Ärger mit der Versicherung

  • Vielleicht gibt’s ja hier im Forum ein paar Versicherungsmenschen, die mir einen Tipp geben können.


    Meine Frau ist mit ihrem 42 auf einem Parkplatz eines großen Kaufhauses bei strömenden Regen langsam aus einer Parklücke rausgefahren und hat dabei einen ganz dicht vorbeifahrenden Wagen leicht berührt. An ihrem smart war nix, der andere Wagen hatte eine längliche Scheuerstelle im Lack der Tür. Der Unfall wurde der Versicherung gemeldet, wobei von meiner Frau keine Angaben zur Schuldfrage gemacht wurden. Lange Zeit hörte sie nichts, jetzt kriegte sie Post von der Versicherung: Die Entschädigungsleistung betrug 1.771,38 EUR, gleichzeitig erfolge eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse um 9 Klassen.


    Was uns so ärgert, dass die Versicherung ohne uns noch einmal in irgendeiner Form anzuhören oder zu unterrichten, einfach gezahlt hat. Der Unfallbeteiligte hat ja bei dieser Vorgehensweise der Versicherung die Chance, sich das „halbe Auto“ auf Versicherungskosten reparieren zu lassen. Nach der Beschreibung des Schadens halten wir die Höhe der Entschädigung für völlig überzogen. Meine Vermutung: Der andere Fahrer kennt den Chef einer Reparaturwerkstatt gut und hat sich einen entsprechenden frisierten Kostenvoranschlag geben lassen und den dann abgerechnet.


    Meine Fragen: Kann ich die Rechnung des Unfallgegners nicht mal einsehen? Und ist es normal, dass in solchen Fällen ohne vorherige Rücksprache mit dem VN reguliert wird?


    Danke im Voraus für Eure Hilfe.


    Viele Grüße

  • Moin,


    ob ich Dir einen Tip geben kann, weiß ich nicht. Ich kann Dir aber sagen, wie die Regulierung eines solchen Schadens in der Praxis verläuft und wie sich die Sach- und Rechtslage im Verhältnis zu der Versicherung darstellt.


    Fangen wir mal vorne an: die Haftung Deiner Frau zu 100% für den Schaden steht bei dem beschriebenen Sachverhalt außer Frage. Ob der andere Wagen nun sehr dicht oder auch nicht an den parkenden Wagen vorbeigefahren ist, tut nichts zur Sache. Deine Frau wollte sich aus dem ruhenden in den fließenden Verkehr einordnen und hatte sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Läßt sich, insbesondere beim Rückwärtsfahren, die Verkehrslage nicht vollständig übersehen, muß an sich ggf. sogar eines Einweisers bedienen. Dem Grunde nach wurde der Schaden also völlig zu recht vollständig reguliert.


    Zwischen dem von Dir beschriebenen Schaden und dem Entschädigungsbetrag scheint in der Tat ein krasses Mißverhältnis zu bestehen. Allerdings ist nicht ersichtlich, wie sich der Entschädigungsbetrag zusammensetzt. Er kann weitaus mehr enthalten als nur die Reparaturkosten. So können beispielsweise Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten und RA-Gebühren ebenfalls entstanden sein. Diese Kosten fließen natürlich in den Entschädigungsbetrag, der Dir mitgeteilt wude, mit ein.


    Keine Gesellschaft wird einen Fahrzeugschaden in der Höhe des von Dir genannten Betrages sozusagen einfach auf Zuruf regulieren. Die Vorlage eines meinetwegen auch frisierten KVA wird bei dieser Schadenhöhe (unterstellt, der Betrag bezieht sich auf den reinen Fahrzeugschaden) ebenfalls nicht reichen. Die Versicherung wird zu dem KVA mindestens aussagefähige Fotos anfordern und dann den KVA mit den Fotos überprüfen. Passen Fotos und KVA nicht zusammen oder werden in einem KVA überhöht erscheinende Positionen aufgeführt, wird rigoros zusammengestrichen und gekürzt. Auf diese Weise wird inzwischen bei allen Gesellschaften im Rahmen des Schadenmanagements verfahren. Das Risiko, daß überhöht gerechnete Kostenvoranschläge (oder auch Gutachten, die in nahezu allen Fällen ebenfalls noch einer weiteren Prüfung unterzogen werden) abgerechnet werden, ist auf diese Weise erheblich reduziert worden.


    Ich sehe zudem die Möglichkeit, daß der Schaden doch umfangreicher war, als es zunächst den Anschein hatte und sich nicht nur auf eine längliche Scheuerstelle in der Tür beschränkte. Offenbar verhielt es sich doch so, daß die Parteien sich den Schaden im strömenden Regen ansahen. Da wird häufig einiges, was sich dann erst bei genauerem Hinsehen offenbart, übersehen.


    Die Versicherung ist im Rahmen des Vertrages ermächtigt, alle ihr erforderlich erscheinenden Erklärungen für oder gegen den Versicherten nach billigem Ermessen abzugeben. Im Klartext heißt das, daß vom Zeitpunkt der Schadenmeldung an die Regulierung eines Schadens ganz allein in der Hand der Versicherung liegt und sie selbstverständlich auch nicht mehr nachfragen muß, ob sie eine Regulierung denn auch durchführen darf und der Versicherte damit einverstanden ist. Abgesehen davon, daß selbst bloße Rücksprachen mit dem Versicherten vor einer Regulierung in Anbetracht der zu bewältigenden Mengen - es geht hier bitte um buchstäbliches Massengeschäft - nicht praktikabel wären, ergibt sich die Entscheidungsbefugnis der Versicherung auch daraus, daß sie direkt mit dem Schädiger und/oder Halter des schädigenden Fahrzeugs gesamtschuldnerisch haftet, dementsprechend verklagt und in Anspruch genommen werden kann.


    Im Ergebnis sehe ich momentan keine Ansatzpunkte dafür, daß Deine Versicherung sich an irgendeiner Stelle im Rahmen der Regulierung nicht korrekt verhalten hat.


    Die Höhe der Rückstufung ist ebenfalls vertraglich geregelt und sollte sich aus Euren Vertragsunterlagen nachvollziehen lassen. Sie ist übrigens unabhngig von der Höhe der geleisteten Entschädingung und wäre genauso hoch ausgefallen, wenn nur 1,00 Euro als Entschädigung gezahlt worden wäre. Ja, selbst wenn noch nichts bezahlt wäre, aber damit zu rechnen ist, daß noch Zahlungen erfolgen könnten (Konjunktiv!), ist die Rückstufung in gleicher Höhe nicht nur berechtigt, sondern zwingend vorzunehmen.


    Soweit Du nähere Informationen zur Höhe der Entschädigungsleistung haben möchtest, denke ich nicht, daß Dir die Auskunft verweigert wird und Dir nicht gesagt wird, wie sich der Betrag zusammensetzt. Es sollte eigentlich auch kein Problem sein, daß Du eine Kopie der Rechnungsunterlagen erhältst. Bitte bedenke dabei, daß Schadensachbearbeiter sehr sensible Wesen sind und mehr als anderswo der Ton die Musik macht. ;) Im Ernst: es macht keinen Sinn, womöglich von vornherein auf Konfrontation zu gehen, wenn Du bei der Versicherung anrufst. Sollte sich Dein Verdacht, es sind überhöhte Kosten abgerechnet worden, zudem bestätigen, hat auch die Versicherung ein erhebliches Interesse daran, die Sache aufzuklären und ggf. weiterzuverfolgen.


    Grüße


    Peter

  • Hallo Hugo, besten Dank für Deine ausführlichen und für mich sehr aufschlußreichen Ausführungen, die ich mir gleich ausgedruckt habe.


    Ich hatte, als Nicht-Jurist, immer gedacht, dass die durch die StVO eigentlich vorgegebene Rechtslage nicht immer zwingend ist. Verfolge in den Medien regelmäßig die Recht(s?)sprechung der Gerichte in Verkehrssachen. Mir ist da eine Entscheidung noch schwach in Erinnerung, wo jemand aus der Parklücke vom Straßenrand anfuhr und mit einem Fahrzeug im laufenden Verkehr kollidiert ist. Das Verfahren wurde gegen Verursacher wg. geringer Schuld eingestellt, weil der andere Fahrer statt mit 50 mit 70 km/h fuhr. Ich vermute mal, dass hier die Versicherung des Unfallverursachers bestimmt nicht voll gezahlt hat. (Ebenso ist der berühmte Spruch "Wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld" so nicht richtig.)


    Aber egal. Ich werde mal versuchen an die Kopie der Rechnungen zu kommen. Denke mal, die Versicherung ist an zufriedenen VN interessiert und wird sich dem nicht verweigern.


    Viele Grüße



    PS. Weshalb heißt es Rechtsprechnung (Recht ohne s) aber Rechtsschutzversicherung?

  • Zitat

    Original von neunzwoelfer
    Verfolge in den Medien regelmäßig die Recht(s?)sprechung der Gerichte in Verkehrssachen... Das Verfahren wurde gegen Verursacher wg. geringer Schuld eingestellt, weil der andere Fahrer statt mit 50 mit 70 km/h fuhr.


    Die Berichterstattung der Medien über die Rechtsprechung in Verkehrssachen kannst Du getrost vergessen, es sei denn, es handelt sich um Fachzeitschriften. Damit meine ich jetzt allerdings nicht die Auto-Blöd und auch nicht die ADAC-Werbe... ähm Motorwelt, sondern die Fachzeitschriften, die sich mit nichts anderem als der aktuellen Rechtsprechung beschäftigen und diese dann auch im vollen Wortlauf abdrucken.


    Die Verfahrenseinstellung in dem von Dir angerissenen Fall halte ich für sehr sinnvoll. Die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld beinhaltet einerseits die Feststellung eines schuldhaften Verhaltens, andererseits handelt es sich aber auch objektiv um eine Bagatelle, die schon mit Rücksicht auf den in diesem Fall erlittenen Schaden ein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung nicht bejahen läßt.


    Allerdings: das ist die strafrechtliche Seite dieses Unfalls gewesen. Die zivilrechtliche Seite kann ganz anders aussehen. Im Zivilrecht gelten ganz andere Beweislastregeln. Und im Zivilrecht gilt für entscheidende Begriffe wie z.B. den Begriff der Fahrlässigkeit eine völlig andere Definition als im Straf- bzw. OWi-Recht. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, die sich einfach nicht miteinander vergleichen kann. Für jemanden, der in der Materie nicht zu Hause ist und sich damit nicht täglich beschäftigen muß, ist das schwer verständlich, aber es ist halt so, der Gesetzgeber hat es eben so gewollt.


    Die Aussage "Wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld" ist so grundsätzlich durchaus doch richtig. Auch das ist wieder eine Frage vor allem der Beweislastverteilung und der Beweisregeln. Grundsätzlich heißt allerdings auch, daß Ausnahmen möglich sind. In der Praxis spielen diese Ausnahmen allerdings kaum eine Rolle. Der vorne behauptet meist sehr viel, was sich hinterher aber nicht beweisen oder häufig auch leicht widerlegen läßt.


    Grüße


    Peter


    P.S. Freut mich, wenn mein Roman Dir was geholfen hat. :)


    P.P.S. Warum es Rechtsprechung und nicht Rechtssprechung heißt, kann ich Dir leider auch nicht beantworten.

  • Das hast Du einwandfrei erklärt - Moderator!
    Endlich mal ein verständlicher Text in dieser Angelegenheit, die uns alle jeden Tag betreffen kann.
    Danke!

  • Salü aus dem Süden,


    Du könntest Dir, wenn Du schon bei der Versicherung anfragst, auch gleich rechnen lassen, ob es für Dich eventunell günstiger ist, den Schadensbetrag an die Versicherung zu erstatten. Bis Du 9 SF-Klassen wieder runter hast, das dauert ... und kostet ganz schön mehr an Prämien.

    Liebe Grüße
    Bernhard


    ------------------------------


    Smart 42 coupe, passion

    Einmal editiert, zuletzt von BB-Boernie ()

  • Genau, das haben wir uns gestern auch ausgerechnet- wenn der Schaden bei 1700 Euro liegt, zahlt man in 9 Jahren das Doppelte an Mehrprämien und wird bei einem erneuten Unfall (sag niemals nie!) glatt bis an die Decke gehauen.
    Ich denke,dass wir die Versicherungsdaten erstmal nicht geben, sondern nur die Kontaktdaten (Visitenkarte) und Ausweisnr etc. geben- und hören was Sache ist-
    nur wenn's viel zu teuer ist, wird die Versicherungsnummer genannt.
    Ich bin mir dabei nicht sicher, ob meiner Versicherung dieses Prozedere gefällt oder ob man das denen immer sofort sagen muss- das wird uns ein Versicherer eher sagen können....

  • Zitat

    Original von LM-AA-807
    Ich denke,dass wir die Versicherungsdaten erstmal nicht geben, sondern nur die Kontaktdaten (Visitenkarte) und Ausweisnr etc. geben- und hören was Sache ist-
    nur wenn's viel zu teuer ist, wird die Versicherungsnummer genannt.


    Das wird Dir nicht wirklich helfen, um zu vermeiden, daß die Versicherung in Anspruch genommen wird.


    Noch einmal: die Versicherung haftet (direkt) gesamtschuldnerisch mit dem Fahrer und Halter des schädigenden Fahrzeugs. Es steht dem Geschädigten völlig frei, an wen er sich wendet und von wo er sich seine Entschädigung holt. Verweigert der Schädiger die Angabe der Versicherung oder - was gar nicht so selten ist - weiß er nicht genau, wo sein Fahrzeug eigentlich versichert ist, erhält der Geschädigte die gewünschte Auskunft innerhalb weniger Stunden vom Zentralruf der Autoversicherer beim GDV.


    Das ist genau der Schritt, den ich als Geschädigter übrigens gehen würde, weil es in aller Regel für den Geschädigten entschieden sinnvoller ist, sich an den sachkundigen und vor allem auch finanziell liquiden Versicherer zu wenden, als mit dem Schädiger lange Diskussionen um die Schuldfrage (Ihr glaubt ja gar nicht, was den Leuten im Nachhineien alles für Argumente dazu einfallen, warum eigentlich doch der andere die Schuld am Unfall hat!) oder die Schadenhöhe zu führen.


    Und: in Zeiten des bei den Versicherern um sich greifenden und teilweise auch sehr merkwürdige Blüten treibenden Schadenmanagements kann ich nur jedem dringend raten sich umgehend zumindest anwaltlich beraten zu lassen, auch wenn die Sach- und Rechtslage klar erscheint und/oder es sich um einen Bagatellschaden handelt. Club-Mitglieder finden dazu hier übrigens einen wertvollen Hinweis.


    Um den Schadenfreiheitsrabatt sollte man sich überhaupt erst Gedanken machen, nachdem die Regulierung endgültig abgeschlossen ist. Der Schadenfreiheitsrabatt kann zurückgekauft werden, indem die Entschädigungsleistung innerhalb von 6 Monaten, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Höhe der Entschädigungsleistung mitgeteilt hat, an den Versicherer zurückgezahlt wird. Der Vertrag wird dann so gestellt, als habe es den Schaden nie gegeben. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden erst nach Jahren abgeschlossen werden kann. Inzwischen durch die schadenbedingt vorgenommene Rückstufung überzahlte Prämien werden dann erstattet.


    Grüße


    Peter

  • Die Versicherung hat uns nun freundlicherweise eine Kopie der Reparaturkosten- und Mietwagenrechnung überlassen mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Reparaturbetrieb um eine Partnerwerkstatt unserer Versicherung handelt (die betuppen nicht? :D)


    Uns fällt auf:


    Es wurde, was wir noch nachvollziehen können, die li. Hintertür erneuert. Zusätzlich und für uns unbegreiflich wurde die linke Seitenwand gerichtet und lackiert und auch der hintere Stoßfänger lackiert. (Beachte: unser smart hatte nix, der andere Wagen eine längliche Scheuerstelle in der Tür). Meine Frau ist sich 100%ig sicher, nur die Tür getroffenen zu haben. Es hatte heftig geregnet, beide Fahrzeuge waren stark verschmutzt, da hätte man eine Berührung oder Beschädigung an Seitenwand und Stoßfänger auch sehen müssen.


    Tattag war der 19.07.2008. Der Reparaturauftrag wurde am 13.09., also fast 2 Monate später, erteilt. Für uns ungewöhnlich. In dieser Zeit hätte man sich gut noch einen weiteren Schaden am Fahrzeug zuziehen können, der möglicherweise jetzt mitrepariert und bezahlt wurde.


    Für 5 Tage wurde ein Mietwagen angemietet, mit dem man in dieser Zeit ganze 157 km fuhr. Mir will doch keiner erzählen, dass die Werkstatt für so eine Routinereparatur an einem Ford Focus tatsächlich 5 Tage brauchte.


    Das Fahrzeug unseres Unfallgegners gehört zu einem großen Fernsehsender in XYZ. Vermute einfach mal, hier wollte sich unsere Versicherung nicht so pingelig anstellen, um nicht später Gegenstand einer Fernsehserie über geizige Versicherung zu werden.


    Richtig, es sind lauter Vermutungen und Unterstellungen, die wir leider nicht beweisen können. Andererseits wird uns die Versicherung auch nicht das Gegenteil beweisen können. Es bleibt ein ungutes Gefühl.


    Beim nächsten unverschuldeten Unfall werden wir nach dieser Erfahrung wohl nicht unbedingt zur Schadenminimierung beitragen. ;)


    Viele Grüße

  • Moin,


    nein, die Partnerwerkstätten betuppen nicht, wenn sie nicht völlig verblödet geführt werden. Würden sie es tun, würde das sehr schnell im Rahmen der regelmäßigen, auch verdeckt durchgeführten Kontrollen auffallen. Und viele Partnerwerkstätten befinden sich in einer Situation, daß sie sich das Wegbrechen des Geschäfts aus dem Schadenmanagement gar nicht mehr leisten können. Im übrigen kann auch eine Partnerwerkstatt nicht einfach nach Belieben munter drauf los reparieren, sondern muß der Versicherung anhand eines Kostenvoranschlages und Fotos detaillierte Angaben zum Schaden machen. Diese Angaben werden niemals ungeprüft abgenickt.


    Die Reparaturdauer kann schon passen. Das ist dann häufig ein Problem der Partnerwerkstätten, bei denen es sich in der Mehrheit um freie Werkstätten handelt, die natürlich kein gut gefülltes Ersatzteillager für alle erdenklichen Typen vorhalten (können). Eine Reparaturverzögerung von 1 bis 2 Werktagen allein wegen der Ersatzteilbeschaffung ist nicht abwegig. Im Ergebnis ist eine solche Verzögerung aber dank der besonderen Stundenverrechnungssätze der Partnerwerkstatt billiger, als eine 1 oder 2 Tage schnellere Reparatur in einer markengebundenen Vertragswerkstatt ohne Partnerstatus. Wäre es anders, würde sich für die Versicherer das Gekasper mit den Partnerwerkstätten und den billigen Tarifen mit Werkstattbindung nicht rechnen. Genau das tut es aber, und wie sogar!


    Die Inanspruchnahme eines Mietwagens stößt in der Rechtsprechung auf Bedenken, wenn die tägliche Fahrstrecke weniger als 20 km beträgt. Der Schnitt liegt hier höher, im Falle eines Rechtsstreits wären die Mietwagenkosten zumindest dem Grunde - und wohl auch der Dauer - nach anstandslos vom Gericht durchgewunken worden.


    Der um 2 Monate spätere Reparaturauftrag gibt na klar Spielraum für Spekulationen. Da helfen dann aber die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Schaden vorliegenden Fotos weiter. Geh davon aus, daß nicht nur Schäden an der Tür, sondern auch an der Seitenwand und dem Stoßfänger sicher dokumentiert wurden und diese dann auch in ihrem Bild zusammengepaßt haben, wobei die Dokumentation der Schäden vermutlich am sauberen Fahrzeug erfolgte, weil sich daran einfach mehr erkennen läßt, als an einem nassen oder dreckigen Auto. Schäden unterschiedlicher Herkunft lassen sich mit einem leidlich geschulten Auge als solche erkennen.


    Daß der Wagen zum Fuhrpark eines Fernsehsenders gehörte, sollte die Regulierung nicht beeinflußt haben. Wenn es so wäre, wäre es in der Tat ein schwaches Bild. Bei mir wird dann ganz im Gegenteil immer der sportliche Ehrgeiz geweckt, wenn ich es mit "Promi"-Gegnern zu tun kriege. ;)


    Im übrigen noch einmal: sieh die ganze Geschichte auch unter dem Gesichtspunkt, daß es für die Rückstufung völlig egal gewesen wäre, ob am Ende vielleicht 200 Euro weniger dabei herausgekommen wären. Die Rückstufung wäre die gleiche geblieben.


    Grüße


    Peter

  • Hallo Hugo,


    besten Dank für Deine Insider-Ausführungen.


    Was mag den Unfallgegner nur bewogen haben, sein knapp 1 Jahre altes Auto nicht in der Marken-Werkstatt seines Vertrauens, sondern in einer meiner Versicherung nahstehenden "Wir-reparieren-alles"-Werkstatt richten zu lassen? Das wäre doch so, als würde ich dem "unbefangenen" Gutachter der anderen Versicherung glauben schenken. Das tut doch auch keiner. ?(


    Ein Bekannter von uns, der auch in der Versicherungsbranche tätig ist, meinte grinsend: Der hat unter der Hand einen Deal mit Deiner Versicherung gemacht. Etwa in der Art: "Gehst Du nicht in teure Markenwerkstatt, dann übernehmen wir die Mitreparatur Deines Vor- oder auch Nach-Schadens" (zw. Unfalltag und Reparatur lagen immerhin fast 2 Monate und der Wagen fährt in einer Großstadt).


    Glaubhaft wäre das. Denn nach Unfallhergang und Stand der Fahrzeuge ist es niemals zu einer Berührung der Seitenwand und des Stoßfängers gekommen. Mit Sicherheit wären bei einer eingehenden Untersuchung dort keine smart-Partikel gefunden worden.


    Gerade im Hinblick auf den letzten Absatz Deiner Ausführungen will ich das jetzt aber nicht weiter vertiefen, hoffe nur, ich im Falle eines Falles auch eine so großzügige Versicherung zu finden.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original von neunzwoelfer
    besten Dank für Deine Insider-Ausführungen.


    Moin,


    keine Ursache, wirklich gerne geschehen. :)


    Zitat

    Ein Bekannter von uns, der auch in der Versicherungsbranche tätig ist, meinte grinsend: Der hat unter der Hand einen Deal mit Deiner Versicherung gemacht. Etwa in der Art: "Gehst Du nicht in teure Markenwerkstatt, dann übernehmen wir die Mitreparatur Deines Vor- oder auch Nach-Schadens"...


    Was das betrifft, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es, bei welcher Gesellschaft auch immer, Kollegen gibt, die sich auf einen solchen Deal einlassen würden. So ein Deal, würde er auffliegen (es gibt bei jeder Gesellschaft auch eine interne Revision!), hätte in jedem Fall eine ernsthafte Gefährdung des Arbeitsplatzes zur Folge.


    Grüße


    Peter