Tach auch,
Produkthaftung ist zwar für mich etwas, wo ich im Regelfall nicht durchblicke
aber trotzdem ist die obige Aussage doch mindestens fraglich:
- Welcher Tüv-Prüfer trägt Anbauten und Techniken ein, die nicht an einem Fahrzeug ausreichend getestet wurden? Man stelle sich die Folgen eines möglichen Bremsversagens vor!
- Warum soll der Prüfer (so er es überhaupt macht!) dafür haften wenn er die Anbauteile (nach Angaben des Herstellers) eingetragen hat? Eine so umfassende Prüfung kann kein Einzelprüfer leisten! Er verlässt sich doch auf die Angaben des Herstellers mit entsprechenden Prüfprotokollen aus Entwicklung, Herstellung und "Trockentest". Also die Konformität mit den rechtlichen und bautechnischen Erfordernissen!
Wenn ich das auf mein Fachgebiet Medizin übertrage, so müßte der Patient/Tester dem Hersteller eines neuen Produktes die Medikamente und den Testaufwand bezahlen und würde das volle Risiko auf sich nehmen! Nebenwirkungen haben nicht nur Medikamente! Als Dank darf er die Nebenwirkungen behalten? (Vgl. die Pressemeldungen über den Medikamententest in England! Wer haftet da wohl?)
Zur Bezahlung: Schlagt mal die Zeitungen auf, mit der Werbung von Testern (medikamente und anderes) gegen "Aufwandsvergütung".
Hier in dem Fall wäre ich skeptisch ob sich ein Gericht mit der unbestätigten Aussage des "zum Test Werbenden" zufriedenstellt. Die Versicherung würde auf den Zug aufspringen und die Leistung ggf. verweigern, bis der "Kunde" ein Gegengutachten erstellen kann. Es handelt sich hier um eine Bremse!!!!!
Die Vergabe einer E-Nummer ist mitnichten nur ein Einstanzen! Mit dem Aufdruck versichert der Hersteller das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und befreit den Anwender von der Pflicht eine Einzelprüfung des Gegenstandes vorzunehmen.
Ich hoffe nur, dass die schon gemeldeten Roadsterfahrer(so es sie gibt!) wissen was sie tun. Sonst könnte bald die Zahl der Roadies rapide geringer sein als die produzierten 43.000 .......
Grüße
Jörg