Kleiner Nachtrag zum Thema Verwaltungsaufwand:
Hab mal eben in den Unterlagen nachgeschaut. Meine Tochter hat rd. 120 EUR an Arztkosten bezahlt. Da sie sie bei den Krankenkosten zu 80 % beihilfeberechtigt ist, musste die KK nur 20 % = 24 EUR übernehmen.
Um nach dem Teilungsabkommen ein Teil oder alles von den 24 EUR von der anderen Versicherung erstattet bekommen, hat sie meine Tochter angeschrieben und nach den Unfalldaten gefragt und wird dann die gegnerische Versicherung anschreiben und um (Teil-)Erstattung bitten. Dann wird sie den Geldeingang überwachen.
Jeder Controller, solche Leute gibt es sicherlich auch bei den Versicherungen, wird bestätigen, dass beide Versicherungen in dem konkreten Verfahren wg. maximal 24 EUR noch Geld mitbringen müssen.
Fazit: Viele Grüße vom dem hl. Bürocratius.
Gruß + schönes Wochende
Helmut
PS. Noch eine kleine Geschichte, die auch off topic ist: Unser 42 ist nach Berlin verkauft worden. Der Käufer tauchte mit den Kennzeichen auf, worüber wir uns wunderten, weil er noch nicht im Besitz der Fz-Papiere war. Darauf angesprochen erklärte er: das sind die Schilder von meinem in Berlin stehenden Smart, ist ja egal, weil ich kann ja nur mit einem Auto fahren und dem Staat und der Versicherung entsteht doch kein Schaden. Es gab noch eine Steigerung als er erzählte, er sei Kfz-Prüfer beim Berliner TÜV.