smart-Versicherung für smart-club-Mitglieder

  • Hallo zusammen,


    ich bin momentan noch kein Mitglied im Smart-Club, würde aber u.a. wg. dieser Versicherung eintreten.


    Wenn ich jetzt die Mitgliedschaft beantrage, klappt das dann noch rechtzeitig um für nächstes Jahr über den Rahmentarif versichert zu werden? Müsste ja die aktuelle VErsicherung bis zum 31.11. kündigen ...


    Und wäre es bei der "Familienmitgliedschaft" egal, welches Mitglied die KFZ-Versicherung in Anspruch nimmt?


    Wer könnte mir da weiterhelfen?


    Danke und Gruß,
    Alex

  • Nein, Du warst nicht erfolglos. Die Freischaltungsanforderung ist angekommen. Aber, stell Dir vor, Anja hat gelegentlich auch noch dieses oder jenes Andere zu tun und sitzt nicht rund um die Uhr vor dem PC, um die eingegangenen Anforderungen abzuarbeiten. Entschuldige also bitte, wenn es nicht immer von einer Sekunde zur nächsten klappt und vielleicht mal ein wenig Geduld notwendig ist.


    Alex: wenn Du die aktuelle Versicherung zum 31.11. kündigst, bekommst Du ein Problem. Die Kündigung muß bis 30.11. gekündigt sein. Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung ist das Eingangsdatum bei der Versicherung, also nicht etwa das Absendedatum oder der Poststempel!


    Wenn Du jetzt in den Club eintrittst, klappt das alles ganz locker. Allerdings solltest Du mit der Mitgliedschaft im Club und dem Antrag für die neue Versicherung nicht bis auf den letzten Drücker warten, sondern beides so schnell wie möglich erledigen.


    Bei einer Familienmitgliedschaft werden beide Partner Clubmitglied. Welches der beiden Mitglieder die Versicherung in Anspruch nimmt, ist egal. Es können auch beide Familienmitglieder jeweils mehrere Versicherungen in Anspruch nehmen, wenn mehrere Fahrzeuge vorhanden sind.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von Steffi & Holger
    danke sehr. das habe ich erfolglos getan...... :rolleyes:


    Siehst Du, nicht einmal 30 Minuten hat es gedauert und schon ist die Freischaltung auch erledigt...

  • Natürlich hast Du. Der 30.11. ist insofern das entscheidende Datum, als die Lündigung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat erfolgen muß. Du kannst früher zum Ablaufdatum 01.01. kündigen, an dem Ablaufdatum ändert sich dadurch nichts. Nur wenn die Kündigung nicht bis spätestens 30.11. beim bisherigen Versicherer eingegangen ist, ist sie unwirksam und der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr.


    Grüße


    Peter

  • Achtung

    Nur noch wenige Tage um Eure jetzige Versicherung zu kündigen!!

    Die Kündigung muss bis spätestens 30.11.2010 beim Versicherer sein.

    Als ran an den PC.


    Gruss aus NDS

    Lutz


  • Ich will meine Versicherung aber nicht kündigen...
    Muss das sein ?