Informationen aus der juristischen Zentrale des ADAC


  • Novelle der Straßen-Verkehrsordnung tritt in Kraft


    Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße gelten ab Dienstag, 28.04.2020. Darauf weist der ADAC hin. Neben neuen Verkehrsregeln und höheren Bußgeldern soll die Novelle der StVO für mehr Sicherheit im Radverkehr sorgen.


    Hier eine Zusammenfassung des ADAC.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja

  • Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind wahrscheinlich nicht nur die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom 28. April 2020. Nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der StVO etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern.

  • Das aktuelle Rundschreiben aus der juristischen Zentrale des ADAC befaßt sich mit folgenden Themen:


    • Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der Neuregelungen der StVO und der Änderungen im Bußgeldkatalog und wie man sich ggf. wehren kann
    • Wichtige Urteile im Zusammenhang mit Wohnmobilen

    Die Unwirksamkeit der StVO-Novelle betrifft uns alle. Wir empfehlen Euch deshalb, den Rundbrief insoweit aufmerksam zu lesen.


    Die Wohnmobil-Urteile mögen vermutlich dagegen nur einen relativ kleinen Kreis unserer Nutzer betreffen, im Hinblick auf die derzeitige besondere Situation und deswegen veränderte Urlaubsplanungen kommen u.U. aber auch diese Infos für den einen oder anderen unter Euch ganz gelegen. Wir haben deshalb darauf verzichtet, diese Information zu entfernen.

  • Zum 23.10.2020 trat eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-Gesetzes in Kraft.


    In dem Rundschreiben aus der juristischen Zentrale des ADAC findet Ihr alle Infos, was zukünftig bei neu zugelassenen Fahrzeugen auf Euch an Steuerbelastung zukommt.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz und Ulli

  • Ob und in welchem Umfang in diesem Jahr Auslandsreisen möglich sein werden, steht zwar noch in den Sternen, trotzdem wollen wir Euch natürlich auch über Änderungen im ausländischen Verkehrsrecht auf dem Laufenden halten.


    Die erste Mitteilung dieses Jahres aus der juristischen Zentrale des ADAC betrifft zum 01.01.2021 in Kraft getretene Änderungen in der Schweiz.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz und Ulli

  • Im Jahr 2021 kommt es nicht nur in der Schweiz zu Änderungen im Verkehrsrecht, die auch für deutsche Autofahrer von Bedeutung sind. Eine Auswahl bereits bekannter Neuerungen und Entwicklungen hat die Juristische Zentrale in der anhängenden Übersicht zusammengestellt.


    Mit Ende der Übergangsphase zum 31. Dezember 2020 wurde der Brexit endgültig vollzogen. Die kurzfristige Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf eine Wirtschafts- und Sicherheitspartnerschaft bringt auch im Verkehrsbereich einige Änderungen mit sich, die – insbesondere auf der britischen Seite – noch nicht vollumfänglich in die jeweiligen Gesetze übernommen wurden.


    Zu einzelnen Themen (insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Brexit) werden wir Euch im Rahmen weitergehender Mitteilungen gesondert informieren.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz und Ulli

  • Zu einem, immer wieder für Verunsicherung sorgenden, Thema gibt es eine erfreuliche Entwicklung, über die uns die Juristische Zentrale des ADAC aktuell informiert hat.


    Es herrscht immer große Unsicherheit darüber, ob man mit einem „besonders zugelassenen Fahrzeug“ im Ausland fahren darf. Gemeint sind damit Kraftfahrzeuge, die ein deutsches rotes Händlerkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder 07er-Oldtimer-Kennzeichen führen.


    Zum 1. Juli 2021 ist zwischen Deutschland und der Schweiz eine Vereinbarung in Kraft getreten, wonach im jeweiligen Land „besonders zugelassene Fahrzeuge“ gegenseitig geduldet werden (VkBl. 2021 S. 738). Es ist somit möglich, Fahrzeuge mit deutschen roten Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen in die Schweiz zu überführen bzw. entsprechend des Verwendungszwecks des jeweiligen Kennzeichens (Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten) zu nutzen. Bei 07-Kennzeichen ist die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen erlaubt.


    Lest hierzu auch die beigefügte ausführliche Mitteilung der Juristischen Zentrale des ADAC.


    Der ADAC hat die Information auch in seinem ADAC Klassik Internet Auftritt veröffentlicht: https://www.adac-motorsport.de…/07er-kennzeichen-schweiz


    Wir verweisen hier auch auf den Post im ADAC Klassik Facebook Auftritt: ADAC Klassik - 🇨🇭 Zwischenstaatliche Vereinbarung zum... | Facebook