Fragen zur Versicherung

  • Hallo,


    wenn ich mit der EVB ein neuen Smart anmelde, darf ich erst dann mit fahren nachdem ich den zweiten Antrag auch abgeschickt UND Dann irgendwie rückmeldung bekommen habe oder kann ich nach dem anmelden auch direkt versichert fahren?


    hab mein aktuelles auto heute verkauft, käufer meldet morgen ab. die versicherung weiss davon ja erst in paar wochen ab bzw.solange ist der offiziell jetzt da versichert. kann ich als vorversicherung dennoch diese schon eintragen und bekomme ich die prozente im hintergrund?


    mir gehts um die zeit wo ich jetzt ofiziell noch mit altem auto versichert bin.


    Danke schon mal.

  • Hallo,


    zu 1: selbstverständlich darf das Auto ab Zulassung gefahren werden. Es besteht ab Zulassung Versicherungsschutz im Rahmen der sogenannten vorläufigen Deckung.


    zu 2: selber Schuld, wenn die Versicherung von dem Verkauf erst in ein paar Wochen erfährt. Ohnehin erfährt sie davon wirklich nur dann, wenn der Käufer das Auto tatsächlich ummeldet. Du möchtest lieber gar nicht wissen, wie oft bei einem solchen Verkauf die umgehende Ab- bzw. Ummeldung vom Käufer versprochen wird, sie tatsächlich aber nicht erfolgt. Teile dem bisherigen Versicherer den Verkauf des Fahrzeugs selbst umgehend mit und warte nicht, bis die Zulassunungsstelle vielleicht irgendwann mal tätig wird. Nur durch die eigene umgehende Mitteilung an den bisherigen Versicherer kannst Du außerdem ausschließen, daß ein in der Zeit bis zur Ummeldung eintretender Schaden Dir angelastet wird. Für die neue Versicherung mußt Du den Vorvertrag im Antrag sogar sogleich angeben, wenn Du Deine Prozente erhalten willst. Auf irgendwas warten mußt Du jedenfalls nicht.


    Grüße


    Peter

  • wem fax ich das am besten zu? der allgmeeinen fax nummer oder dem betreuer? Mit dem hab ich allerdings noch nie was gemacht, alle änderungen etc immer über hotline.


    und der zulassungsstelle sollte ich auch was faxen?

  • Bei dem Betreuer käme es darauf an, ob er als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler auftritt. Als Vertreter wäre er "Auge und Ohr" des Versicherers, ein Makler handelt als verlängerter Arm des Versicherungsnehmers. Aber lassen wir solche Feinheiten... Schick das Fax direkt an den Versicherer an dessen Fax-Nummer, die auf den Versicherungsunterlagen angegeben ist. Und wenn Du schon dabei bist, die Unterrichtung der Zulassungsstelle mit einem Fax kann keinesfalls schaden.


    Grüße


    Peter