: max. Anhängelast: 330 kg incl.Stützlast
: zulässiger D-Wert: 2,26 kN; Stützlast 30kg
: so steht es auf meiner seite -
: also wenn die tatsächliche stützlast 30kg beträgt, dann darf die
: anhängelast max. 300kg betragen.
: ist die stützlast 0 dann darf die anhängelast max. 300kg sein.
: für die praxis bedeutet es: Anhänger darf max. 330kg wiegen und
: dann die last so verteilen, dass 30kg auf der kupplungskugel
: liegt.
Huch, das erscheint mir aber zumindest nachdenkenswert.
Also, ich kenne mich mit den gesetzlichen Bestimmungen und Rechenvorschriften nicht aus, aber Stützlast uns Anhängelast einfach in einen Topf zu schmeißen und nach Bedarf zu addieren und zu subtrahieren, ist für meine unmaßgebliche Logik, naja, schwer nachzuvollziehen.
Wenn der Hänger sich auf der Kugel abstützt, wird ja allein die Achslast verringert. Was das Autolein dann beim Beschleinigen zerren und beim Bremsen am Überholen hindern muß, bleibt doch gleich - im Beispiel maximal 330 kg. Mal abgesehen davon, daß wegen der dynamischen Lastverteilung beim Beschleunigen von der Achslast sowieso nix übrig bleibt - dürfte eher ins Negative gehen. Und beim Bremsen drückt jedes Kilo zusätzlich auf die Hinterachse des armen, geschundenen smart.
Vielleicht hat das der Gesetzgeber nicht so gesehen, wäre aber doch komisch.
Am Rande: Wir reden hier sowieso von und in unzulässigen physikalischen Dimensionen. Da wäre eher von Massen und so zu reden. Führt hier aber zu weit (weil ja jeder auch so weiß, worum's geht) und ist, ich geb's zu, ein bißchen Klugscheißerei. Aber woher sollt ihr wissen, wie schlau ich bin, wenn ich's euch nicht sage?
Paula, dieheuteeinenganzbeschissenentaghatundeinfacheinbisschenfrustrauslassenmuss