Sportiva Felgen und Starline Felgen? Was ist erlaubt?

  • Hallo Gemeinde,
    wie ich vor kurzem geschildert hatte, wird in wenigen Tagen mein neuer Smart gebaut. Der "alte" Smart habe ich in Zahlung gegeben.


    Jetzt das Problem:


    Ich habe mir vor ca 2 Jahren die Sportiva Felgen (175 rundum) gekauft und dies auf meinem Passion Coupé BJ. 01 cdi montiert. Ich hatte auch ein Gutachten über 17 (!!!) Seiten dazubekommen, daß immer mit an Bord sein muß.


    Dadurch hatte ich den 3 Liter Status verloren. Egal, Staat hat sich nie gemeldet.


    Der SC Verkäufer hat natürlich beim Ankauf meines alten auch die Sportive mitgekauft. Nach Rücksprache ist es ihm aber egal ob ich Originale Smart Felgen wie Starline oder Sportiva drauf habe, Hauptsache Alu´s.


    Ein Freund der auch Starline Felgen fährt (aber 145 er vorn/175 er hinten) würde diese Sportiva gerne nehmen.


    Meine Bedenken sind jetzt nur, weil ich eine Cdi habe und eigentlich ja nur 135 er vorn fahren darf, seine 145 er nicht drauf dürfen.


    Kompliziert?


    Fazit: Wenn ich die Freigabe für 175 er Sportiva rundum habe, kann ich dann auch automatisch 145 er draufmachen vorne oder hat das was mit der Felge selbst zu tun, wie z. B. die Tiefe etc.


    Wäre schön, wenn jemand Infos geben könnte.


    Grüsse wie immer von


    twintechdata

  • Zitat

    Original von twintechdata
    Ich habe mir vor ca 2 Jahren die Sportiva Felgen (175 rundum) gekauft und dies auf meinem Passion Coupé BJ. 01 cdi montiert. Ich hatte auch ein Gutachten über 17 (!!!) Seiten dazubekommen, daß immer mit an Bord sein muß.
    Dadurch hatte ich den 3 Liter Status verloren. Egal, Staat hat sich nie gemeldet.


    Nicht ganz zutreffend.... der 3L-Status geht nicht durch das TÜV-Gutachten verloren, sondern nur durch den darauffolgenden Eintrag des Ganzen in die Fahrzeugpapiere. Dabei erfolgt eine so genannte "Umschlüsselung". Erfolgt kein Eintrag, berechnet der Staat auch keine Fz-Steuer, weil er vom TÜV-Eintrag nichts weiß. Deswegen steht in TÜV-Gutachten auch immer ausdrücklich drin, ob das Gutachten mitgeführt werden muss und ein Eintrag warten kann, bis die Zulassungsstelle die Papiere sowieso in den Fingern hat (z.B. Halterwechsel) oder (z.B. bei Änderung von Geräusch-/Emissionsverhalten) ein Eintrag umgehend zu erfolgen hat.


    Zitat


    Fazit: Wenn ich die Freigabe für 175 er Sportiva rundum habe, kann ich dann auch automatisch 145 er draufmachen vorne oder hat das was mit der Felge selbst zu tun, wie z. B. die Tiefe etc.


    Die Einpresstiefe bei einer Felge bleibt unabhängig von der aufgezogenen Bereifung immer gleich. An der Einpresstiefe können nur Distanzscheiben etwas ändern. Da das Gutachten noch vorhanden ist, einfach rein schauen, welche Reifen drauf dürfen und auf welches Auto. Ggfs. hat die Felge sogar eine ABE, wenn die serienmäßigen Reifen draufkommen (hier 145v/175h). Dann muss man ggfs. nicht mal zum TÜV damit. Reifen umziehen, draufschrauben, Gutachten ins Auto und gut - wenn (!) ABE.


    HTH?


    Torsten