Informationen der Juristischen Zentrale des ADAC - Abschleppen und Zulassungsfahrten

  • Aus der juristischen Zentrale des ADAC erhielten wir einen Rundbrief mit Informationen zum Thema Abschleppen und Zulassungsfahrten. Wir denken, das Thema könnte auch für den einen oder anderen von Euch durchaus einmal von Interesse sein, so daß wir den Rundbrief nachsehend gerne vollständig hier widergeben:



    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • Darf ich da mal eingrätschen, nach meiner Ansicht ist diese Aussage falsch:


    "Allein die Auswahl und Reservierung eines Wunschkenneichens im Internet genügt keinesfalls!"


    Bei dem gesamten Text handelt es sich um eine rechtliche Interpretation. Jeder Rechtsanwalt wird deshalb das alles etwas anders sehen. Urteile dazu oder Auslegungshilfen, Kommentare oder ähnliches gibt es dazu nicht!


    Aber warum sollte, eine Reservierung im Internet, bei der ich meine vollständigen Daten preisgeben muss und diese mit dem Antrag bei der Versicherung übereinstimmen, nicht ausreichen ???


    Bei mir, als praktisches Beispiel, hat das ausgereicht!


    Gruß


    Daniel

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Ich habe kürzlich ein Wunschkennzeichen reserviert. Außer meinem (Nach-)namen war für die Reservierung bei der Zulassungsstelle nichts anzugeben. Also nichts mit meinen kompletten Daten, die dort bereits aufgrund der Reservierung bekannt sind.


    Und soweit es die Versicherung betrifft, die kannte zwar meine persönlichen Daten, aber außer der eVB hatte ich von der Versicherung nichts in der Hand. Außer meinen persönlichen DFaten kannte die Versicherung im Übrigen auch nichts weiter, insbesondere nicht zum Fahrzeug, da ich die Fahrzeugdaten selbst noch nicht hatte. Insbesondere lag der Versicherung keinerlei Antrag vor.


    Du irrst, wenn Du davon ausgehst, daß zu den behandelten Fällen Rechtsprechung und/oder Literatur nicht vorliegt. Im Gegenteil, das, was dazu vorliegt, ist geeignet, Bibliotheken zu füllen. Und letztlich ist nicht entscheidend, wie ein Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilt, sondern wie das zuständige Gericht es sieht.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von hugo
    Ich habe kürzlich ein Wunschkennzeichen reserviert. Außer meinem (Nach-)namen war für die Reservierung bei der Zulassungsstelle nichts anzugeben. Also nichts mit meinen kompletten Daten, die dort bereits aufgrund der Reservierung bekannt sind.


    Ich sprach davon, dass eine Reservierung im Internet sehr wohl genutzt werden kann. Ich habe noch nie ein Kennzeichen auf der Zulassungsstelle reserviert. Rein folgelogisch geht es doch dem Gesetzgeber nur darum, einen Adressat zu haben, falls Du bei einer strafbaren Handlung identifiziert wirst. Dazu müssen Deine vollständigen Daten der Zulassungsstelle bekannt sein.


    Zitat

    Original von hugo
    Und soweit es die Versicherung betrifft, die kannte zwar meine persönlichen Daten, aber außer der eVB hatte ich von der Versicherung nichts in der Hand. Außer meinen persönlichen DFaten kannte die Versicherung im Übrigen auch nichts weiter, insbesondere nicht zum Fahrzeug, da ich die Fahrzeugdaten selbst noch nicht hatte. Insbesondere lag der Versicherung keinerlei Antrag vor.


    Das ist schlecht, aber meist steht in den AGB doch der Versicherungsumfang für die Zulassungsfahrten drin. Und genau da ist der Haken, wenn ich ein Auto zulassen will, dann sollte ich schon wissen welches. Es geht also um ein konkretes Fahrzeug. Ich habe auch bei der eVB alle Daten eingeben können und gleich ein ANgebot bekommen.


    Zitat

    Original von hugo
    Du irrst, wenn Du davon ausgehst, daß zu den behandelten Fällen Rechtsprechung und/oder Literatur nicht vorliegt. Im Gegenteil, das, was dazu vorliegt, ist geeignet, Bibliotheken zu füllen. Und letztlich ist nicht entscheidend, wie ein Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilt, sondern wie das zuständige Gericht es sieht.


    Ich glaube Du hast meinen etwas kurzes Text komplett mit den falschen Augen gesehen. Es geht hier doch nur um die von mir markierte Passage. UNd im Ganzen geht es wohl um diese zwei Themen, wobei ich das mit dem (Ab)-Schleppen nicht genauer gelesen habe.


    Wenn es Kommentare und Urteile dazu gebe, warum schreibt denn ein juristischer Leiter (Advokat) solch einen Text ohne Bezüge darauf, in dem ein gravierender Fehler zu finden ist? Weil es nun mal jeder Jurist anders sehen würde.
    Und natürlich hast Du recht, dass es letztendlich ein Richter entscheiden würde, aber bis dahin wollen wir es doch gar nicht kommen lassen, oder?


    Gruß


    Daniel

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    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Ich habe mein Wunschkennzeichen ebenfalls nur mit dem Nachnamen und eMailadresse reserviert. Und auf der eVB waren unsere Fzg.Daten ebenfalls nicht eingetragen. Das haben wir alles im Nachtrag der Versicherung gemeldet.

  • Da bin ich etwas erstaunt, da eine Reservierung Geld kostet und man eine Rechnung und Bestätigung bekommt, wollten die natürlich meine vollständige Anschrift für die Reservierung. Ich rede hier aber von online. Wie das bei der Zulassungsstelle ist, kann ich nicht sagen.
    Das solche Reservierungen, die nahezu anonym sind, nicht durch das Gesetzt abgedeckt sind, dürfte wohl durch den Sinn der Halterfeststellung, verständlich sein.


    Wie ich schon schrieb bei der eVB einfach mal die AGB der Versicherung lesen. Da gibt es meist ein Passaus zu der zulassungsfahrt. Bei meiner stand es zumindest drin, sogar mit dem Hinweis auf die Vorab-Zuteilung des Kennzeichens.

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  • Das Geld für das Wunschkennzeichen mußten wir erst bei der Anmeldung bezahlen.
    Das Wunschkennzeichen wurde für ein vierteljahr reserviert, aber ohne Gewähr es auch wirklich zu erhalten.

  • Wo hast Du denn reserviert?


    Meine Reservierung galt 365 Tage und war von STVA.de. In der Bestätigung stand die Sachbearbeiterin die das Kennzeichen vergeben hat gleich mit drin. Reservierung ist doch mit Garantie gleichzusetzen?!

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  • Guckst Du hier, was STVA.de ist bzw. wer dahinter steht.


    Natürlich mußt Du bei einem privaten Zulassungsdienst Deine vollen persönlichen Daten angeben und bekommst eine Rechnung. Allerdings bieten die doch offenbar weniger eine Wunschkennzeichenreservierung an als vielmehr gleich die komplette Zulassung, sprich wenn Du zur Zulassungsstelle gehst, mußt Du doch anscheinend nur noch mehr oder weniger die schon fertigen Papiere abholen. Das ist jedenfalls mit dem vom ADAC beschriebenen Sachverhalt wegen der Fahrt zur Zulassungsstelle nicht wirklich vergleichbar. Und schon gar nicht mit der Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens über die Seite der zuständigen Zulassungsstelle.


    Grüße


    Peter