mal wieder bei E-BAY
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Airbags dürfen doch garnciht wieder verkauft werden!!, oder täusch ich mich da?
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es geht doch um die Überschrift:
Fahrer zu verkaufen
Gruss
Lutz
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Zitat
Original von Carsten_K.
Airbags dürfen doch garnciht wieder verkauft werden!!, oder täusch ich mich da?Irgendwo hast Du schon Recht, aber die Dinger darf man auch nicht so einfach verschicken !
Stell Dir mal vor der Airbag geht im Postwagen hoch -
Recht hast du schon, bulli. Aber was ich mich dann immer frage, ist, wie die SCs dann eigentlich ihre Originallenkräder durch die Welt schicken können...
Ciao,
Smartinese
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Es gibt bestimmte Richtlinien die man bei DHL usw. erfragen kann. Wenn man diese beachtet kann man auch solche Sachen verschicken.
Nur Normalpakete: No way !! Und immer wieder wird´s gemacht
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Die kleinen Zünder können einen Kastenwagen ohne Probleme in Fetzen sprengen. Und dabei haben die nur ca. 2gr Sprengstoff im Zünder.
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Zitat
Original von sterni21
es geht doch um die Überschrift:Fahrer zu verkaufen
jaja das ist schon klar, ich hab das auch erst wirklich geglaubt und mir gedacht was ist das denn?
dann habe ich weiter unten geguckt und dann gesehen airbag.aber eigentlich dürfen airbags nicht wieder verkauft werden, meine das bei den Ludolfs gelernt zu haben. die dürfen nämlich auch keine airbags wieder verkaufen, die sprengen sie deshalb ja auch immer.
also i-wie kann an der auktion was nicht stimmen
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Das ist nunmal der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Nicht dürfen und nicht können sind leider zwei verschiedene Dinge.
Wenn du die Auktion bei jedoch eBay anschwärzt, sollte sie innerhalb von einem Tag entfernt werden.
Ciao,
Smartinese
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Ich habe schon mal einen Fahrerairbag in Australien ersteigert und dieser ist auch ohne Probleme hier eingetroffen.
In aller Regel sind die Zündkontakte so gesichert, das nichts passieren kann !
Mal drauf achten, wenn man den Spezialstecker aus der Zündleitung heraus zieht, wird immer der Kontakt in Richtung Airbag mit einer kleinen Brücke kurzgeschlossen !
Mfg Dirk
P.S.
ZitatDie kleinen Zünder können einen Kastenwagen ohne Probleme in Fetzen sprengen.
Das möchte ich bezweifeln !
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Zitat
Original von Smartinese
Wenn du die Auktion bei jedoch eBay anschwärzt, sollte sie innerhalb von einem Tag entfernt werden.ach nein, mir das ja egal, aber schön zusehen, dass sowas möglich ist
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Zitat
Original von Smartinese
Recht hast du schon, bulli. Aber was ich mich dann immer frage, ist, wie die SCs dann eigentlich ihre Originallenkräder durch die Welt schicken können...Ciao,
Smartinese
Weil das gewissermaßen "Ersatzteile" (wenn auch mit verbauten Sprengstoffen) sind.
Ok, man braucht immer noch die Berechtigung zum Transport solcher Teile (Lenkräder mit Airbagmodul, Sitze mit Seitenairbags), aber für solche "Ersatzteile" gelten andere Bestimmungen als für lose Airbagmodule.Man darf als Privatmann nichtmal das Lenkrad aus dem Karton nehmen...
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Zitat
Man darf als Privatmann nichtmal das Lenkrad aus dem Karton nehmen...
Aber wer weis es bzw. hält sich dran....?
Wer hat´s noch nicht getan ? Mea culpa.....
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Danke für die Erklärung, Kurvenfan.
Heißt das im übertragenen Sinne dann auch, dass ich einen Airbagsitz hin- und herschieben darf, wie ich will, ich im Falle des Ausbaus aber eine Straftat begehe?
Ciao,
Smartinese
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Tja, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei den Lenkrädern hab ich gelernt, das die nur in der OVP versendet werden dürfen (auf der sind ja dann auch die Aufkleber/ Warnhinweise drauf). Die OVP muss zudem mit einem speziellen Klebeband (vorgegeben sind hier die Breite und Beschaffenheit des Klebebandes) verklebt werden.
Versenden kann grundsätzlich jeder, man muss nur jemanden finden, der das Teil auf seinem Privatgrundstück abholt, eine "Verbringung" über öffentliches Gelände ist dem Privatmann nicht erlaubt.Nur- Sitze in OVP?
Kein Plan...Eins ist allerdings sicher- Airbags oder Ersatzteile in denen Airbags verbaut sind dürfen dann, wenn Personen unter 18 Jahren "Zugriff" nehmen könnten in einem entsprechenden Schrank verschlossen aufbewahrt werden.
/me hat für sowas noch andere Auflagen, da muss ein Stahlschrank her der nicht nur verschliessbar, sondern auch noch an der Wand festgeschraubt ist her.
Incl. Warnhinweisen und Feuerlöscher im Aufbewahrungsraum...Ausbauen darfst Du den Airbag aus dem Sitz nicht, dann isses ja ein Airbagmodul und kein Ersatzteil mehr...
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Hi,
das Modul selbst darf ich nicht anfasssen, klar. Ich habe nur nachgedacht, wie man unter den Teppich im Innenraum kommen soll, wenn Airbagsitze verbaut sind (z.B. für die Relaisbox der 600ccm-Modelle). Normalerweise baut man hierzu doch den Sitz aus.
Man kann aus den Auflagen für Privatleute aber herrlich sinnlose Situationen ableiten.
Nichtsdestotrotz sehe ich ein, dass eine solche Regelung Sinn ergibt und notwendig ist.
Schöne Grüße,
Smartinese
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Das ist so eine Sache mit den Airbag behafteten Teilen.
Ob man den Sitz einfach so ausbauen darf wenn er einen Airbag hat kann ich jetzt nichtmal sagen...
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Ist ja auch nicht weiter tragisch. Du bist halt nur ein willkommenes Opfer gewesen, das man mit Fragen löchern konnte
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