Hallo,
vielleicht kann mir ein USA-Kenner weiterhelfen:
Mein Sohn hält sich zur Zeit in den USA als Austauschstudent auf. Dies nur zur Vorgeschichte.
Er lässt sich hier in Deutschland mit ärztlicher VO in der Apotheke ein medizinisches Gesichtspflegemittel (flüssig!) herstellen. Nun ist der Vorrat alle. Schicken kann/darf ich ihm die Flüssigkeit leider nicht.
Nach seinen Erkundigungen sind die ortsansässigen Apotheken nicht in der Lage, ihm aufgrund einer ärztlichen VO das Medikament herzustellen, angeblich verkaufen sie nur Fertigprodukte. Es liegt nicht an der Verständigung, denn in der VO sind die einzelnen Zutaten mit ihrem lateinischen Namen aufgeführt. Laut den Apotheken sei es nicht üblich, Medikamente herzustellen.
Weiß einer von Euch, wo er sich mit seinem Anliegen hinwenden könnte? Das Amerikanische Konsulat in HH konnte nicht weiterhelfen.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Helmut