"Turbo Rolf"

  • Stand gerade im Spiegel:


    "+++ EILMELDUNG +++


    Haftstrafe für "Turbo-Rolf"


    Rolf F. ist vom Karlsruher Amtsgericht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen worden. Nun muss der Testfahrer für 18 Monate hinter Gitter."


    Einen weiteren Artikel oder eine Begründung gab es noch nicht, dafür ist die Meldung wohl zu frisch.

  • : Stand gerade im Spiegel: "+++ EILMELDUNG +++


    Kam über dpa:


    18.02.2004, 08:50 Uhr


    Karlsruhe (dpa) - Der Karlsruher Autobahnraser ist zu einer
    Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung
    verurteilt worden. Das Amtsgericht Karlsruhe sah es als
    erwiesen an, dass der 34-jährige DaimlerChrysler-Ingenieur im
    vergangenen Juli auf der A 5 bei Karlsruhe einen Unfall mit
    zwei Toten verursacht hatte. Die Urteilsbegründung läuft noch.

  • Hallo!


    Ohne über die Tatsache oder "Turbo Rolf" selbst werten zu wollen, wird er natürlich Einspruch einlegen.
    Und in diesem Fall sogar mit Recht, weil die Amtrichterin bereits während des Prozesses m.E. nicht ganz unbefangen war (siehe zahlreiche Entgleisungen ihrerseits).
    Von daher ist die Meldung m.E. ohne Belang.


    be smart and drive smart (ist aber schön zu sehen, dass die Vorverurteilung durch die Presse und schöne Animationen (ohne auf Tatsachen zu beruhen) immer noch fruchten)


    hayati


    : Kam über dpa: 18.02.2004, 08:50 Uhr


    : Karlsruhe (dpa) - Der Karlsruher Autobahnraser ist zu einer
    : Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung
    : verurteilt worden. Das Amtsgericht Karlsruhe sah es als
    : erwiesen an, dass der 34-jährige DaimlerChrysler-Ingenieur im
    : vergangenen Juli auf der A 5 bei Karlsruhe einen Unfall mit
    : zwei Toten verursacht hatte. Die Urteilsbegründung läuft noch.

  • Alle vergessen eine Tatsache die eigentlich sehr traurig ist; (vorallem diese "Richterin" die diesen Titel niemals tragen dürfte) es könnte wirklich sein das Rolf es gar nicht war. Und es ist eine Sauerei in Deutschland auch nur eventuell Unschuldig trotzdem Verurteilt zu werden.


    Im zweifel für den Angeklagten ist ein fester Grundsatz, aber an dem Tag hat diese "Frau Richterin" wohl gefehlt. Ich wünsche nicht mal meinen stärksten Feind an solch eine Person zu geraten, die auch noch die Macht zu Urteilen hat.

  • was ich in diesem Zusammenhang bedenklich finde (Zitat aus SPIEGEL online):


    "Die Verteidigung hatte dagegen argumentiert, der Angeklagte sei zu dem Zeitpunkt als der Unfall geschah, nicht an der Stelle gewesen. F. sei erst nach dem Unfallzeitpunkt an der fraglichen Stelle zwischen Karlsruhe und Bruchsal vorbeigefahren. Es sei ausgeschlossen, die Strecke zwischen Sindelfingen und dem Unglücksort in weniger als einer halben Stunde zu schaffen. Ausweislich des Tankbelegs und nach Zeugenaussagen sei der Angeklagte um 5.30 Uhr in Sindelfingen losgefahren. Der Unfall habe sich aber schon etwa um 5.58 Uhr ereignet. "


    wie soll sich das reimen?

  • ...wenn er es aber trotzdem gewesen sein sollte, so ist das Urteil sicherlich angemessen. Ich ärgere mich auch über schnarchlangsame Linksfahrer (hier in Berlin werden auf der dreispurigen Stadtautobahn fast immer nur die beiden linken Spuren befahren). Das entschuldigt es aber nicht - wenn es denn so gewesen ist!!! -, mit einer irrwitzigen Geschwindigkeit an eine - vermutlich nicht sehr erfahrene Fahrerin - heranzupreschen, die dann vor lauter Schreck das Lenkrad verreißt.


    Wollte ich nur mal gesagt haben.
    Andi

  • An der Stelle hätte man ihn wohl auch sehr eindringlich nach einer Beschreibung der Unfallstelle fragen müssen. Zum einen brezelt man da nicht mit 200 Sachen vorbei und zum anderen guckt man hin. Ergo hätte er genau wissen müssen, was da los war. Aber ich weiß nicht, ob man ihn danach befragt hat, oder ob Rettungskräfte o.ä. befragt wurden, ob sie einen schwarzen Mercedes bemerkt haben.


    Was die Befangenheit der Richterin angeht, so kann ich mich nicht entsinnen, etwas vn einem Befangenheitsantrag der Verteidung gehört zu haben. Insofern dürfte sich dies auch nicht in einer Revision einbringen lassen.


    Aber zumindest ist eines eindeutig festgehalten worden. Wer auch immer dieses Auto gefahren hat (und ich denke es wird R. gewesen sein), hat sich massiv strafbar verhalten.

  • Können WIR diesen Fall überhaupt beurteilen?


    Ich zumindest war nicht dabei. Für mich steht hier nur eines fest - Objektivität können wir in diesem Fall wohl vergessen.


    Was hier zu zählen scheint ist nur die vorgefertigte Meinung zu Schnellfahrern / Rasern etc. und nicht mehr die Realität.


    Das stimmt mich traurig.


    Claudia

  • Was der Raser gemacht hat (wer es auch immer war), war sicher nicht in Ordnung. Aber eine Fahrerin, die vor Schreck das Lenkrad verreißt, weil jemand sehr schnell sehr dicht auffährt, gehört m.E. nicht auf eine Deutsche Autobahn. Wenn man so unsicher und schreckhaft ist, sollte man sich wirklich überlegen, ob und wo man Auto fährt.

  • Solche Menschen gehören sehr wohl auf die Autobahn. Sie gehören zu unserer Gesellschaft und haben auch das berechtigte Bestreben von A nach B zu kommen.


    Eine weise Anweisung lautete "Fahren Sie so, als ob alle anderen Vollidioten sind und ihren Führerschein im Lotto gewonnen haben".


    Dazu gehört es sicher nicht schnell und dicht aufzufahren.


    Mein Grundgedanke lautet dann immer "er wird schon merken, daß er eine Bremse hat". Nur hat nicht jeder die Ruhe dazu und ich kann nur hoffen, nicht eines Tages auf jemanden zu treffen, der seine Bremse doch vergißt. Glücklicherweise hängen die meisten jedoch an "ihrem" Blech.

  • : was ich in diesem Zusammenhang bedenklich finde (Zitat aus SPIEGEL
    : online): "Die Verteidigung hatte dagegen argumentiert, der
    : Angeklagte sei zu dem Zeitpunkt als der Unfall geschah, nicht an
    : der Stelle gewesen. F. sei erst nach dem Unfallzeitpunkt an der
    : fraglichen Stelle zwischen Karlsruhe und Bruchsal
    : vorbeigefahren. Es sei ausgeschlossen, die Strecke zwischen
    : Sindelfingen und dem Unglücksort in weniger als einer halben
    : Stunde zu schaffen. Ausweislich des Tankbelegs und nach
    : Zeugenaussagen sei der Angeklagte um 5.30 Uhr in Sindelfingen
    : losgefahren. Der Unfall habe sich aber schon etwa um 5.58 Uhr
    : ereignet. "


    : wie soll sich das reimen?


    Ist doch ganz einfach - Bauernopfer - nennt man dass. Verurteilt der Presse zuliebe, obwohl recht klar ist dass er es nicht gewesen sein kann, ich fahre die Strecke von der Werkstanke Sindelfingen auch öfters, man müsste um dass in der angegebenen Zeit zu schaffen einen Schnitt von über 160 Km/h ( grösstenteils innerorts ) fahren, auf der Strecke ist dies jedoch unmöglich mit welchem Fahrzeug auch immer, ausserdem sind bis zur BAB 4 in Worten Vier festinstallierte Geschwindigkeitsmesser angebracht die hätten sicher tolle Fotos gemacht.

  • : Können WIR diesen Fall überhaupt beurteilen?


    : Ich zumindest war nicht dabei. Für mich steht hier nur eines fest -
    : Objektivität können wir in diesem Fall wohl vergessen.


    : Was hier zu zählen scheint ist nur die vorgefertigte Meinung zu
    : Schnellfahrern / Rasern etc. und nicht mehr die Realität.


    : Das stimmt mich traurig.


    : Claudia


    Wenn Du nicht dabei warst, warum unterstellst Du dann die vorgefertigte Meinung "Schnellfahrer /Raser etc."?


    So steht es im Spiegel:


    .. Der Fahrer, der den Wagen der Frau halb auf dem linken Grünstreifen überholt hatte, habe den Unfall vermutlich gar nicht bemerkt, sagte die Richterin. Zum Zeitpunkt des Aufpralls sei er bereits rund 150 Meter entfernt gewesen. Der Mann habe sich nach dem Unfall verdächtig gemacht. Immer wieder habe er sich nach dem Stand der Ermittlungen erkundigt. Durch eine fingierte Weg-Zeit-Berechnung habe er versucht, den Eindruck zu erwecken, dass er erst zehn Minuten nach dem Unfall den Autobahnabschnitt passiert habe. ..


    Ich würde sehr wohl erschrecken, wenn mich jemand halb auf dem Grünstreifen fahrend mit hohem Tempo überholt und dann womöglich rüberzieht, ohne schon ganz vorbeizusein.


    Im übrigen haben wir gemäß Verfassung einen Personenkreis, genannt Richter, der sich mit solchen Fällen auseinandersetzt. Wer nicht dabei war, spekuliert. Wer es besser weiß, hätte sich als Zeuge melden sollen.

  • : Wenn Du nicht dabei warst, warum unterstellst Du dann die
    : vorgefertigte Meinung "Schnellfahrer /Raser etc."?


    Das sollte ein Versuch werden die ganze Bandbreite gut/böse/dumm/schlau/richtig/falsch abzudecken. Ich wollte damit nur sagen, dass es für mich aussieht, als ob es in diesem Prozess für die meisten gar keine Rolle mehr spielt, was tatsächlich passiert ist.

  • Ich denke es wird schon eine große Rolle gespielt haben, was passiert ist. Der Artikel beim Spiegel ist inwzischen etwas länger geworden.


    Unter anderem heißt es da, es hätte Fahrzeugmerkmale gegeben, die nur auf dieses Fahrzeug paßten und daß der Überholvorgang "halb" auf dem Grünstreifen stattfand. Beim SWR war zu lesen, daß Fahrzeug hätte einen rechteckigen Doppelauspuff auf beiden Seiten Seiten gehabt. Entsprechende Fahrzeuge dürften wohl eher selten sein.


    Letztendlich war das Gericht von der Schuld überzeugt. Auch DC scheint sich dem anzuschließen und will sofort kündigen. Von deren Seite scheint es damit keine Bereitschaft zu geben, eine Revision abzuwarten.

  • Und was auch sehr stark für die Schuld des Angeklagten spricht ist die Tatsache, dass dem Kind der Richterin ( gemäss Drohungen ) etwas zugestossen wäre wenn sie ihn nicht verurteilt hätte !


    PS: Diese Fahrzeuge sind übrigens so extrem selten dass sogar zum fraglichen Zeitraum mehrere ermittelt wurden die auf der fraglichen BAB unterwegs waren..


    : Ich denke es wird schon eine große Rolle gespielt haben, was
    : passiert ist. Der Artikel beim Spiegel ist inwzischen etwas
    : länger geworden.


    : Unter anderem heißt es da, es hätte Fahrzeugmerkmale gegeben, die
    : nur auf dieses Fahrzeug paßten und daß der Überholvorgang
    : "halb" auf dem Grünstreifen stattfand. Beim SWR war zu
    : lesen, daß Fahrzeug hätte einen rechteckigen Doppelauspuff auf
    : beiden Seiten Seiten gehabt. Entsprechende Fahrzeuge dürften
    : wohl eher selten sein.


    : Letztendlich war das Gericht von der Schuld überzeugt. Auch DC
    : scheint sich dem anzuschließen und will sofort kündigen. Von
    : deren Seite scheint es damit keine Bereitschaft zu geben, eine
    : Revision abzuwarten.

  • Hi,


    das mit den beidseitig rechteckigen Auspuffrohren trifft glaube ich so ziemlich auf jeden AMG dieser Baureihe zu.


    Worum es mir in diesem Fall geht, ist dass der Mensch trotz der ausstehenden Verurteilung bzw. des Beweises seiner Schuld schon öffentlich verurteilt worden ist (Bild, RTL, mehrere Mitbürger, die sich ihre Meinung BILDen lassen).
    Diese vorgezogenen Verurteilungen gibt es in letzter Zeit immer öfter und auf immer dreistere Art und Weise.
    Ich erinnere nur an Daum, Gerster, Stolpe etc.pp.
    Noch bevor die Beweislage geklärt war, worden ist bzw. sein wird, stand es nach Meinung einiger "Journalisten" fest, dass diese Menschen an der Misere schuld sind.


    be smart and drive smart (deswegen BILDe ich mir keine Meinung mehr und lasse mir auch keine Sachverhalte von quotenabhängigen Sendern daRsTeLlen)


    hayati


    P.S. Was Rolf auf welche Art und Weise mit welchen Auswirkungen getan hat, geht mir persönlich wirklich am Allerwertesten vorbei.
    Da sind, falls die Angaben auf spiegel.de stimmen, mehrere unglückliche Faktoren zusammengekommen wie z.B. Raum-Zeit-Krümmung, unwidriges Überholen und eine Fahrerin, deren fahrerische Qualitäten und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zumindest zu wünschen übrig ließen.


    : Ich denke es wird schon eine große Rolle gespielt haben, was
    : passiert ist. Der Artikel beim Spiegel ist inwzischen etwas
    : länger geworden.


    : Unter anderem heißt es da, es hätte Fahrzeugmerkmale gegeben, die
    : nur auf dieses Fahrzeug paßten und daß der Überholvorgang
    : "halb" auf dem Grünstreifen stattfand. Beim SWR war zu
    : lesen, daß Fahrzeug hätte einen rechteckigen Doppelauspuff auf
    : beiden Seiten Seiten gehabt. Entsprechende Fahrzeuge dürften
    : wohl eher selten sein.


    : Letztendlich war das Gericht von der Schuld überzeugt. Auch DC
    : scheint sich dem anzuschließen und will sofort kündigen. Von
    : deren Seite scheint es damit keine Bereitschaft zu geben, eine
    : Revision abzuwarten.

  • Hallo!


    Mit der Vorverurteilung hast Du sicherlich recht. Da wird in den Medien arg übertrieben. Genauso wie es mich tierisch nervt, wenn es jedesmal einen Brennpunkt, ein Spezial, oder sonstwas gibt, nur weil irgendwo mehr als drei Menschen verletzt wurden. Zumal es ja eh nix zu berichten gibt.


    Jedenfalls ist er nun verurteilt worden und nach der Revision wird es ein rechtskräftiges Urteil welcher Art auch immer geben.


    Zumindest um die "Tat" selbst wird es dabei wohl nicht gehen, sondern um die Frage, wer sie begangen hat.


    Interessant fand ich folgenden Satz der Richterin "Sie haben sich darauf verlassen, daß sie ausweicht und das ist kein Kavaliersdelikt".

  • Hallo!


    Noch ein letztes zu Rolf (stellvertretend für die Fahrweisen auf dt. Autobahnen):


    - es ist sicherlich nicht in Ordnung jemanden auf dem Grünstreifen links zu überholen


    - es kann aber auch nicht in Ordnung sein, dass in solchen Fällen das Rechtsüberholen strikt verboten ist. Hätte er das gemacht, wären nämlich vermutlich die Frau und das Kind noch am Leben und er nicht der neue Medienstar von RTL und Konsorten


    - es kann aber auch nicht in Ordnung sein, wenn mir eine Freundin heute erklärt, dass das erste was sie macht, wenn sie jemanden von hinten "angeschossen" kommen sieht, es ist auf die Bremse zu treten, damit dieser schneller vorbei ist. Ganz abgesehen davon, dass sie wenigstens da rein guckt (damit weiß sie zumindest um deren Existenz, das gilt geschlechterunabhängig, einige Männer sind nämlich auch sehr gut in der Lage nicht da rein zu gucken), ist ihre Reaktion vollkommen falsch.


    - es kann aber auch nicht sein, dass Leute, die ohne Schulterblick auf die linke Spur ziehen, ungestraft davon kommen, weil der "böse" Raser (in diesem von mir in meinem smart aus erster Reihe beobachteten Vorfall) nur schnell genug geschaltet hat und auf eben diesen linken Grünstreifen raus ist, damit es nicht zu einer Kollision kommt. Hätte sich der Fahrer des rausziehenden Wagens dann, ob des Wagens neben ihm erschreckt und das Lenkrad verrissen, so wäre wieder der "Drängler" schuld gewesen


    - es kann noch vieles andere nicht in Ordnung sein, aber Schwamm drüber.


    be smart and drive smart (wie wäre es mit einer black box an Bord von Fahrzeugen (auf freiwilliger Basis), ähnlich denen an Bord von Flugzeugen, damit Unfälle besser rekonstruiert werden können? Ich für meinen Fall würde mir ein solches Gerät installieren, wenn es denn Beweiskraft vor Gericht hätte und auch bezahlbar ist.)


    hayati


    : Hallo!


    : Mit der Vorverurteilung hast Du sicherlich recht. Da wird in den
    : Medien arg übertrieben. Genauso wie es mich tierisch nervt, wenn
    : es jedesmal einen Brennpunkt, ein Spezial, oder sonstwas gibt,
    : nur weil irgendwo mehr als drei Menschen verletzt wurden. Zumal
    : es ja eh nix zu berichten gibt.


    : Jedenfalls ist er nun verurteilt worden und nach der Revision wird
    : es ein rechtskräftiges Urteil welcher Art auch immer geben.


    : Zumindest um die "Tat" selbst wird es dabei wohl nicht
    : gehen, sondern um die Frage, wer sie begangen hat.


    : Interessant fand ich folgenden Satz der Richterin "Sie haben
    : sich darauf verlassen, daß sie ausweicht und das ist kein
    : Kavaliersdelikt".

  • Hallo Hyati


    : - es kann aber auch nicht in Ordnung sein, dass in solchen Fällen
    : das Rechtsüberholen strikt verboten ist.


    Wenn alle strike reißen, wäre dieser Rettungsversuch vielleicht besser. Dieses Rechtsüberholverbot gibt in Deutschland auch nicht ganz ohne Grund. Als ich mal in den USA unterwegs war, mußte ich schon ganz schön aufpassen, wenn ich mla die Spur wechseln wollte (ist dort eher unüblich). Denn Du mußt bedenken, daß auf allen Seiten Autos an Dir vorbeiflitzen. Im Gegenzug hat man in Deutschland auch das ständige Linksfahren verboten. Wenn sich die Leute dran haten würden, so würde dieses System wohl auch funktionieren.


    : - es kann aber auch nicht in Ordnung sein, wenn mir eine Freundin
    : heute erklärt, dass das erste was sie macht, wenn sie jemanden
    : von hinten "angeschossen" kommen sieht, es ist auf die
    : Bremse zu treten, damit dieser schneller vorbei ist.


    Naja, dies Zugeständnis mache ich an die schnelleren Zeitgenossen auch recht häufig. Nicht in der Form, gleich die Bremse zu treten. Aber meist reicht es kurz vom Gas zu gehen. Es nützt mir ja nix, wenn ich mit meinem turboschnellen Gefährt auf die linke Spur hüpfe und der hinter mir verzeifelt nach Bodenhaftung sucht. Also laß ich ihn eben vorbeihuschen. Alle sind glücklich und sicher unterwegs. Außerdem lasse ich für blinkende LKWs auch ne Lücke offen, damit sie weiterkommen. Sonst platzt dem Fahrer irgendwann der Kragen und er überholt mit der Masse des "Stärkeren".


    : - es kann aber auch nicht sein, dass Leute, die ohne Schulterblick
    : auf die linke Spur ziehen, ungestraft davon kommen, weil der
    : "böse" Raser (in diesem von mir in meinem smart aus
    : erster Reihe beobachteten Vorfall) nur schnell genug geschaltet
    : hat und auf eben diesen linken Grünstreifen raus ist, damit es
    : nicht zu einer Kollision kommt. Hätte sich der Fahrer des
    : rausziehenden Wagens dann, ob des Wagens neben ihm erschreckt
    : und das Lenkrad verrissen, so wäre wieder der
    : "Drängler" schuld gewesen


    In dem Fall sollte wohl der Schulternichblicker schuldig sein. Wenn mir was vors Auto hüpft, kann ich auch nicht mehr ausweichen. Allerdings muß man es anhand der Unfalldaten oder Zeugen belegen können.


    : - es kann noch vieles andere nicht in Ordnung sein, aber Schwamm
    : drüber.


    Eben. Mit ein wenig Rücksicht und nicht allzu großer Hetze kommen alle sicher an. Schließlich ist unser Autochen ja nun auch nicht das typische Rasermobil <IMG SRC="pics/smile.gif" BORDER="0" ALT=":)" width="15" height="15">


    : be smart and drive smart (wie wäre es mit einer black box an Bord
    : von Fahrzeugen (auf freiwilliger Basis), ähnlich denen an Bord
    : von Flugzeugen, damit Unfälle besser rekonstruiert werden
    : können?


    Eine derartige Box gibt es. Ich glaube man kann sie sogar käuflich erwerben. Sie ist versiegelt und zeichnet immer die letzten x Sekunden auf. Sie zeichnet die Fahrzeugdaten und alle Beschleunigungen auf, so daß das Unfallverhalten rekonstruiert werden kann. Es könnte sein, daß VDO der Hersteller war.


    Magnus

  • : Rolf F. ist vom Karlsruher Amtsgericht der fahrlässigen Tötung und
    : der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig
    : gesprochen worden. Nun muss der Testfahrer für 18 Monate hinter
    : Gitter."


    Frage: Kann ich jetzt JEDEN Autofahrer, der sich mir auf der Autobahn mit hohem Tempo von hinten nähert und recht scharf abbremst (mich aber natürlich nicht berührt) wegen VERSUCHTER FAHRLÄSSIGER TÖTUNG anzeigen??? Ich KÖNNTE ja das Steuer verreissen und sterben.


    Sehr fragwürdig das Urteil!


    Ab und an hat sicher jeder beim Überholen einen schnellen Drängler im Rückspiegel, gerade im smart. Aber wenn man ruhig weiterfährt, passiert garnix.


    Gruß, Thomas