mal wieder bei E-BAY

  • Zitat

    Original von Carsten_K.
    Airbags dürfen doch garnciht wieder verkauft werden!!, oder täusch ich mich da?


    Irgendwo hast Du schon Recht, aber die Dinger darf man auch nicht so einfach verschicken !
    Stell Dir mal vor der Airbag geht im Postwagen hoch :evil:

    Beste Grüße !
    Bulli
    Smart Club Mitglied


    Gute Fahrt!


    Mai 1999/450 Coupé Jack-Black, Interieur: Leder weiß und Alu, Brabus Lenkrad m.Paddel, Airbrushes, Exterieur: Opera Front- u. MS Heckspoiler, Monoblock IV, vo u. hi 195/50er, Brabus Auspuff m. RS-Blende, TFL-MDC, LED Rücklicht, Plastikölwanne m. Ablaß, Wiltec-Oelfilteradapter, K&N Luftfilter, 58000 km, Bilder: siehe A-Galerie

  • Es gibt bestimmte Richtlinien die man bei DHL usw. erfragen kann. Wenn man diese beachtet kann man auch solche Sachen verschicken.


    Nur Normalpakete: No way !! Und immer wieder wird´s gemacht ?( X(

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    Bulli
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    Einmal editiert, zuletzt von bullterrier-cs ()

  • Die kleinen Zünder können einen Kastenwagen ohne Probleme in Fetzen sprengen. Und dabei haben die nur ca. 2gr Sprengstoff im Zünder.

  • Zitat

    Original von sterni21
    es geht doch um die Überschrift:


    Fahrer zu verkaufen


    jaja das ist schon klar, ich hab das auch erst wirklich geglaubt und mir gedacht was ist das denn?
    dann habe ich weiter unten geguckt und dann gesehen airbag.


    aber eigentlich dürfen airbags nicht wieder verkauft werden, meine das bei den Ludolfs gelernt zu haben. die dürfen nämlich auch keine airbags wieder verkaufen, die sprengen sie deshalb ja auch immer.


    also i-wie kann an der auktion was nicht stimmen

  • Das ist nunmal der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Nicht dürfen und nicht können sind leider zwei verschiedene Dinge.


    Wenn du die Auktion bei jedoch eBay anschwärzt, sollte sie innerhalb von einem Tag entfernt werden.


    Ciao,


    Smartinese

  • Ich habe schon mal einen Fahrerairbag in Australien ersteigert und dieser ist auch ohne Probleme hier eingetroffen.


    In aller Regel sind die Zündkontakte so gesichert, das nichts passieren kann !


    Mal drauf achten, wenn man den Spezialstecker aus der Zündleitung heraus zieht, wird immer der Kontakt in Richtung Airbag mit einer kleinen Brücke kurzgeschlossen ! ;)


    Mfg Dirk


    P.S.


    Zitat

    Die kleinen Zünder können einen Kastenwagen ohne Probleme in Fetzen sprengen.


    Das möchte ich bezweifeln ! ;)

    Wenn Leidenschaft Leiden schafft !

    Leider mittlerweile keinen Smart mehr !


    400021.png

    Einmal editiert, zuletzt von Hightower ()

  • Zitat

    Original von Smartinese
    Wenn du die Auktion bei jedoch eBay anschwärzt, sollte sie innerhalb von einem Tag entfernt werden.


    ach nein, mir das ja egal, aber schön zusehen, dass sowas möglich ist

  • Zitat

    Original von Smartinese
    Recht hast du schon, bulli. Aber was ich mich dann immer frage, ist, wie die SCs dann eigentlich ihre Originallenkräder durch die Welt schicken können...


    Ciao,


    Smartinese


    Weil das gewissermaßen "Ersatzteile" (wenn auch mit verbauten Sprengstoffen) sind.
    Ok, man braucht immer noch die Berechtigung zum Transport solcher Teile (Lenkräder mit Airbagmodul, Sitze mit Seitenairbags), aber für solche "Ersatzteile" gelten andere Bestimmungen als für lose Airbagmodule.


    Man darf als Privatmann nichtmal das Lenkrad aus dem Karton nehmen...

  • Zitat

    Man darf als Privatmann nichtmal das Lenkrad aus dem Karton nehmen...


    Aber wer weis es bzw. hält sich dran....?


    Wer hat´s noch nicht getan ? Mea culpa.....

    Beste Grüße !
    Bulli
    Smart Club Mitglied


    Gute Fahrt!


    Mai 1999/450 Coupé Jack-Black, Interieur: Leder weiß und Alu, Brabus Lenkrad m.Paddel, Airbrushes, Exterieur: Opera Front- u. MS Heckspoiler, Monoblock IV, vo u. hi 195/50er, Brabus Auspuff m. RS-Blende, TFL-MDC, LED Rücklicht, Plastikölwanne m. Ablaß, Wiltec-Oelfilteradapter, K&N Luftfilter, 58000 km, Bilder: siehe A-Galerie

  • Tja, das entzieht sich meiner Kenntnis.
    Bei den Lenkrädern hab ich gelernt, das die nur in der OVP versendet werden dürfen (auf der sind ja dann auch die Aufkleber/ Warnhinweise drauf). Die OVP muss zudem mit einem speziellen Klebeband (vorgegeben sind hier die Breite und Beschaffenheit des Klebebandes) verklebt werden.
    Versenden kann grundsätzlich jeder, man muss nur jemanden finden, der das Teil auf seinem Privatgrundstück abholt, eine "Verbringung" über öffentliches Gelände ist dem Privatmann nicht erlaubt.




    Nur- Sitze in OVP?
    Kein Plan...


    Eins ist allerdings sicher- Airbags oder Ersatzteile in denen Airbags verbaut sind dürfen dann, wenn Personen unter 18 Jahren "Zugriff" nehmen könnten in einem entsprechenden Schrank verschlossen aufbewahrt werden.
    /me hat für sowas noch andere Auflagen, da muss ein Stahlschrank her der nicht nur verschliessbar, sondern auch noch an der Wand festgeschraubt ist her.
    Incl. Warnhinweisen und Feuerlöscher im Aufbewahrungsraum...


    Ausbauen darfst Du den Airbag aus dem Sitz nicht, dann isses ja ein Airbagmodul und kein Ersatzteil mehr...

  • Hi,


    das Modul selbst darf ich nicht anfasssen, klar. Ich habe nur nachgedacht, wie man unter den Teppich im Innenraum kommen soll, wenn Airbagsitze verbaut sind (z.B. für die Relaisbox der 600ccm-Modelle). Normalerweise baut man hierzu doch den Sitz aus.


    Man kann aus den Auflagen für Privatleute aber herrlich sinnlose Situationen ableiten.


    Nichtsdestotrotz sehe ich ein, dass eine solche Regelung Sinn ergibt und notwendig ist.


    Schöne Grüße,


    Smartinese