Beiträge von neunzwoelfer

    Rocketben:


    Also ein Schwimmbad habe ich (noch) nicht. Es ist auf beiden Seiten unter dem Teppich Feuchtigkeit, die ich regelmäßig mit alten Zeitungen trockne.


    Habe den Wagen von außen mit dem Schlauch abgespritzt: Nichts!


    Innen unten beiden Fenstern Talkumpuder gestreut, durch den Regen gefahren, um zu sehen, ob es dahin reinpieselt: Nichts!


    Waschanlage: Kein direkter Wassereinbruch.


    Aber: Wenn der Kleine im Regen steht oder in der Waschanlage war, dann entlädt sich - wie ich bereits schrieb - in den ersten Kurven ein Wasserschwall seitlich aus dem Dachhimmel auf die beiden Türinnenverkleidungen und läuft von dort zwischen Innenschweller und Teppich runter. Deshalb ist es auch überwiegend im Seitenbereich nass. Und das schon seit Jahren. Dank meiner Zeitungstrocknungsmethode ist der Boden glücklicherweise noch nicht verrostet.


    So, das Auto steht wieder vor der Werkstatt. Ja, es ist auf Anhieb angesprungen, so als wäre nichts gewesen. Und auch gut gefahren - wie immer.


    Helmut

    Hallo,

    kurzer Zwischenbericht.


    Der Kleine war in der Werkstatt. Meister hat die Relaisbox (die ich nicht öffnen wollte/konnte)als Übeltäter entlarvt. Ein Anschluss in der Box war korrodiert, die anderen leicht feucht. Alles getrocknet und die Relaisbox mit 2 Gummischeiben drunter wieder befestigt. Durch die Scheiben, so der Meister, liegt die Box ein bisschen höher und evtl. Feuchtigkeit "fließt" unter der Box entlang und nicht in die Box rein. Guter Gedankengang?


    So, 2 Tage anstandslos gestartet. Eben auf einmal NICHT mehr gestartet, jetzt aber dreht der Anlasser, was er vorher nicht getan hat. Er springt aber nicht an. Tank ist voll.


    Vor einer Woche hat der Kleine 3 neue Glühkerzen erhalten, weil die Glühwedel-Anzeige nach dem Start anging und ca. 1 min anblieb. Das passiert nun nicht mehr. Aber warum springt er jetzt nicht an? Wie gesagt, der Anlasser dreht kräftig, nur anspringen will er nicht.


    Mit sorgenvollen Grüßen


    Helmut

    Ernesto:


    So, Fahrersitz ausgebaut, Relaisbox mit Anschlüssen freigelegt. Alles trocken, wie neu. Feuchtigkeit nur im vorderen Fußraum festgestellt.


    Allerdings gelang es mir als Grobmotoriker nicht, den Deckel der Relaixbox abzuhebe(l)n. Wegen der 3 Halteklammern hätte ich mir dazu eine 3. Hand gewünscht. Denke und hoffe aber, da die Box außen trocken ist und die Anschlüsse wie neu aussehen, dass die Innereien der Box auch i.O. sind. Oder kann der Schein trügen?


    Leider hat mein Kleiner eine Klimaanlage und der Motor muss somit i.S. Anlasser-Kabelschuherneuerung abgesenkt werden. Ich habe eine kleine Werkstatt in der Nähe von Husum an der Hand. Mit einem ehemaligen Mercedes-Meister, der mit dem Smart "per Du" ist. Den wird ich mal um Hilfe bitten. Kann ja nicht die Welt kosten.


    Ansonsten startet und fährt mein kleiner Liebling als wäre nie was gewesen.


    Viele Grüße und nochmals ein großes Dankeschön für die erwiesene Hilfe, auch an Gerhard.


    Helmut

    Ernesto:


    Das war so komisch. Im Display stand beim Startversuch immer ein "N", ich konnte auch auf "R" zurückschalten. Auch die üblichen Schaltgeräusche waren zu hören, wenn von "N" auf "R" geschaltet wurde.


    Auch Dir, Ernesto, eine herzliches Dankeschön für Deinen (aufmunternden!) Beitrag.


    Helmut

    Hallo Gerhard,


    besten Dank für die schnelle Antwort. Bin ich froh, dass es nicht das Getriebe ist.


    Werde mich ganz schnell um die besagten Anschlüsse kümmern.


    Der Kleine ist unter den Fußmatten immer ein wenig feucht. Kommt wohl vom Schiebedach, das trotz freier Abflusslöcher (mit der Blumengießkanne kontrolliert - Wasser läuft einwandfrei ab) nach jedem Regen in den ersten Kurven eine richtigen Schwall Wasser auf die Innentüren und manchmal auch auf die Passagiere regnen lässt. Weiß nicht, wo es sich sammelt, auf jeden Fall pinkelt es aus der seitlichen Himmelverkleidung und hat schon zu vielen Erheiterungen geführt.


    Viele Grüße von der z.Zt. sonnigen Nordseeküste


    Helmut

    Moin,


    will gestern meinen 42, der bis dahin anstandslos gelaufen und auch kraftvoll gestartet ist, starten: Zündung an, alle Kontrollleuchten gehen an, aber er startet nicht. Nichts! Der Anlasser dreht nicht, die Kontrollleuchten flackern auch nicht. Alle sonstigen Funktionen, die über den Schüssel gesteuert werden (Tür auf und zu, Schiebedach, Heckklappe) sind vorhanden.


    Bosch-Dienst, der in 2 km-Entfernung residiert, rangeholt und um Überprüfung gebeten. Vorführeffekt! Der Motor springt unter den goldenen Händen des Mechanikers an.


    Fehlerspeicher ausgelesen mit folgenden Hinweisen/ Fehlern:


    P1918: Plausibilität der Stellung des Wählhebels gegenüber dem Getriebe


    P2408: Getriebe-Inkrementsensor


    P1923: Getriebe-Schaltwalze


    P1799: Getriebe Gangsensor


    Vermutung Bosch-Dienst: Ohaua, ob da mal nicht das Getriebe demnächst kaputt geht. (Fz. EZ 2002, hat rd. 220.000 KM runter).


    Nun läuft er wieder. Als wäre nichts gewesen. Habe für die Untersuchung 30 EUR bezahlt, das ist o.k.


    Meine Fragen: Was bedeuten die festgestellten Fehler? Muss ich schon für ein neues Getriebe sparen? Oder bin ich nach 10 Jahren 42 inzwischen zu blöd, den Kleinen zu starten und zu schalten? Hoffe nicht.


    Mit fragenden Grüßen


    Helmut


    Falls in dem Beitrag das Wort "sparen" unterstrichen ist: Das war ich nicht, meiner neuer PC macht das aus für mich unerklärlichen Gründen automatisch. Wenn ich dann das unterstrichene Wort anklicke, erscheint Werbung!!!

    Moin,


    wer ein bisschen Zeit hat, der könnte jetzt im Herbst bei seinem 44 mal interessehalber die Rückleuchten abnehmen. Nur den ganzen Leuchtenblock, der mit 2 Schrauben befestigt ist.


    Er wird im unteren Bereich zu seiner Überraschung auf jeder Seite eine Handvoll Dreck finden, der sich dort im Laufe der Zeit angesammelt hat. Dank der großen Spaltmaße.


    Rosttechnisch passieren kann dadurch eigentlich nichts, weil der ganze Bereich aus Kunststoff ist. Allenfalls die Lack könnte im Laufe der Zeit leiden.


    Viele Grüße


    Helmut

    Es wäre doch so einfach:


    Der Hersteller Smart fragt offiziell beim Bundesverkehrsministerium an, ob Querparken mit dem Fortwo erlaubt ist. Das BVM wird sich wohl hüten, dann zu erklären, man könne es nicht sagen, weil die StVO zu ungenau sei. Dort im Ministerium wurden und werden schließlich die Gesetzesvorlagen zum Verkehrsrecht (auch StVO!) gemacht. Glaube/ hoffe nicht, dass das Ministerium sich die Blöße gibt und sich zu der Aussage versteigt, man wisse nicht wie das Gesetz in diesem Punkte auszulegen sei.


    Also: Sollte von dort die Auskunft kommen, Querparken ist o.k., dann könnte sich der Betroffene im Falle, dass Bußgeldstelle/ Staatsanwaltschaft/Gericht den § anders auslegen, auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum (hervorgerufen durch die Rechtsauskunft des BVM) berufen.



    Viele Grüße


    Helmut


    PS. Auch als Privatmann kann man sich an des Landes- und/oder Bundesverkehrsministerium wenden, um diese Frage klären zu lassen. Rechtsauskünfte z.B. des ADAC wären wg. der fehlenden Rechtsverbindlichkeit wenig hilfreich.

    osismart: "Nur laengs der Fahrbahn in Fahrtrichtung, darf geparkt/gehalten werden, ausgenommen Motorraeder Mopeds ect ect."


    Dann dürfte mein Bruder mit seiner ellenlangen Goldwing 1800 QUER (!) parken? Die ist doch länger als der smart breit ist...


    Gruß


    Helmut



    PS. Weil hier immer von Beamten und angestellten die Rede ist. Aus eigener langjähriger Behördentätigkeit weiß ich, die schlimmsten Beamten sind die Angestellten. Wo sitzen die und spielen ihre Macht aus: Bauamt, Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, BAFÖG-Abt., Sozialamt usw. Außerdem haben sie 'ne geringere Stundenzahl, dürfen streiken und vor dem Arbeitsgericht klagen, wenn sie sich ungerecht bezahlt führen. So, das mußte mal raus!

    Aus Auto, Motor und Sport, Heft19, 05.09.2012, S. 23.


    Frau Winkler erklärt wortwörtlich:
    "In Zukunft wird es wieder einen Smart Forfour geben, mit dem wir z.B. junge Familien ansprechen wollen..."


    In der Regel können sich junge Familien neben dem doch kleinwüchsigen neuen Forfour (Basis Twingo!) nicht noch einen Mini-Van leisten. D.h. der 44 würde in vielen Fällen das einzige Auto sein. Möchte dann mal sehen, wenn die Familie vor dem gemeinsamen Ausflug Koffer und Kinderwagen(!)im vorderen Minikofferraum verstauen will.


    Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Preisgestaltung in Sachen smart gehe ich mal davon aus, dass auch der Neue kein billiger Jakob sein wird. Startpreis sicherlich 17-18.000 EUR und aufwärts. Ob sich dann die junge Familie nicht lieber für einen preiswerten und vor allen Dingen mehr Platz bietenden Wagen vom Schlage eines Hyundai (5 Jahre Garantie) oder Kia (7 Jahre Garantie) entscheiden wird?


    Ich sehe den neuen 44 eher als ein Life-Style-Produkt an, wie z.B. recht erfolgreich von BMW mit dem überteuerten Mini vorgemacht.


    Bewundere den Mut von Smart.


    Helmut

    Hugo schreibt: "Allerdings werden wir vieles von dem im 453 wiederfinden."


    Wohl bedauerlicherweise auch den Heckmotor. Dat wird nix.


    4 Personen und Motor hinten, das erinnert mich an unseren VW 411/412 (genannt der "Nasenbär"), der bei den Windverhältnissen hier oben an der Nordseeküste nur mit Sandsack im vorderen Kofferraum gefahrlos gefahren werden konnte.


    Gibt's denn im Hause Renault keine vernünftigen Fahrgestelle mit Frontmotor? Bin auf die ersten Testberichte gespannt.



    Helmut

    colouredsmartie:


    Wenn Du Pech hast, dann stellt das Amtsgericht mit Zustimmung der StA das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. D.h. Du hast dann keine gerichtliche Entscheidung, ob Du nun quer oder nicht parken durftest, und bleibst auch noch auf Deinen eigenen Kosten (Rechtsanwalt!) sitzen.


    Drücke Dir aber die Daumen, dass Du an einen entscheidungsfreudigen Richter gerätst.


    Gruß


    Helmut

    colouredsmartie:


    Typisch Behörde: der Sachbearbeit hat keine Lust, sich mal die entsprechenden Entscheidungen zum Querparken rauszusuchen und anzugucken. Ich darf das sagen, weil ich selbst über 15 Jahre in einer Bußgeldstelle gesessen habe und mein Chef oft sagte: Ach, laß das doch das Gericht entscheiden, aber vielleicht gibt der Betroffene vorher aus Kosten- und Zeitgründen auf. Der Bußgeldstelle entstehen im gerichtlichen Owi-Verfahren keine Kosten, auch wenn die Entscheidung falsch war.


    Man kennt das ja inzwischen auch von der Politik: Viele Gesetze werden vom BVerfG kassiert, weil sie offensichtlich schlecht gemacht worden sind und die Fehlerhaftigkeit bereits im Gesetzgebungsverfahren bekannt war. So kann man die Verantwortung für Entscheidungen sehr schön verlagern.


    Habe mir mal vor Jahren eine passende Einspruchsbegründung in Sachen Querparken mit dem Smart ausgedruckt. Weiß nicht, von wem die Sache war und wie das Verfahren letztendlich ausgegangen ist. Vielleicht können Betroffene mit der der Einspruchsbegründung was anfangen...


    Viele Grüße + viel Erfolg im gerichtlichen Verfahren, wobei der Staatsanwalt nach Einspruch zunächst Herr des Verfahrens wird und in dieser Eigenschaft dem Einspruch stattgegeben kann (wenn er Lust hat).


    Helmut