankenkasse? Eher wohl nicht)
    Das Auto ist,da es ja abgemeldet ist nicht versichert,anmelden geht ja ohne TÜV sehr schlecht.
    Deshalb ist es ja dort damit es angemeldet werden kann.
    Ich soll erst mal abwarten was die Versicherung sagt.die Anderen Autos sind wohl wirtschaftliche Totalschaeden.
    Ist ein umzäuntes Gelände mit Tor nicht so wie viele Autohäuser offen wo die Wagen davor stehen.


    Mit freundlichen Gruessen Video6

  • Zitat

    Original von Steffi & Holger
    die betriebshaftpflicht zahlt eventuell nur, wenn dein fahrzeug in der halle gestanden hat.


    Das interessiert die Betriebshaftpflicht des Werkstattbetriebes überhaupt nicht. Allerdings wird den Haftpflichtversicherer interewssieren, worin das Verschulden der Werkstatt begründet sein soll. Die Werkstatt haftet nämlich nur dann, wenn sie auch ein Verschulden trifft. Und nur dann, wenn die Werkstatt haftet, hat auch die Betriebshaftpflicht zu zahlen. Allerdings gehe ich bei dem Sachverhalt, so wie er hier beschrieben wurde, davon aus, daß selbst bei einer einmal unterstellten Fahrlässigkeit der Werkstatt die Kausalkette durch den Vorsatz der Vandalen unterbrochen wurde und die Werkstatt deswegen auch nicht in der Haftung ist. Es gibt zu dem Thema Rechtsprechung, s. den sogenannten Schleusenfall (BGH NJW 67, 551 f.).


    Zitat

    alles andere ist von deiner tk zu tragen.
    ist leider so.


    Leider nicht, da die TK bei Vandalismus nicht eintritt. Vandalismus ist nur bei Vollkasko gedeckt.


    Die Wahrscheinlichkeit, daß die Werkstatt über eine Handel- und Handwerksvollkasko, die Kundenfahrzeuge einschließt, abgeschlossen hat, ist erfahrungsgemäß sehr gering.


    Grüße


    Peter