Liebes Forum,
Anfang November habe ich bei einem KFZ Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Als Käufer gehe ich in der Annahme, dass das Auto voll funktionsfähig an mich übergeben wurde. Eine Gebrauchtwagengarantie umfasst der Kaufvertrag auch. Nach zwei Wochen musste ich zwei (!) Liter Öl nachfüllen. Das hat mich schon leicht verwundert. Gestern Fuhr ich mit dem Wagen und stellte fest, dass er qualmt und nicht mehr recht „zieht“. Also sofort abgestellt und die „Gelben Engel“ angerufen. Die stellten dann einen Motorschaden fest und außerdem die Tatsache, dass sich kein (!!!) Öl mehr im Motor befand. Mein Wagen hat in zwei Wochen also zwei Liter Öl verschlungen! Jetzt steht das Auto 150km entfernt von meinem Verkäufer (Händler). (ich selbst habe einen Mietwagen vom ADAC bekommen).
Heute Morgen stellte ich mich sofort beim Händler vor und der staunte nicht schlecht, als er hörte, dass der Wagen einen Motorschaden hat. Jetzt stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Der Händler will das Auto unbedingt selbst in seiner Werkstatt untersuchen und prüfen, ob nicht ein Bedienfehler vorliegt (kurz: Er glaubt bestimmt, dass ich gar kein Öl nachgefüllt habe und will mir die Schuld geben – sodass ich auf den Kosten sitzen bleiben muss).
Außerdem will er die Überführung nicht zahlen. Der Wagen steht ja 150km weit weg. Im Kaufvertrag steht aber folgendes:
„Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den den Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten KFZ-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.“
Ich habe Ihn heute Morgen mit meinem Vater besucht und direkt gefragt, ob ein anderer Betrieb am jetzigen Standort des Autos die Reparatur durchführen kann. Er sagte „Nein, nein. Das machen wir hier schon selbst. Sorgen Sie einfach dafür, dass der Wagen so schnell es geht hier her kommt.“ Er hat also oben erwähnten Wunsch, das Auto von einem anderen dienstbereiten KFZ-Meisterbetrieb reparieren zu lassen, abgelehnt. Warum muss ICH dann die Überführung des Wagens in seine Werkstatt zahlen? Es ist doch sein eigener Wunsch – nicht meiner!!! Muss er zahlen?
Habt Ihr sonst noch Tipps für mich, damit ich aus der Sache heile rauskomme? Ich habe einfach Angst, dass ich mein Geld nicht wieder sehe. Immerhin habe ich das Auto erst vor 37 Tagen bei ihm gekauft und muss mich jetzt schon mit einem Motorschaden rumschlagen!!!
Vielen Dank schon jetzt!!!