• Ich hab‘ mal ‚ne Frage:


    Sammle seit meiner frühesten Jugend Automobilia (Bücher, Prospekte, Kataloge usw.).


    In meiner Sammlung befindet sich ein Ersatz-Katalog einer Fa. Henke von 19?


    Zur Vorgeschichte: Einige von uns kennen sicher das Mopped Münch Mammut von Friedel Münch. 1973 kam es zum Konkurs des Betriebs von Münch und die Markenrechte gingen an Heinz W. Henke über, der die Produktion der „Henke-Münch Mammut“ 1980 einstellte.


    Der Katalog ist von der einfachsten Sorte: er besteht aus einigen mit Schreibmaschine beschrieben Blättern (Teilbezeichnung mit DM-Preis).


    Darf ich diesen Uralt-Katalog kopieren und z.B. über die Bucht verkaufen?


    Die Fa. Henke besteht noch und stellt heute u.a. Blechbearbeitungsmaschinen her.


    Oder soll ich die Fa. Henke einfach mal um Erlaubnis fragen? Können die sich evtl. auf ein Copyright-/ Urheber-Recht beziehen und mir die Verbreitung verbieten?


    Wer weiß so etwas? ?(


    Bin für jede Rückäußerung dankbar.


    Viele Grüße


    Helmut

  • Hallo Helmut!


    Grundsätzlich hat die benannte Firma das Urheberrecht! Am besten bei einen RA. der mit Urheberrecht zu tun hat, nachfragen.
    Mglw. ist ein RA hier , der smart fährt, Mitglied ist und /oder hier mitliest
    off topic-5.Okt. Rückflug auf die Philippinen!
    mlg. oesismart

  • Was meinst Du, womit Amazon so groß geworden ist?
    Die haben tonnenweise gebrauchte Bücher (Printmedien) weiter veräußert.
    Genauso verhält es sich in den anderen einschlägigen Tauschbörsen und Verkaufsplattformen. Ich kenne nicht eine, die nicht gebrauchte Zeitschriften, Anleitungen, Bücher oder ähnliches enthält - solange es Originale sind.


    Der Kopierschutz greift ja nicht, da Du das Original veräußern möchtest. Du darfst das Werk nur nicht vervielfältigen, aber gegen den Verkauf eines Originals kann keiner Einwände erheben, nicht mal der Herausgeber. Er kann es ja selbst erwerben, wenn er möchte.

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Zitat

    Original von SportPearl
    Der Kopierschutz greift ja nicht, da Du das Original veräußern möchtest. Du darfst das Werk nur nicht vervielfältigen, aber gegen den Verkauf eines Originals kann keiner Einwände erheben, nicht mal der Herausgeber. Er kann es ja selbst erwerben, wenn er möchte.


    Helmut möchte aber das Original kopieren. Zu lesen in der 6ten Zeile/Satzabschnitt
    mlg. oesismart

  • Ups, überlesen.


    Kopieren ist ausdrücklich immer verboten!

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Das Recht zur Vervielfältigung, in deinem Fall Kopieren, hat einzig allein der Urheber. Analog darf man ja auch keine selbst gebrannten bzw. im Kino aufgenommenen Filme verkaufen.

    Hier mal das passende Gesetz dazu:

    https://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html


    Wichtig sind die Paragrafen §15 und in Folge zwecks Vervielfältigungsrecht §16.


    MfG,

    Jürgen

    Richte dein Leben ein, wie du denkst,

    aber vergiß nicht zu denken!


    Nikolai Nikolajewitsch Miklucho-Maklai