Beiträge von neunzwoelfer

    Gerne!


    Gerne!


    1. Auto Bild, Nr. 33 vom 19.08.2016, VT Citroen C1 – Kia Picanto – Renault Twingo TCE90., S. 35: “Dem Twingo tust du keinen Gefallen, wenn du ihn aus der Stadt entführst, um übers Land zu fahren. Die hohe Kiste mit Motor hinten und dem zu leichten Vorderwagen ist anfällig für Seitenwind. Die Lenkung ist zu leichtgängig, die Federung zu hoppelig…“


    2. ams, Heft18, 18.08.2016, S. 56 ff: „Als kleiner Alleskönner ist er, tja, eine Enttäuschung…. ...trotz Seitenwindassistent (per ESP) weist der Smart schon bei niedrigem Tempo einen schlechten Geradeauslauf auf. Ohne Zuladung fühlt er sich auf Unebenheiten an wie ein Motorboot auf hoher See: Der Bug hüpft über die Wellen, die danach im Heck aufschlagen… So fährt der Smart über Land, und alle, die noch glauben, Heckmotor und Hinterradantrieb sichern grandioses Handling, wissen es nach der ersten Kurve besser.“…


    Mein Reden: 4-Sitzer mit Heckmotor geht gar nicht. Das kennt unsere Familie vom Käfer, VW 1500 und auch vom VW „Nasenbär“. Ohne Zementsack im Kofferraum eigentlich fast unfahrbar.


    Smart und Renault haben in meinen Augen mit dem Forfour die Antwort auf eine Frage gegeben, die keiner gestellt hat. Oder wollte die 44-Gemeinde einen solchen Nachfolger? Ich jedenfalls nicht.


    Smart und Twingo scheinen, so schreiben es auch die Tester, ideal für die Stadt zu sein.
    Vor die Frage gestellt, neuer smart Forfour oder Hyundai i10, haben wir uns nach einer längeren Probefahrt (Stadt, Überland, Autobahn) für den letzteren entschieden. Nicht nur das Fahrverhalten des Hyundai ist gegenüber dem Smart makellos, auch die tolle Ausstattung, 5 Jahre Garantie ohne KM-Begrenzung und billige Inspektionen gaben den Ausschlag.


    Meinem alten 44 weine ich nach 10 Jahren auf der Straße und 240.000 KM schon eine kleine Träne nach.


    Viele Grüße
    Helmut

    Interessant ist ja, wenn das Auto nach dem Schlüsselklau auch entwendet worden wäre, dann würde die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden durch den Diebstahl ersetzen, da es kein groß fahrlässiges Verhalten ist, wenn der Schlüssel in den Briefkasten der Werkstatt geworfen wird (OLG Hamm, Az. 20 W 17/99).


    Gruß


    Helmut

    Einer Bekannten von mir ist letzte Woche folgendes passiert:


    Sie hat ihr Fahrzeug zwecks Wartung und TÜV abends auf den Hof der Werkstatt gestellt und Schlüssel und Fz-Schein (TÜV) in einem Umschlag in den vorhandenen Briefkasten eingeworfen.
    Zum Briefkasten wäre zu sagen, dass außen nur ein schmaler Einwurfschlitz vorhanden ist, die sehr massive Einwurfbox ist viel tiefer als der Schlitz eingebaut und geht nach innen ins Gebäude, wo die Box über eine Zahlenkombination geöffnet werden kann. Ihr Ehemann war zugegen.


    Am nächsten Tag rief die Werkstatt an und fragte, wo denn Schlüssel und Schein blieben. Im Briefkasten sei nichts.


    Sie ist sofort hingefahren, auch um den Zweitschlüssel abzugeben. Ich habe mir den Briefkasten angesehen. Eine normale Hand passt in den Schlitz nicht hinein, vielleicht eine Kinderhand. Der Boden der Briefbox ist so tief, dass man ihn durch den Schlitz nicht sieht, geschweige eine (Kinder-?)Hand den Schüssel da hätte rausnehmen können.
    Vermutlich hat der Dieb mit einem Draht o.ä. die Sachen rausgefischt. Das Auto ist glücklicherweise nicht entwendet worden, es fehlt auch nichts. Evtl. war der Dieb enttäuscht, dass es sich nur um einen 7 Jahre alten Mini mit Minimalausstattung handelt. Jedenfalls Schlüssel und Schein sind weg und konnten auch nicht auf dem Werkstattgelände und anliegenden Grundstücken bisher aufgefunden werden.



    Nun geht es um die Frage, wer für Kosten der Neubeschaffung von Schlüssel, Kfz-Schein, Schließzylinder usw. aufkommt. Der Werkstattleiter lehnt jede Verantwortung dafür ab.


    Die Werkstatt hat/ hatte nie Bedenken gehabt, wenn Kunden so wie meine Bekannte verfahren haben. Am Briefkastenschlitz fehlt ein Hinweis etwa in der Art „Einwurf auf eigene Gefahr“, auch mündlich gab’s einen solchen Warnhinweis nicht. Wir fahren in der Familie selbst einen Mini und haben auch jedesmal den Schlüssel vereinbarungsgemäß in den Briefkasten geworfen.


    Geschätzte 500-600 EUR werden auf meine Bekannte zukommen, wenn sie für den Schaden alleine aufkommen muss.


    Ihre Kfz-Versicherung hat eine Kostenübernahme schon mündlich abgelehnt, einen Schutzbrief gibt es nicht. Ebenso keine Rechtsschutzversicherung, um mal einen Anwalt zu fragen.


    Zahlt evtl. die Hausratsversicherung?


    Meine Bekannte ist ob der zu erwartenden Kosten schon völlig durch den Wind. Kann sich die Werkstatt wirklich so aus der Verantwortung stehlen?


    Freue mich über jeden Tipp und jetzt schon mal besten Dank im Voraus.


    Helmut

    453-Lz schrieb: "...wg. der schwarzen Null des Bundesfinanzministers..."


    He, ich dachte immer der Finanzminister selbst wird als schwarze Null bezeichnet. =)


    Ob ich jetzt wegen Beleidigung verklagt werde? :(


    Gruß


    Helmut

    B-OY: Du sprichst mir aus der Seele...


    Wenn der Oberlehrer abkanzelt, dann schlagen wohl einige gleich die Hacken zusammen und rufen "Jawoll".


    Viele Grüße + und immer schön streitbar bleiben. Angepasste gibt's schon genug.


    Helmut


    PS. Logischerweise müsste es jetzt für mich 'ne Sperre geben. Das wäre mir dann auch egal.

    Danke, B-OY, Du sprichst mir aus der Seele. Ich seh' das auch so. Motto: smart-Fahrer helfen sich gegenseitig.


    Die Entscheidung von Hugo entspricht wohl seiner political correctness. Und die ist m.E. nicht immer angebracht. Dafür ist das Thema zu wichtig, jedenfalls für Dich und mich.


    Viele Grüße


    Helmut


    PS. Auf die Rechtfertigung von Hugo freue ich mich schon. :D