Beiträge von BRABUS-CGN

    Hallo,
    das sehe ich genauso. Wir werden uns wohl alle einig darüber sein, dass im § 12 StVO kein ausdrückliches Verbot aufgeführt ist, was das quer/schräg zur Fahrtrichtung parken verbietet. Demnach gibt es im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog keinen Tatbestand, der auf quer/schräg parken abzielt.


    Damit ist man auf die Rechtsprechung angewiesen, welche im Kern zu dem Ergebnis kommt, dass das quer Parken mit dem smart dem § 12 Abs. 6 StVO (platzsparend parken) gerecht wird!




    Gruß,


    Laurenz

    Hallo,
    in dem von dir zitierten Tatbestand sehe ich keinen Zusammenhang zu dem hier in Rede stehenden Vorwurf.


    Der von dir zitierte Tatbestand bezieht sich auf den § 12 Abs. 1 StVO:


    (1) Das Halten ist unzulässig
    1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
    2. im Bereich von scharfen Kurven,
    3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
    4. auf Bahnübergängen,
    5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.


    Das in deinem zitierten Tatbestand erwähnte Zeichen 295 ist die durchgezogene Linie. Um die geht es in "unserem" Fall hier doch gar nicht...



    Gruß,


    Laurenz

    Zitat

    Original von colouredsmartie
    Vorwurf:


    Sie parkten unzulässig schräg zur Fahrtrichtung.
    StVG § 24, StVO §12 Absatz 4.


    Hallo,
    ist das der komplette Tatvorwurf oder ist das nur ein Zusatzhinweis? Geht es um "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand"? Denn einen Tatbestand, der auf "unzulässiges Schrägparken" abzielt gibt es im Tatbestandskatalog nicht!


    Wenn man ein bisschen googlet, findet man diverse Urteile und Hinweise darauf, dass gerichtlich entschieden wurde, dass es dienlich ist mit dem smart quer zu parken, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Und da ist auch eine BGH-Entscheidung dabei, die die Marschrichtung angibt. Sie ist zwar nicht bindend, aber hilft den Richtern i. d. R. bei ihrer Entscheidungsfindung.



    Gruß,


    Laurenz

    Zitat

    Original von Ernesto
    Eine Rechtsschutzversicherung wäre in einem solchen Fall natürlich immer der Sache dienlich!


    Hallo,
    viele Rechtsschutzversicherungen haben beim Verkehrsrechtsschutz Verstöße gegen §§ 12, 13 StVO ausgeklammert, um Prozesse wegen "Knöllchen", welche im schlimmsten Fall 35 EUR kosten zu verhindern. Dieser Gedanke ist sicher nicht ganz dumm...



    Gruß,


    Laurenz

    Hallo,
    beim 451 kannst du die Kennzeichenbeleuchtung von außen problemlos aushebeln. Zur Seite schieben und dann nach unten ziehen. Geht sogar mit bloßen Fingern.


    Beim 450 wirst du bei dieser Methode die Kennzeichenbeleuchtung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kaputt machen. Dann brechen die Klipse. Beim 450 solltest du zur Sicherheit tatsächlich das Heckpanel entfernen und dann von innen arbeiten.





    Gruß,


    Laurenz

    Hallo,
    die "0" erscheint im Display, wenn du beim Wechsel von z.B. "R" auf "N" vergisst die Bremse zu treten.


    Die Entriegelung mittels Knopf neben dem Schalthebel funktioniert nur, wenn die Zündung an ist. Dann müsste es aber gehen.


    Die Kosten einer Inspektion variieren von smart-Center zu smart-Center oder zu einer freien Werkstatt. Die -730 bedeuten aber trotzdem die Anzahl der Tage, die die Inspektion hätte zurückliegen sollen. Spätestens morgen steht da -731. Er schaltet ja nicht um Mitternacht einen Tag weiter. Der smart ist eben nur smart, aber nicht clever :D.



    Gruß,


    Laurenz

    Hallo,
    ich denke, dass es wenig hilfreich ist, wenn du nach einem bestimmten Baujahr suchst. Denn viele Fahrzeugbesitzer älterer smarts ohne werksseitigen Partikelfilter werden einen Partikelfilter nachgerüstet haben.


    Wenn du unbedingt einen smart OHNE Partikelfilter haben willst, dann musst du eben Inserate wälzen und darauf achten, dass keiner verbaut ist.




    Gruß,


    Laurenz

    Zitat

    Original von smartie92
    Meiner ist auch immer auf "1" gestartet und bei einem normalen Servicebesuch im sC hat man anscheinend eine neue Software aufgespielt und seitdem kann er sich merken in welcher Stellung ich ihn abgestellt hab.


    Hallo,
    genau. Je nach Softwarestand startet er entweder immer in "A", "1" oder im zuletzt verwendeten Modus.


    Durch ein Software-Update (Vorsicht: bei manchen SC kostenpflichtig) kann man das natürlich beeinflussen, aber nachher trotzdem nicht beliebig einstellen.




    Gruß,


    Laurenz

    Hallo,
    ich meine natürlich diese äußere Zierblende, welche schwarz/grau genarbt ist. Sie befindet sich in einem einwandfreien, neuwertigen Zustand.

    Ich habe dir eine PN geschrieben, schau mal in deinen Posteingang.




    Gruß,


    Laurenz

    Zitat

    Original von torfjunge
    Sonst würde doch auch das Radio 9 reichen, welches ja ab Mj 2008 auch mit MP3 umgehen kann.


    Hallo,
    zumal die Radio 10 z.B. bei eBay deutlich teurer weggehen, als ein Radio 9. Wenn du auf ein entsprechendes Produktionsdatum achtest, dann bekommst du ja ein Radio 9 mit mp3-Funktion.


    Ich könnte mir vorstellen, dass er von der sog. "Audio-Umschaltbox" redet, welche benötigt wird, wenn man mehrere externe Geräte (AUX-in, FSE, etc.) gleichzeitig anschließen will.



    Gruß,


    Laurenz

    Zitat

    Original von ariane1125
    1) Soll ich zur Polizei gehen und das melden? Oder Soll ich mit meiner Versicherungsfirma in Verbindung setzen?


    Hallo,
    es tut mir Leid für dich, dass das passiert ist. Sowas ist immer ärgerlich, weil man auf dem Schaden sitzen bleibt.


    Du kannst natürlich zur Polizeiwache fahren und eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (ugs. Unfallflucht) erstatten, aber da wird nichts bei rumkommen, weil kein Täter ermittelt werden kann (wie auch?!). Möglicherweise verlangt deine Vollkaskoversicherung aber eine polizeiliche Unfallmitteilung. Dann solltest du auf jeden Fall zur Polizei fahren und dir eine solche aushändigen lassen.



    Gruß,


    Laurenz

    Hallo,
    der "echte" Polo BlueMotion mit dem 1.2 TDI (75 PS) sollte sich bei vorsichtiger Fahrweise sicher noch sparsamer fahren lassen.


    Das MDC-Tempomat ist natürlich so eine Sache, da es keine Zulassung hat. Nicht nur aus diesem Grund haben das kaum smart-Fahrer in ihrem fortwo.


    Nichts desto trotz finde ich, dass die Relationen zu anderen Diesel-Fahrzeugen nicht passen. Mein aktuelles Auto (VW Golf 6 GTD DSG (also 2.0 TDI mit 170 PS)) hat heute morgen auf dem Weg zur Arbeit laut Bordcomputer im Durchschnitt 3,9 Liter verbraucht. Ich bin 110 km/h mit Tempomat gefahren. Natürlich würde der fortwo bei 110 km/h mit Tempomat etwas weniger verbrauchen, aber es stehen immer nur 45 bzw. 54 PS zur Verfügung. Wenn ich dann im Golf fast viermal so viel PS und mehr als das dreifache an Drehmoment zur Verfügung habe und dafür einen halben Liter mehr verbrauche, dann finde ich das total okay!


    Man muss natürlich immer seine persönliche Situation und Bedürfnisse berücksichtigen, aber der smart cdi ist nicht das Non plus ultra.



    Gruß,


    Laurenz

    Zitat

    Original von Rocketben
    Dann halt mal durch mein Kleiner, sonst muss ich doch noch zum Polo BM greifen...


    Hallo,
    ich bin zuletzt das aktuelle Modell vom VW Polo 1.6 TDI DSG (Automatik) gefahren. Bei zurückhaltender Fahrweise konnte ich auf der Autobahn mit Tempomat Durchschnittsverbräuche von rund 4 Litern erreichen. Dabei habe ich deutlich mehr Komfort und Ausstattung, wie Tempomat (was es beim smart cdi leider nicht gibt), gutes Fahrwerk, Xenon, etc. zur Verfügung gehabt. Und um den smart cdi auf 4 Liter oder weniger zu kriegen, muss man auch zurückhaltend fahren. Dies hat zumindest meine Erfahrung mit dem cdi gezeigt. Bei warmen Temperaturen war es durchaus möglich unter 4 Liter zu kommen, aber sobald es kälter wurde, ging der Verbrauch entsprechend hoch.


    Es gibt also auch Alternativen zum smart cdi...




    Gruß,


    Laurenz