Beitragsordnung 2.1.

Beitragsordnung

Leider kann auch unser Verein nicht ganz ohne Beiträge existieren. Eine Übersicht über unsere - moderaten - Beiträge findest Du, wenn Du den Button "Download" anklickst. Hier aber schon einmal die aktuelle Fassung zum Nachlesen:


Beitragsordnung des smart-club Deutschland e.V.

(gem. Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung v. 23.11.2008,

der ordentlichen Mitgliederversammlung v. 25.06.2011 und der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.05.2019)


  1. Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird fällig im 01. Januar eines jeden Jahres und ist für das Kalenderjahr, in dem er eingezogen oder angefordert wird, entsprechend dem Vereinsjahr zu entrichten. Tritt ein Mitglied während des laufenden Kalenderjahres in den Verein ein, wird ein dem verbleibenden Kalenderjahr entsprechender anteiliger Beitrag fällig. Der Monat, in dem das neue Mitglied eingetreten ist, zählt insoweit als voller Monat.
  3. Der Beitrag beträgt
    • 15,00 Euro für Einzelmitglieder
    • 21,00 Euro für Familienmtglieder
    • 21,00 Euro für Firmenmitglieder
    • 15,00 Euro zuzügl. jeweils 0,50 Euro je eigenem Mitglied am 01.01. des betreffenden Beitragsjahres für Gruppenmitglieder
    • 7,50 Euro für außerordentliche Mitglieder
  4. Der Vorstand wird ermächtigt, davon abweichende Regelungen in Form von Beitragsbefreiungen, die auf maximal 6 Monate zu befristen sind, zum Zwecke der Mitgliedergewinnung zu beschließen.
  • Version 2.1.

    Redaktionelle Bearbeitung der Beitragsordnung.