Beiträge von Yogibaer

    Soooo!


    Heute war ich denn da und habe meinen Ölwechselgutschein eingelöst. Hat alles geklappt und hat auch nur ein Euro gekostet, also:


    Versprechen gehalten!


    Aaaber! Das eingefüllte Öl ist laut "Wechselanhänger" ein 5W30. Vorher war ein 0W40 von "meinem" Smartcenter verwendet worden (Zum Nachfüllen habe ich dieses auch (teuer) bei Aral besorgt).
    Als ich das festgestellt habe, habe ich eine "nachfragende Email" ans Autohaus Sudholt geschickt und erwarte noch die Antwort.
    Was meint ihr dazu?


    Danke


    Jörg

    Tach auch,


    Produkthaftung ist zwar für mich etwas, wo ich im Regelfall nicht durchblicke ?( aber trotzdem ist die obige Aussage doch mindestens fraglich:


    - Welcher Tüv-Prüfer trägt Anbauten und Techniken ein, die nicht an einem Fahrzeug ausreichend getestet wurden? Man stelle sich die Folgen eines möglichen Bremsversagens vor!


    - Warum soll der Prüfer (so er es überhaupt macht!) dafür haften wenn er die Anbauteile (nach Angaben des Herstellers) eingetragen hat? Eine so umfassende Prüfung kann kein Einzelprüfer leisten! Er verlässt sich doch auf die Angaben des Herstellers mit entsprechenden Prüfprotokollen aus Entwicklung, Herstellung und "Trockentest". Also die Konformität mit den rechtlichen und bautechnischen Erfordernissen!


    Wenn ich das auf mein Fachgebiet Medizin übertrage, so müßte der Patient/Tester dem Hersteller eines neuen Produktes die Medikamente und den Testaufwand bezahlen und würde das volle Risiko auf sich nehmen! Nebenwirkungen haben nicht nur Medikamente! Als Dank darf er die Nebenwirkungen behalten? (Vgl. die Pressemeldungen über den Medikamententest in England! Wer haftet da wohl?)


    Zur Bezahlung: Schlagt mal die Zeitungen auf, mit der Werbung von Testern (medikamente und anderes) gegen "Aufwandsvergütung".


    Hier in dem Fall wäre ich skeptisch ob sich ein Gericht mit der unbestätigten Aussage des "zum Test Werbenden" zufriedenstellt. Die Versicherung würde auf den Zug aufspringen und die Leistung ggf. verweigern, bis der "Kunde" ein Gegengutachten erstellen kann. Es handelt sich hier um eine Bremse!!!!!


    Die Vergabe einer E-Nummer ist mitnichten nur ein Einstanzen! Mit dem Aufdruck versichert der Hersteller das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und befreit den Anwender von der Pflicht eine Einzelprüfung des Gegenstandes vorzunehmen.


    Ich hoffe nur, dass die schon gemeldeten Roadsterfahrer(so es sie gibt!) wissen was sie tun. Sonst könnte bald die Zahl der Roadies rapide geringer sein als die produzierten 43.000 .......


    Grüße


    Jörg

    Hallo auch von mir.


    Da ich auch nichts "Besseres" zu tun hatte, grins, war ich auch da.


    Ich kann mich nur der Meinung anschließen, dass bei besserem Wetter wahrscheinlich auch mehr gekommen wären. Schade, immerhin gab es für jeden Smartie eine Belohnung, aber leider nicht zu ändern....


    Wie war noch der Vorschlag die übriggebliebenen Geschenke an die Anwesenden aufzuteilen? :P


    Ich für meinen Teil werde nächstes mal, schon alleine wegen der netten Gesellschaft, wiederkommen. War ja nur ein "Hoppser" von 100 km. :)


    Und auf diesem Weg noch mals Grüße an die anderen Anwesenden.


    Jörg


    (Der "Blackmotion")