Anhängerkupplung

  • : max. Anhängelast: 330 kg incl.Stützlast
    : zulässiger D-Wert: 2,26 kN; Stützlast 30kg


    : so steht es auf meiner seite -


    : also wenn die tatsächliche stützlast 30kg beträgt, dann darf die
    : anhängelast max. 300kg betragen.
    : ist die stützlast 0 dann darf die anhängelast max. 300kg sein.


    : für die praxis bedeutet es: Anhänger darf max. 330kg wiegen und
    : dann die last so verteilen, dass 30kg auf der kupplungskugel
    : liegt.


    Huch, das erscheint mir aber zumindest nachdenkenswert.
    Also, ich kenne mich mit den gesetzlichen Bestimmungen und Rechenvorschriften nicht aus, aber Stützlast uns Anhängelast einfach in einen Topf zu schmeißen und nach Bedarf zu addieren und zu subtrahieren, ist für meine unmaßgebliche Logik, naja, schwer nachzuvollziehen.
    Wenn der Hänger sich auf der Kugel abstützt, wird ja allein die Achslast verringert. Was das Autolein dann beim Beschleinigen zerren und beim Bremsen am Überholen hindern muß, bleibt doch gleich - im Beispiel maximal 330 kg. Mal abgesehen davon, daß wegen der dynamischen Lastverteilung beim Beschleunigen von der Achslast sowieso nix übrig bleibt - dürfte eher ins Negative gehen. Und beim Bremsen drückt jedes Kilo zusätzlich auf die Hinterachse des armen, geschundenen smart.
    Vielleicht hat das der Gesetzgeber nicht so gesehen, wäre aber doch komisch.
    Am Rande: Wir reden hier sowieso von und in unzulässigen physikalischen Dimensionen. Da wäre eher von Massen und so zu reden. Führt hier aber zu weit (weil ja jeder auch so weiß, worum's geht) und ist, ich geb's zu, ein bißchen Klugscheißerei. Aber woher sollt ihr wissen, wie schlau ich bin, wenn ich's euch nicht sage?


    Paula, dieheuteeinenganzbeschissenentaghatundeinfacheinbisschenfrustrauslassenmuss

  • : also wenn die tatsächliche stützlast 30kg beträgt, dann darf die
    : anhängelast max. 300kg betragen.
    : ist die stützlast 0 dann darf die anhängelast max. 300kg sein.


    Das stimmt schon mal soweit....


    : für die praxis bedeutet es: Anhänger darf max. 330kg wiegen und
    : dann die last so verteilen, dass 30kg auf der kupplungskugel
    : liegt.


    Aber was nun? Der Anhänger wird ja nicht leichter, nur weil ein Teil seines Gewichts auf der AHK lastet. Klassischer Fall von Verwechslung Masse (Anhängelast Hänger) und Gewichtskraft (Stützlast), da gibt's nämlich gelegentlich doch schon mal nennenswerte Unterschiede, auch wenn es in der Praxis meistens gleich gesetzt wird.


    Gruß


    Richard


    Habe leider auch erst in der Betriebserlaubnis vom eingeschränkten Gesamtgewicht des gesamten Gespanns gelesen, das wird meistens schamhaft verschwiegen. In der Praxis heist das, mit Beifahrer nur 250 kg Anhängelast.

  • hallo,
    es stimmt.
    natürlich muß der zugwagen doch die ganze last (330kg) ziehen.
    aber es ist halt so in der StVZO § 42 geregelt.
    und die kann doch dann auch so genutzt werden !!
    und was soll die diskussion.
    fakt ist, hänger wiegt max. 330kg dann 30kg auf die kugel rest auf der anhägerachse.

  • : Das stimmt schon mal soweit....
    : Aber was nun? Der Anhänger wird ja nicht leichter, nur weil ein
    : Teil seines Gewichts auf der AHK lastet. Klassischer Fall von
    : Verwechslung Masse (Anhängelast Hänger) und Gewichtskraft
    : (Stützlast), da gibt's nämlich gelegentlich doch schon mal
    : nennenswerte Unterschiede, auch wenn es in der Praxis meistens
    : gleich gesetzt wird.


    sag es nicht mir, sondern dem gesetzgeber ( StVZO § 42 )


    : Gruß Richard


    : Habe leider auch erst in der Betriebserlaubnis vom eingeschränkten
    : Gesamtgewicht des gesamten Gespanns gelesen, das wird meistens
    : schamhaft verschwiegen. In der Praxis heist das, mit Beifahrer
    : nur 250 kg Anhängelast.


    fahrzeugleergewicht 795kg mit anhänger max. 1240 gesamtzuggewicht
    also max zuladung incl. hänger 445kg .
    Wenn der hänger wie du sagst max. 250kg wiegen darf, dann dürfen fahrer und beifahrer zusammen 195kg wiegen !!!!
    Ist mir schon klar soweit und ich muss sagen , ich sehe jeden tag viele smarts die mit 2 personen besetzt sind und je ca. 95kg wiegen !?!?
    Außerdem berichten mir fast alle smartfahrer die eine kupplung haben, dass sie grundsätzlich mit beifahrer fahren und den hänger immer bis an die grenze der zuladung belasten !!!


    Hallo Abel, falls du doch mitliest : ich kann deine letzte reaktion voll verstehen.


    hier der link zu abel's bemerkenswerten bewerkung
    http://www.smart-club.de/forum/index.cgi?read=97591<br>abel's bemerkung<br>

  • : hallo,
    : es stimmt.
    : natürlich muß der zugwagen doch die ganze last (330kg) ziehen.
    : aber es ist halt so in der StVZO § 42 geregelt.
    : und die kann doch dann auch so genutzt werden !!
    : und was soll die diskussion.
    : fakt ist, hänger wiegt max. 330kg dann 30kg auf die kugel rest auf
    : der anhägerachse.


    Na, da bin ick aba baff!
    Nun jut, zum Glück war ick in der Hinsicht ja vorsichtich. Aba ehrlich: Det hätt' ick ja nu janich jedacht.
    Wenn der jesetzjeba so blöde iss - warum nich?
    Danke für die prompte Uffklärung.


    Paula dieimmernochwatdazulerntsolangselebt

  • : sag es nicht mir, sondern dem gesetzgeber ( StVZO § 42 )


    : fahrzeugleergewicht 795kg mit anhänger max. 1240 gesamtzuggewicht
    : also max zuladung incl. hänger 445kg .
    : Wenn der hänger wie du sagst max. 250kg wiegen darf, dann dürfen
    : fahrer und beifahrer zusammen 195kg wiegen !!!!
    : Ist mir schon klar soweit und ich muss sagen , ich sehe jeden tag
    : viele smarts die mit 2 personen besetzt sind und je ca. 95kg
    : wiegen !?!?
    : Außerdem berichten mir fast alle smartfahrer die eine kupplung
    : haben, dass sie grundsätzlich mit beifahrer fahren und den
    : hänger immer bis an die grenze der zuladung belasten !!!


    : Hallo Abel, falls du doch mitliest : ich kann deine letzte reaktion
    : voll verstehen.


    : hier der link zu abel's bemerkenswerten bewerkung

  • : sag es nicht mir, sondern dem gesetzgeber ( StVZO § 42 )


    : fahrzeugleergewicht 795kg mit anhänger max. 1240 gesamtzuggewicht
    : also max zuladung incl. hänger 445kg .
    : Wenn der hänger wie du sagst max. 250kg wiegen darf, dann dürfen
    : fahrer und beifahrer zusammen 195kg wiegen !!!!
    : Ist mir schon klar soweit und ich muss sagen , ich sehe jeden tag
    : viele smarts die mit 2 personen besetzt sind und je ca. 95kg
    : wiegen !?!?
    : Außerdem berichten mir fast alle smartfahrer die eine kupplung
    : haben, dass sie grundsätzlich mit beifahrer fahren und den
    : hänger immer bis an die grenze der zuladung belasten !!!


    : Hallo Abel, falls du doch mitliest : ich kann deine letzte reaktion
    : voll verstehen.


    : hier der link zu abel's bemerkenswerten bewerkung


    hallo michael,


    es kommt noch besser...hab in den technischen daten nachgesehen !!!
    das leergewicht von 795 kg beinhaltet nach DIN 70020 den fahrer (68 kg) gepäck (7 kg) und eine tankfüllung mit 90 %.
    ergibt dann folgende rechnung: gesamtzuggewicht (1240 kg) abzggl. max. anhängelast (330kg) abzggl. fahrzeuggewicht (795kg)....bleiben dann für beifahrer und gepäck nochmal 115 kg übrig. beim cdi sind es 10 kg weniger.
    das kann sich doch sehen lassen !!!


    gruss


    richi

  • : hallo michael,


    : es kommt noch besser...hab in den technischen daten nachgesehen !!!
    : das leergewicht von 795 kg beinhaltet nach DIN 70020 den fahrer (68
    : kg) gepäck (7 kg) und eine tankfüllung mit 90 %.


    Es zählt aber leider nicht das Leergewicht im KFZ-Schein, das immer auf dem einfachsten Modell ohne Zusatzausstattung basiert, sondern das tatsächliche Gewicht, das in der Regel immer deutlich über dem angegebenem Leergewicht liegt.


    Und zur Anhängelast: Warum wird denn auf überhaupt den unzulässigen 330 kg "Gesamt"anhängelast bestanden? Selbst wenn das nach irgendwelchen amtlichen Vorgaben richtig sein sollte, ist es doch technisch einfach falsch. Auch Beamte und Behörden machen Fehler, und nicht alle Verordnungen entsprechen dem gesunden Menschgenverstand. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema. In keiner Kombination von Stütz- und Anhängelast wird man jemals auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 330 kg kommen, wie es vordergründig suggeriert wird.


    Gruß


    Richard


    PS Wird ein echter Mega-Thread, vielleicht gibt's ja einen neuen Rekord ;-)

  • : Es zählt aber leider nicht das Leergewicht im KFZ-Schein, das immer
    : auf dem einfachsten Modell ohne Zusatzausstattung basiert,
    : sondern das tatsächliche Gewicht, das in der Regel immer
    : deutlich über dem angegebenem Leergewicht liegt.


    : Und zur Anhängelast: Warum wird denn auf überhaupt den unzulässigen
    : 330 kg "Gesamt"anhängelast bestanden? Selbst wenn das
    : nach irgendwelchen amtlichen Vorgaben richtig sein sollte, ist
    : es doch technisch einfach falsch. Auch Beamte und Behörden
    : machen Fehler, und nicht alle Verordnungen entsprechen dem
    : gesunden Menschgenverstand. Aber das ist schon wieder ein
    : anderes Thema. In keiner Kombination von Stütz- und Anhängelast
    : wird man jemals auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 330 kg
    : kommen, wie es vordergründig suggeriert wird.


    : Gruß


    : Richard


    : PS Wird ein echter Mega-Thread, vielleicht gibt's ja einen neuen
    : Rekord ;-)

  • : Es zählt aber leider nicht das Leergewicht im KFZ-Schein, das immer
    : auf dem einfachsten Modell ohne Zusatzausstattung basiert,
    : sondern das tatsächliche Gewicht, das in der Regel immer
    : deutlich über dem angegebenem Leergewicht liegt.


    stimmt, Zusatzausstattungen müssen berücksichtigt werden !!!


    : Und zur Anhängelast: Warum wird denn auf überhaupt den unzulässigen
    : 330 kg "Gesamt"anhängelast bestanden? Selbst wenn das
    : nach irgendwelchen amtlichen Vorgaben richtig sein sollte, ist
    : es doch technisch einfach falsch. Auch Beamte und Behörden
    : machen Fehler, und nicht alle Verordnungen entsprechen dem
    : gesunden Menschgenverstand. Aber das ist schon wieder ein
    : anderes Thema. In keiner Kombination von Stütz- und Anhängelast
    : wird man jemals auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 330 kg
    : kommen, wie es vordergründig suggeriert wird.


    das mag ja alles richtig sein...aber beim smart zählt eben jedes Kilo,
    und bei einer Kontrolle zählt eben bei uns § 42 StVZO...in dem es heißt " Welche Anhängelast bei den einzelnen Fz zulässig ist, ergibt sich aus Ziffer 28 der Angaben im FzBrief. Die tatsächlich wirkende Anhängelast berechnet sich aus dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der Stützlast, weil diese dem ziehenden Fahrzeug "angelastet" wird. Unter der Annahme, daß die zul. Stützlast des ZugFz 50 kg beträgt, darf bei einer zul. Anhängelast von 1000 kg das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh 1050 kg betragen".


    richi
    http://www.smaatrailer.de<br>und hier gehts zu meinem Trailer<br>

  • Unter der Annahme, daß die zul.
    : Stützlast des ZugFz 50 kg beträgt, darf bei einer zul.
    : Anhängelast von 1000 kg das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh
    : 1050 kg betragen".


    Schwachsinn!:


    Man unterscheidet


    a) Anhängelast
    b) Achslast
    c) Stützlast
    d) Nutzlast


    zu a) Die max. Anhängelast, die ein Fahrzeug bewältigen darf, ist im Fahrzeugschein des Fahrzeugs unter 28 (gebremst) und 29 (ungebremst) festgelegt, hat mit dem Anhänger erstmal nix zu tun!


    zu b) Das zulässige Gesamtgewicht eines jeden Anhängers steht also fest (Schein, Ziffer 15), da gibt es nix zu addieren oder abzuziehen.
    Die max. angegebene Achslast ist das ZGG abzüglich der Stützlast, da die Stützlast nicht auf die Achse, sondern auf die Zugeinrichtung des KFZ wirkt.


    zu c) Anhängelast = Stützlast + Achslast
    oder Achslast = Anhängelast - Stützlast


    zu d) Nutzlast = Anhängelast - Leergewicht des Anhängers


    Insofern muss einer Behörde der Fehler der Addition von Stützlast und ZGG unterlaufen sein. Wahrscheinlich wurden Achslast und Anhängelast vertauscht.

  • : Unter der Annahme, daß die zul.


    : Schwachsinn!:


    Leider nicht !!! Hab es mir vom TÜV schriftlich geben lassen.


    : a) Anhängelast
    : b) Achslast
    : c) Stützlast
    : d) Nutzlast


    : zu a) Die max. Anhängelast, die ein Fahrzeug bewältigen darf, ist
    : im Fahrzeugschein des Fahrzeugs unter 28 (gebremst) und 29
    : (ungebremst) festgelegt, hat mit dem Anhänger erstmal nix zu
    : tun!


    stimmt !!!


    : zu b) Das zulässige Gesamtgewicht eines jeden Anhängers steht also
    : fest (Schein, Ziffer 15), da gibt es nix zu addieren oder
    : abzuziehen.
    : Die max. angegebene Achslast ist das ZGG abzüglich der Stützlast,
    : da die Stützlast nicht auf die Achse, sondern auf die
    : Zugeinrichtung des KFZ wirkt.


    o.k. mein Anhänger ist für 500 kg zugelassen !!!


    : zu c) Anhängelast = Stützlast + Achslast
    : oder Achslast = Anhängelast - Stützlast


    darf aber am smart trotzdem nur mit max. 330 kg fahren !!!


    : zu d) Nutzlast = Anhängelast - Leergewicht des Anhängers


    stimmt !!!


    : Insofern muss einer Behörde der Fehler der Addition von Stützlast
    : und ZGG unterlaufen sein. Wahrscheinlich wurden Achslast und
    : Anhängelast vertauscht.


    glaube ich nicht....habs ausführlich mit dem TÜV ausdiskutiert und mir eben dann schriftlich geben lassen !!!


    gruss


    richi