Abregelung Höchstgeschwindigkeit

  • Ich will nicht Moralaposteln. Jeder mag selbst entscheiden.


    Da das aber in dem anderen Forumseintrag nicht rüberkam und ich dort nicht posten kann:


    Die Btreibserlaubnis erlischt selbstverständlich bei entfernen der 135km/-Sperre.
    Im Kfz-Schein steht eine Höchstgeschwindigkeit und die ist bauartbedingt und einzuhalten.
    Das bedeutet, dass nicht das Auto, sondern *man/frau* nicht schneller fahren darf. Mit einem auf 200km/ eingetragenen Golf darf man also faktisch auch auf nem steilen Autobahngefälle nicht schneller fahren, sonst erlischt die ABE.
    Klar: Es muss ja keiner wissen. Aber wenn es keiner weiss, kann ich auch ne Bank überfallen.
    Fakt ist: Es ist nicht gestattet, ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere die Sperre zu entfernen.
    Wer schneller fahren will, kann also zum Tuner gehen und es eintragen lassen, oder hat sich schlicht das falsche Auto gekauft... ;-)


    Gruß,
    Dirk

  • : Mit einem auf 200km/ eingetragenen Golf
    : darf man also faktisch auch auf nem steilen Autobahngefälle
    : nicht schneller fahren, sonst erlischt die ABE.


    Ich packs mal wider nicht!!!! So ein unausgegorener Schwachsinn! Da werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Was hat eine im Gefälle oder bei Rückenwind leicht erhöhte Geschwindigkeit mit einer bewußt manipulierten zu tun? Die Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt in der Ebene und nicht im Gefälle, natürlich kann es gewisse Umstände geben, die höherere Geschwindigkeiten kurzfristig erlauben, dazu sind in der Regel genügend Reserven seitens des Herstellers "eingebaut", üblicherweise z.B. durch Reifen der nächsthöheren Geschwindigkeitsklasse. Im Fall VW keine Panik, da lügen die Tachos ja fast schon im Stand, Tacho 220 ist dort selten mehr als echte 190 ;-)


    Zur ABE: Natürlich erlischt strenggenommen die ABE bei nicht eingetragener, erhöhter Endgeschwindigkeit. Allerdings muß bei einem Unfall oder Schaden die Manipulation auch damit im Zusammenhang stehen, damit sich Hersteller oder Versicherungen aus der Affäre ziehen können. Bei einem Unfall im Stadtverkehr oder unterhalb von 135 km/h wird jede Versicherung haften müssen, allerdings muß die Vollkasko für Eigenschäden nicht mehr unbedingt aufkommen, das sollte man sich vorher gut überlegen.


    Richard

  • Hi Dirk,


    ob die Betriebserlaubnis damit erlischt, bin ich mir nicht sicher!
    Aber grundsätzlich gebe ich dem Rest deines Postings recht!
    Mit dem Link, wollte ich selber auch nur die Information weitergeben. Ob das technisch wirklich so unproblematisch ist, weiß ich auch nicht.


    Gruß


    Holger (105)


    MG HF-971

  • Der ausgemachte Schwachsinn wurde nicht von mir erfunden, sondern ist schlichte Realität.
    Ich vergleiche auch nix, sondern berichte über Tatsachen.
    Man kann heulen, schreien, brüllen.
    Es ist trotzdem so und manchen mag es interessieren.
    Manchen auch nicht.


    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass sich die Betriebserlaubnis nach der im Fahrzeugschein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit richtet - nichts weiter. Ob Du das mit Rückenwind oder einem EPROM machst, spielt nicht die mindeste Rolle. Dafür kann ich nix.


    Ich dachte nur, dass es vielleicht jemanden interessiert und dass die, denen es egal ist, einfach akzeptieren dass es so ist.


    Aber schön aufgeregt!


    Gaaaanz toll... ;-)


    "Betriebserlaubnis, na und?"


    Richard - ehrlich - was Du mit deinem smart machst und ob du an einer Betriebserlaubnis interessiert bist ist allein dein Problem.


    Manchmal ist es aber dennoch hilfreich wenigstens zu wissen, wann man bestehende Grenzen übertritt.


    Das andere das wissen möchten, sollte man tolerant hinnehmen oder betreffende Postings einfach ignorieren, oder? ;-)


    *dickes Augenzwinkern*


    Gruß,
    Dirk

  • : Ich packs mal wider nicht!!!! So ein unausgegorener Schwachsinn! Da
    : werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Was hat eine im
    : Gefälle oder bei Rückenwind leicht erhöhte Geschwindigkeit mit
    : einer bewußt manipulierten zu tun?


    Stimmt. Wenn die höhere Geschwindigkeit ohne Eingriffe in das Fahrzeug "drinsteckt", dann ist sie meines Erachtens bauartbedingt und damit unproblematisch von den Fahrzeugspezifikationen (= Betriebserlaubnis) gedeckt.


    Die Ermittlung der
    : Höchstgeschwindigkeit erfolgt in der Ebene und nicht im Gefälle,
    : natürlich kann es gewisse Umstände geben, die höherere
    : Geschwindigkeiten kurzfristig erlauben, dazu sind in der Regel
    : genügend Reserven seitens des Herstellers "eingebaut",
    : üblicherweise z.B. durch Reifen der nächsthöheren
    : Geschwindigkeitsklasse.


    Tja wenn's nur mal so wär! Mein letzter Golf TDI war ein ausgesprochen munteres Exemplar, lief, wenn er ein Mal richtig in Fahrt und frei geblasen war, im fünften Gang auch mal bis an den roten Drehzahlbereich. Das waren dann 215 Tacho. Ich hab's immer auf die Tachovoreilung geschoben - man kennt ja VW - und wurde etwas blass, als der ADAC-Mensch am Leistungsprüfstand mir "so nebenbei" mitteilte, dass 170 auf dem Tacho auch 170 auf dem geeichten Prüfstand waren. Und das bei serienmäßigen T-Reifen! (bis 190 km/h). Hab mich schon gewundert, warum die beim Schnellfahren so brummen und vibrieren, aber vom Gas gehen wollte ich natürlich auch nicht... na ja, waren Michelin, und die halten was aus (Gott sei Dank...!).
    Grund war eine "leicht erhöhte" Leistung (ab Werk). Statt versprochener 66 kW gab's reichlich 80 kW und noch etwas mehr.


    Torsten

  • Die Veränderungen von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden (OLG Köln, DAR 98, 27).
    Nach einem Unfall muß die Versicherung nachweisen, daß an dem Fahrzeug manipuliert wurde und daß es ohne die Manipulation nicht zu dem Unfall gekommen wäre. Gelingt dies der Versicherung, so ist sie leistungsfrei, das heißt aber nicht, daß sie nun gar nicht bezahlt. Der Unfallverursacher wird dann aber zur Kasse gebeten.


    Ich will ein Gerät anbieten, das jeder innerhalb weniger Sekunden entfernen und auch wieder aufstecken kann. So kann man es bei Werkstattaufenthalt oder nach einem Unfall (sofern man noch dazu in der Lage ist) schnell entfernen (Ich hab meins in der Schublade unter dem Radio).

  • : Ich packs mal wider nicht!!!! So ein unausgegorener Schwachsinn! Da
    : werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Was hat eine im
    : Gefälle oder bei Rückenwind leicht erhöhte Geschwindigkeit mit
    : einer bewußt manipulierten zu tun? Die Ermittlung der
    : Höchstgeschwindigkeit erfolgt in der Ebene und nicht im Gefälle,
    : natürlich kann es gewisse Umstände geben, die höherere
    : Geschwindigkeiten kurzfristig erlauben, dazu sind in der Regel
    : genügend Reserven seitens des Herstellers "eingebaut",
    : üblicherweise z.B. durch Reifen der nächsthöheren
    : Geschwindigkeitsklasse. Im Fall VW keine Panik, da lügen die
    : Tachos ja fast schon im Stand, Tacho 220 ist dort selten mehr
    : als echte 190 ;-)


    : Zur ABE: Natürlich erlischt strenggenommen die ABE bei nicht
    : eingetragener, erhöhter Endgeschwindigkeit. Allerdings muß bei
    : einem Unfall oder Schaden die Manipulation auch damit im
    : Zusammenhang stehen, damit sich Hersteller oder Versicherungen
    : aus der Affäre ziehen können. Bei einem Unfall im Stadtverkehr
    : oder unterhalb von 135 km/h wird jede Versicherung haften
    : müssen, allerdings muß die Vollkasko für Eigenschäden nicht mehr
    : unbedingt aufkommen, das sollte man sich vorher gut überlegen.


    : Richard
    Hey Richard! Du irrst Dich mit den Versicherungsschutz.Wenn wir unsere Smaties schneller machen,egal wie,benötigen wir dafür eine ABE,soweit hast Du recht,damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.Kann ich die ABE nicht vorweisen,aus welchen Grund auch immer,fahre ich mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis,was zur Folge hat,dass der Versicherungsschutz automatisch erlöscht.Dabei ist es unwesentlich ,ob der Schadensfall bei einer Geschwindigkeit über 135 oder im Stadtverkehr passiert. smarte Grüsse bernhard,der Smart-Treter

  • Versuch der Klarstellung aus *meiner* persönlichen Sicht.. ;-)


    Dein Gerät ist schwer in Ordnung (ist klar, welches ich meine, oder? ;-)


    Jeder hat die Wahl. So ist das auch gut. Niemand wird gleich zum Schwerverbrecher, wenn er ein Auto ohne ABE fährt und es ging mir nicht darum, irgendwas oder jemanden zu kriminalisieren. Ich mach auch gerne Platz, wenn einer auf der Autobahn 180km/ in der 100er-Zone fährt. Seine Sache. Solange er dafür gerade steht, wenn's schief geht, und andere nicht in deren Freiheit unnötig einschränkt ist das für mich o.k..


    Immerhin ist das OLG Köln nicht unbedingt dafür berühmt allzu dämliche Entscheidungen zu treffen, aber was das OLG in Köln sagt, kann dem OLG in sonstwo egal sein. Auch BGH-Urteile sind nicht zwingend verbindlich.


    Mir ging es nur darum, weitere wichtige Informationen bereitzustellen, so dass jeder auch mit Kenntnis der Nachteile entscheiden kann, denn darum geht es schliesslich.


    Nur wer schwarz und weiss kennt, kann sich grau vorstellen. Und wir alle leben in grau.


    Es tut mir also leid, wenn der Eindruck entstanden sein könnte, ich wolle dein Gerät schlecht machen oder in die dunkle Ecke drängen.
    Das Ding ist so wie es ist schwer in Ordnung.


    Sorry cbffm!


    Gruß,
    Dirk

  • Hey Richy,


    mol ganz langsam .....
    Wie du schunn ganz richtig gsagt hoscht erlischt bei der Aufhebung der 135 km/h-Sperre die Betriebserlaubnis.
    So, und was schliest de´r schlaue SMART-Fahrer daraus, häh ???
    -> Na ganz einfach, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, bezahlt dir keine Versicherung der Welt einen selbstverursachten Schaden.
    Quelle: §43 Abs. 5 StVO


    CU @ summer in Germany


    PS: Richy, fahr lieber mit BUS und BAHN, iss sicherer :-)
    http://www.scheiß-smart.de<br>siehe Oben ...<br>

  • : Hey Richy,


    : mol ganz langsam .....
    : Wie du schunn ganz richtig gsagt hoscht erlischt bei der Aufhebung
    : der 135 km/h-Sperre die Betriebserlaubnis.
    : So, und was schliest de´r schlaue SMART-Fahrer daraus, häh ???
    : -> Na ganz einfach, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist,
    : bezahlt dir keine Versicherung der Welt einen selbstverursachten
    : Schaden.
    : Quelle: §43 Abs. 5 StVO


    : CU @ summer in Germany


    : PS: Richy, fahr lieber mit BUS und BAHN, iss sicherer :-)


    Hey Cabrio?!


    Sag ich doch!!! Sch... auf die bescheuerte Vollkaskomentalität, die anscheinend unter Smartbesitzern besonders stark ausgeprägt zu sein scheint! Ich habe nur von der Haftflichtversicherung gesprochen, die in der Regel den verursachten Schaden tragen wird, im Extremfall wird man mit ca. 10.000 DM zur Kasse gebeten, das war's dann schon. Wenn ich meine illegal getunte Kiste selbst verschrotte, wieso sollte ich da noch Geld von der Versicherung bekommen? Es geht doch nicht darum, absolut verantwortungslos an dem Kleinen herumzubasteln, sondern nur mit einfachen Mitteln das zu erreichen, was andere für teures Geld eintragungsfähig anbieten. Wohlgemerkt, ohne Modifikationen an Fahrwerk und Bremsen, also anscheinend problemlos vom Smart zu verkraften. Ist doch ganz einfach: Eigenverantwortung minus Vollkaskoschutz=günstge Nachrüstung oder Eintragungsfähig und Vollkasko=hoher Preis. Kann doch jeder selbst entscheiden!


    Gruß


    Richard


    PS Ich gehe davon aus, daß die Verfechter der allgemeinen Betriebserlaubnis unter allen Umständen den Verkehrs- und Witterungsbedingungen angepasst und immer im Rahmen der STVO unterwegs sind! Verstöße gegen die STVO können nämlich auch zum Verlust von Versicherungsleistungen führen.

  • Zunächst einmal ist da ein Unterschied zwischen Betriebserlaubnis und allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE):
    Die ABE erlischt niemals !!! Denn die ABE gilt für alle Smarts
    Und wann die Betriebserlaubnis erlischt steht in § 19 Absatz 2 StVZO:


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Nun muß sich jeder selbst überlegen, ob das Aufheben der VMAX unter einen dieser drei Punkte fallen könnte. Da wohl keiner einen Krankenfahrstuhl aus seinem Smart bauen möchte kommt 1. schonmal gar nicht in Betracht. 2. Dürfte auch fraglich sein, denn da ist wohl so mancher GTI-Fahrer ein größeres Gefahrenpotential.
    Und 3. passt auch nicht, weil ja weder am Motor noch an der Auspuffanlage Modifikationen vorgenommen werden.

  • Und was ist mit dem Überschallknall?


    *duckundwech*


    Hans


    : 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    : Und 3. passt auch nicht, weil ja weder am Motor noch an der
    : Auspuffanlage Modifikationen vorgenommen werden.

  • Meine Güte,


    da hab ich ja was angezettelt...


    Wieso artet die Geschichte denn nun in einen reinen Schwanzvergleich aus? Es gibt ja nun weiss Gott noch mehr als nur schwarz und weiss... - dachte ich.


    Selbst wenn es Fakt ist, dass eine Versicherung bei rechtswidriger Veränderung eines Fahrzeuges (gaaanz allgemein) nicht zahlen muss, dann heisst das noch lange nicht, dass sie es nicht tut.


    Bei Motorrädern war es auch lange üblich den Spritzschutzlappen hinten zu entfernen, obwohl das damals unter keinen Umständen erlaubt war. Wenn dann was passiert war, hat die Versicherung eigentlich immer dennoch bezahlt.


    Und wenn sie nicht muss, weil irgendwas nicht stimmte und / oder irgendjemand einen nicht eingetragenen 160km/h-smart bei TopSpeed aufs Dach legt, dann muss sie auch nicht. Und zwar gar nicht. Dann wird die Haftpflicht zwar zahlen, aber auch gleich Regress anmelden, denn es ist natürlich nicht der Wahrheit entsprechend, dass die Haftpflicht immer zahlt. Sie zahlt den Geschädigten und holt sich das Geld vom Geschädigten wieder... - oder auch nicht.


    Es ist ja schön, wenn mit soviel Verve diskutiert wird, aber selbst Versicherungen und Richter wägen ab und an mal ab und nur weil es nicht in §43 steht, muss es noch lange nicht gelogen sein.


    Hört doch mit dem Quatsch auf.


    Letztlich kann doch jeder machen was er will.


    Is Euch langweilig? ;-))


    Ich verspreche auch nix derartiges mehr zu posten... Ehrenwort!


    Sorry, fühl mich für den Quatsch ein bisschen verantwortlich...und ausserdem...mir ist langweilig... *diabolisches Grinsen*


    Gruß,
    Dirk

  • ...und das spueren auch die autofahrer.


    eine vollkasko ist schon lange keine "rundumgluecklichversicherung" mehr, weil die versicherungen mittlerweile gerne auf "vorsatz" plaedieren - und dann greift eine vollkasko auch nicht mehr.


    gleiches gilt fuer die zahlreichen "rabatte" wie garagenparken, einzelfahrer, kilometerleistung pro jahr etc. hier forschen versicherungen sehr genau nach, ob auch alles eingehalten wurde. wenn nicht fliesst auch keine kohle.


    nun zur bauartbedingten hoechstgeschwindigkeitsbegrenzung: sollte es zu einem unfall kommen, werden die versicherungen - weil der smart mittlerweile ein sehr gaengiges auto ist, welches zudem gerne getuned wird - sich den wagen genau anschauen. und sie werden sich sehr freuen, einen grund zu finden, warum sie nicht zahlen sollen.


    gleiches gilt uebrigens fuer mcc, was garantieleistungen betrifft...


    aber: wer den adrenalinkick beim fahren braucht (nicht erwischt zu werden), der soll gerne seinen wagen veraendern, "ohne" dass es jemand merkt (irgendwann halt doch). und wenn doch, dann freuen sich die restlichen smartbesitzer ueber gestiegene versicherungspraemien.


    dies war mein senf - und jetzt immer druff auf den ehemaligen smartfahrer


    mucfloh

  • : und wenn doch, dann freuen sich die restlichen smartbesitzer
    : ueber gestiegene versicherungspraemien.


    : dies war mein senf - und jetzt immer druff auf den ehemaligen
    : smartfahrer


    : mucfloh


    Wieso denn ehemalig? Schäm Dich!!! ;-)


    Mir nacht eigentlich die grosse Anzahl von Dienstwagen-Smarts mehr Sorgen, da ist nach aller Wahrscheinlichkeit eher ein Grund für ansteigende Prämien zu sehen. Bisher wurde der Smart ja eher günstiger als teuerer, das wird sich durch ein paar getunten auch so schnell nicht ändern, die gehen in der Masse der "Normalen" doch ziemlich unter. Anders wäre natürlich die Einführung eines Smart "GTI" von MCC mit serienmäßig höherer Leistung, der würde dann gesondert erfasst und entsprechend teuerer werden.


    Gruß


    Richard