Biertischgarnitur in fortwo?

  • Hallo,
    am Wochenende steht eine Gartenparty an und dazu würde ich gerne eine Biertischgarnitur (also Tisch und zwei Bänke) beim örtlichen Getränkehändler mieten. Bevor ich meinen Kombi verkauft hatte, macht man sich ja keinen Kopp um sowas, aber seit dem ich in Ffm city wohne, braucht man sowas ja nicht mehr.
    Nur, wie bekomme ich die guten Stücke jetzt nach Hause? Hat das schonmal jemand erfolgreich mit einem 42 transportiert? Ich würde ungerne erst beim Händler auf dem Hof merken, daß es partout nicht geht.
    Der weg nach Hause ist auch nicht weit, nur Straßen mit max. 50km/h.


    Ich hätte ganz naiv einfach das Fenster hinen offen gelassen, vorne den Beifahrersitz umgeklappt und die Dinger einfach auf die Kante der Hackklappe gelegt. Hinten noch eine rote Socke als Wimpel dran und ab nach Hause.


    Gruß

  • Zitat

    Original von Rick
    Ich hätte ganz naiv einfach das Fenster hinen offen gelassen, vorne den Beifahrersitz umgeklappt und die Dinger einfach auf die Kante der Hackklappe gelegt. Hinten noch eine rote Socke als Wimpel dran und ab nach Hause.


    Moin,


    was spricht dagegen, das so zu machen? Ich hätte damit jedenfalls keine Probleme.


    Grüße


    Peter

  • Wenn der andersherum wäre, ich den Tisch schon zuhause hätte, dann würde ich das auch einfach ausprobieren. Ich will nur nicht erst auf dem Hof des Händlers anfangen, die verschiedenen Möglichkeiten durch zu probieren.


    Keine Ahnung, vielleicht ist der Schwerpunkt der Bänke auch gerade noch ausserhalb des Wagens. Das wäre blöd, dann haut es einem die Bänke beim ersten Gasgeben gegen das Glasdach. Oder die Dinger sind so schwer, daß sie einem die Verriegelung der Klappe verbiegen. Was weiß denn ich.


    Ich hoffe in den unglaublichen Tiefen der Foren jemanden zu finden, von dessen Erfahrungen im Biertischtransport ich profitieren kann.


    Gruß

  • Probiers doch mal auszumessen.


    Ne normale Garnitur ist 50cm breit und 2,20m lang, ne Bank ist nur halb so breit, also 25cm.


    Ich habe es zwar noch nicht probiert, denke aber es geht rein.

  • Wenn ich von einer normalgroßen Garnitur ausgehe, kann sicher ausgeschlossen werden, daß der Schwerpunkt der Bänke außerhalb des Fahrzeugs liegt. Du wirst Dich wundern, wie weit Du die Garnitur bei umgelegtem Beifahrersitz nach vorne schieben kannst. Polster das Ganze da ab, wo die Fuhre auf der Heckklappe aufliegt und binde die Bänke gegen ein mögliches Hochklappen oder Verrutschen an der Lehne des Beifahrersitzes fest. Das ist ja möglich, indem Du einen Tampen unter der nach vorne geklappten Lehne durchziehst. Schraub am Heck dann noch den Abschlepphaken ein und binde das überstehende Ende der Bänke daran fest, dann kann auch da nichts mehr schlagen und verrutschen.


    Um die Heckklappe würde ich mir keine weiteren Gedanken machen, sofern Du an der Auflagestelle beispielsweise eine Wolldecke unterlegst, es sei denn die Garnitur ist aus massiv Eiche gefertigt. Aber das wirst Du ohnehin erst beim Händler auf dem Hof sehen.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von hugo
    Schraub am Heck dann noch den Abschlepphaken ein und binde das überstehende Ende der Bänke daran fest, dann kann auch da nichts mehr schlagen und verrutschen.
    Peter


    Das mit dem Abschlepphaken ist eine gute Idee, Seile habe ich hier genug.
    Ich hab gerade mal geschaut. Der Radstand ist ca. 1,80m. Da sollte von dem Tisch echt nicht mehr viel herausschauen.


    Wenn ich daheim angekommen bin, mache ich mal ein Foto. Am besten auch vom Gesicht des Händlers, der schaut bestimmt doof, wenn ich mit dem Smart auf den Hof kommen :)


    Gruß

  • In 10 Jahren Smart-Geschichte hat es fast schon alles gegeben!


    http://smart-club.de/static/sm…t-als-transportgigant.php


    Schade, daß dort die Bilder nur noch sehr klein sind.
    (Könnte sie in original Größe per Mail zusenden)


    Habe mit meinen kleinem Schwarzen mein Bett Heim transportiert. Die längsten Teile (Längsholme) sind 2 Meter lang.
    Das Gesicht des Verkäufers war schon spitze, als ich im kleinen Schwarzen an die Rampe vorgefahren kam.
    Beifahrersitz umgelegt, die Holme von hinten hinein und in den Beifahrerfußraum gezirkelt. Nachdem ich mir die Belüftungskugel vom Armaturenbrett gestoßen habe und Angst hatte, mir beim starken bremsen die Windschutzscheibe zu ruinieren, habe ich den Fußraum vorgezogen.
    Wollte auch erst die obere Heckklappe offen stehen lassen. Nach einigem hin- und hergerücke, konnte ich diese dann sogar noch verschließen.
    Ab diesem Zeitpunkt teilte ich dann den zustimmend erstaunten Gesichtsausdruck mit dem Verkäufer!


    Tipp zum Thema Ladungasicherung:
    Die Sitzkonsolen sind brückenartig ausgeführt. Hier lassen sich wunderbar Spanngurte drunter durchführen.
    Ich weiß nicht, inwiefern die beiden Ösen am Frachtraumboden zur Befestigung des Trennnetzes zum Serienumfang gehören. Jedenfalls läßt sich dort auch einiges festsetzen.
    Leg Dir ein Handtuch oder ähnliches auf die Gummidichtung der Oberseite der unteren Heckklappe. Wer schade, wenn sie beim Transport ruiniert wird.


    Nichts für Ungut,
    Thorsten

    Das wovor wir Deutschen am meisten Angst haben, das macht glücklich. Toi-toi-toi.

  • Zitat

    Original von baroni
    (Könnte sie in original Größe per Mail zusenden)


    Hallo Thorsten,


    dafür wäre ich Dir sehr dankbar. Die auf dem Server abgelegten Photos scheinen zumindest einmal bereits auf 314x235 Pixel verkleinert zu sein. Größere Versionen könnten wir gut einpflegen.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von baroni
    In 10 Jahren Smart-Geschichte hat es fast schon alles gegeben!


    http://smart-club.de/static/sm…t-als-transportgigant.php


    Schade, daß dort die Bilder nur noch sehr klein sind.
    Thorsten


    Hihi, göttlich. Ich stell mir grade vor, wie ich damit durch den frankfurter Verkehr gondel. Danke. :D


    Ich denke, wenn ich all eure Tipps beherzige, kann da nichts schief gehen. Wenn ich an die Gruselstories meiner Eltern denke, was die alles im Käfer transportiert haben, muss man seinene eigenen Kindern ja auch was zu erzählen haben.


    Gruß

  • STVO:


    Du darfst Ladung hinten aus dem Fahrzeug heraushängen lassen! Ab einer Länge von mehr als 1-Meter (von den hinteren Rückstrahlern gemessen) ist allerdings eine frei schwenkende Rote Fahne am äußerstem Punkt der Ladung anzubringen.
    Da du aber wahrscheinlich weniger wie 100Km Wegstrecke hast, darfst du auch die Bank bis zu 3-Meter nach hinten hinaus ragen lassen.


    Ich würde dir trotzdem empfehlen die Garnitur übereinander zu stapeln, den Beifahrersitz komplett nach vorne umzuklappen und das gesamte Paket mit einem kleinem Spanngurt (Gibt es recht günstig im Baumarkt deines Vertrauens) an die umgeklappte Rückenlehne festzugurten.


    Tipp: Solltest du die 3m-Variante benutzen, lass dir unbedingt vom Verleiher eine Quittung ausstellen, auf der die Adresse vermerkt ist.
    Sollte die Polizei dich tatsächlich anhalten, kannst du dann nachweisen, von wo du kommst!


    Hier ein Auszug aus der STVO (Und die gilt für alles! Auch für Smart ;D)


    $ 22 Ladung
    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
    (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
    (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
    (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
    1.
    eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
    2.
    ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
    3.
    einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
    Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

    (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.


    Originaltext hier


    cYa
    eXo