Zitat
Original von hugo
Moin Helmut,
die Sheriffs dürfen nicht, jedenfalls nicht mit der Begründung. Das Recht am eigenen Bild ist ein ausschließlich zivilrechtlicher Anspruch, der zu allem Möglichen berechtigen kann, aber keinesfalls zu einer Beschlagnahme der Kamera. Ich würde an der Stelle Deines Freundes direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Diebstahls erstatten. Dann kann der Staatsanwalt die Dienstpläne der Polizei daraufhin überprüfen, wer als Dieb in Uniform in Betracht kommt. Rückfragen Deines Freundes deswegen bei der Polizei sind von vornherein zwecklos. Jeder Polizist wird sofort erkennen, daß die Beschlagnahme nicht in Ordnung war und alles, auch den Verbleib der Kamera, aus falsch verstandenem Chorgeist leugnen.
Als einzige Begründung für die Beschlagnahme der fällt mir das von Land zu Land etwas unterschiedliche jeweilige Gesetz über Sicherheit und Ordnung ein, das im Zweifel so dehnbar ist, daß sich in einer solchen Situation damit eine Beschlagnahme begründen ließe. Aber das Recht am eigenen Bild dafür heranzuziehen ist absoluter Schwachsinn.
Grüße
Peter
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Was Hugo da schreibt stimmt so leider nicht. Die Polizisten berufen sich schon seit den 80er Jahren auf Urteile des OLG Karlsruhe und des LG hab ich vergessen. Beide Gerichte kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Polizei Kameras beschlagnahmen darf, da nicht auszuschließen ist, dass bei Demos gezielt versucht wird Bilder zu machen, die hinterher bewußt in fälschlicher Darstellung dazu dienen sollen, die Polizeibeamten wie auch die Polizei als solche in ein schlechtes Licht zu rücken. Ob dies tatsächlich ein notwehrfähiger Angriff ist, wie es das OLG Karlsruhe damals in halsbrecherischer Argumentation zu begründen suchte mag dahingestellt sein, die gefestigte Rechtsprechung sieht es allenthalben so.
Ob das SOG eine weitere Befugnisnorm enthält, die die Beschlagnahme einer Kamera bei einer Demonstration rechtfertigt ist mir jetzt nicht bekannt. Denkbar wäre lediglich eine Gefahrenabwehrnorm, da sich durch die Anwesenheit der Kamera Demonstranten angestiftet sehen könnten, besonders hart zu Werke zu gehen und die Polizei somit diese Gefahrenquelle ausschließen möchte. Allerdings ist dies hier bewußt weit hergeholt.
@ Threadstarter:
Ich würde erstmal ganz ruhig bleiben. Es ist leider zur Gewohnheit geworden, dass Hinz und Kunz immer den dummen Mund aufmachen müssen und beseelt durch Salesch und Hold meinen, sie seien wahre Rechtsexperten. Und da heute jeder eine Rechtschutzversicherung hat, wird auch immer gleich mit dem Anwalt gedroht.
Letztendlich gilt aber: § 23 KUrhG
* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Fraglich ist hier also nur noch, ob die Fotos die du gemacht hast von einer Versammlung oder ähnlichem stammen, oder ob die betreffenden Personen hinweggedacht werden könnten, ohne dass das Bild seine Aussage verliert.
Mein Strafrechtsprofessor hat dazu immer so einen schönen Vergleich rausgeholt: Wenn man eine Porträtaufnahme vom Kölner Dom macht und da latscht ein Passant durch, dann ist der Beiwerk, sitzen da aber grade die Wiener Philarmoniker davor, dann ist das schon zweifelhaft. 
Mehr gibt´s dazu eigentlich nicht zu sagen. Es ist halt mittlerweile leider so, dass die meisten Menschen total paranoid sind und nirgendwo veröffentlicht werden wollen, dann aber bei facebook oder ähnlichen Schrottseiten ihr ganzes langweiliges Privatleben offenbaren.
Kann man nix machen.
Dies ist keine Rechtsberatung,es handelt sich lediglich um die Äußerung einer MEINUNG.
cand. iur. marcmd 