Beiträge von ffrritz@hotmail.com

    zum Glück wird der Neue nicht so unproportioniert, wie die Zeichnung aus Autobild vom letzten Sommer.
    Bei den Benzinern wird es endlich zeitgemäße Motoren in Bezug auf Verbrauch und Leistung geben - hoffe ich zumindest ....

    Die FAZ hat gemeldet, dass der neue smart fortwo am 9. November 2006 vorgestellt wird.
    http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=31063623


    ... "Die Weltpremiere des neuen Zweisitzers findet am Abend [9.11.2006] in Stuttgart statt," sagte ein smart-Sprecher auf Nachfrage von Dow Jones Newswires. ...
    Trotz des anstehenden Modellwechsels verkauft sich das aktuelle Fahrzeug dem Sprecher zufolge noch immer über Erwarten gut, ohne konkrete Absatzzahlen zu nennen. Die Nachfrage übersteige die derzeit verfügbare Produktionskapazität. Das Werk im lothringischen Hambach wird derzeit auf die Fertigung des neuen Modells umgerüstet, wodurch weniger Fahrzeuge vom Band laufen als üblich.

    folgendes steht heute in der "Welt am Sonntag" http://www.wams.de/data/2006/07/09/950530.html


    "Die charakteristische Zweifarbigkeit, die im Zusammenspiel aus Stahl und Kunststoff eine Sicherheitszelle zum Designthema erhebt, bleibt ebenso erhalten wie das freundliche Gesicht", bestätigt denn auch Chefdesigner Hartmut Sinkwitz. Viele Änderungen seien direkte Folgen der verschärften Gesetze zum Fußgängerschutz. Daher gerät die Frontpartie etwas länger und weicher, und die Gestänge der beiden Scheibenwischer werden komplett verkleidet, damit sie beim Unfall einen Fußgänger nicht zusätzlich verletzen können.
    ...
    Verschwinden wird dagegen die S-förmig gewellte Instrumententafel mit ihren wie Periskope aufragenden Lüftungsdüsen. Der neue Smart hat eine in einem Strich durchgezogene Armaturentafel, allerdings weiter mit aufgesteckten, drehbaren Zusatzanzeigen für Drehzahl und Uhrzeit.
    ...
    Die Benzinmotoren bezieht Smart vom ehemaligen Partner Mitsubishi ... werden die Dreizylinder einen Liter Hubraum haben

    zum Glück ist dies nur eine Zeichnung von Autobild. Wenn der Smart wirklich so aussehen würde, gebe ich ihn keine Chance bei uns - Autos werden nun einmal nach dem Aussehen und nicht nach inneren Werten gekauft.

    ich habe gestern auf der A7 bei Würzburg den verkleideten "Neuen" gesehen:
    - Als ich ihn entdeckte fuhr er etwa 170 km/h
    - dann ist er langsamer geworden und hat dann wieder beschleunigt und erreichte bergauf auf einer Steigung wieder 150km/h
    - Ding wohl ein paar PS mehr haben wird wie der jetzige.
    - die Reifen hinten sahen so aus wie beim aktuellen Smart - 175er ?
    - die Reifen vorne waren schmaler wie die hinteren - vielleicht 155er
    - ich hatte den Eindruck, dass die Spur hinten deutlich breiter als vorne ist - kann aber auch eine optische Täuschung durch die Platik-Verkleidungen gewesen sein


    Ich hoffe nur, dass sie den neuen Smart nicht nur auf deutsche Autobahnen optimieren, sondern auch für Landstrassen und Städter - die Abstimmung der Federung wird hoffentlich nicht so hart, wie man es für 170km/h auf der Autobahn braucht.

    Querparken ist also doch erlaubt!



    Details unter:


    http://www.arag.de/de/rechtima…verkehr/04180/index.shtml


    Smartes Querparken (14.03.2006)


    Querparken mit dem Smart – erlaubt oder verboten? In Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar das Halten und Parken geregelt, nicht aber diese konkrete Situation. Für die Zulässigkeit des erlaubten Querparkens spricht nach Meinung der ARAG Experten, dass nach der StVO „platzsparend zu parken“ ist. Durch die Veränderungen im Parkraum entstehen relativ kurze Lücken, die man nur nutzen kann, indem man sich quer stellt. Da der Smart sehr kurz ist, ergibt sich keine unnötige Behinderung oder Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer. Daher gilt: Wenn einige Regeln und Anforderungen beachtet werden, darf mit dem Smart quer zur Fahrtrichtung geparkt werden. Es sind dabei jedoch die besonderen Umstände des einzelnen Falls zu beachten. In einem konkreten Fall erhielt eine Autofahrerin einen Bußgeldbescheid, weil sie ihren Smart schräg zur Fahrtrichtung parkte. Gegen den Bescheid erhob sie Einspruch und hatte Erfolg: Sie durfte quer parken, denn nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es wichtig, dass der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal genutzt wird (AG Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 in DAR 05, 704).