Gebrauchter Smart nach einem Monat mit Motorschaden!!! - Was tun?

  • Liebes Forum,
    Anfang November habe ich bei einem KFZ Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Als Käufer gehe ich in der Annahme, dass das Auto voll funktionsfähig an mich übergeben wurde. Eine Gebrauchtwagengarantie umfasst der Kaufvertrag auch. Nach zwei Wochen musste ich zwei (!) Liter Öl nachfüllen. Das hat mich schon leicht verwundert. Gestern Fuhr ich mit dem Wagen und stellte fest, dass er qualmt und nicht mehr recht „zieht“. Also sofort abgestellt und die „Gelben Engel“ angerufen. Die stellten dann einen Motorschaden fest und außerdem die Tatsache, dass sich kein (!!!) Öl mehr im Motor befand. Mein Wagen hat in zwei Wochen also zwei Liter Öl verschlungen! Jetzt steht das Auto 150km entfernt von meinem Verkäufer (Händler). (ich selbst habe einen Mietwagen vom ADAC bekommen).


    Heute Morgen stellte ich mich sofort beim Händler vor und der staunte nicht schlecht, als er hörte, dass der Wagen einen Motorschaden hat. Jetzt stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Der Händler will das Auto unbedingt selbst in seiner Werkstatt untersuchen und prüfen, ob nicht ein Bedienfehler vorliegt (kurz: Er glaubt bestimmt, dass ich gar kein Öl nachgefüllt habe und will mir die Schuld geben – sodass ich auf den Kosten sitzen bleiben muss).


    Außerdem will er die Überführung nicht zahlen. Der Wagen steht ja 150km weit weg. Im Kaufvertrag steht aber folgendes:


    „Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den den Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten KFZ-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.“


    Ich habe Ihn heute Morgen mit meinem Vater besucht und direkt gefragt, ob ein anderer Betrieb am jetzigen Standort des Autos die Reparatur durchführen kann. Er sagte „Nein, nein. Das machen wir hier schon selbst. Sorgen Sie einfach dafür, dass der Wagen so schnell es geht hier her kommt.“ Er hat also oben erwähnten Wunsch, das Auto von einem anderen dienstbereiten KFZ-Meisterbetrieb reparieren zu lassen, abgelehnt. Warum muss ICH dann die Überführung des Wagens in seine Werkstatt zahlen? Es ist doch sein eigener Wunsch – nicht meiner!!! Muss er zahlen?


    Habt Ihr sonst noch Tipps für mich, damit ich aus der Sache heile rauskomme? Ich habe einfach Angst, dass ich mein Geld nicht wieder sehe. Immerhin habe ich das Auto erst vor 37 Tagen bei ihm gekauft und muss mich jetzt schon mit einem Motorschaden rumschlagen!!!


    Vielen Dank schon jetzt!!!

  • Hallo,


    wenn Du 'ne Rechtschutzversicherung hast, dann nimm Dir einen Anwalt. Du sparst Nerven, Zeit und unter Umständen viel Geld. Und der Händler wird Dich dann nicht so leicht über den Tisch ziehen. Hier geht es ja nicht um paar Euro.


    Viele Grüße

  • Wenn ich mir überlege, das du dir im November nen Smartie zugelegt hast ... da ist es egal ob du den mit Öl befüllt hast, oder nicht - wenn der nun schon aufgrund von Ölmangel verreckt, dann is so oder so was faul gewesen.


    Den Streit kannst du wohl nur gewinnen, da du zum Glück beim Händler gekauft hast, und nicht bei ner Privatperson á la gekauft wie gesehen!


    Da war also schon vorher was faul mit dem Wagen (war der Preis denn normal oder konnte man "sehr güstig" erkennen?)!


    Viel Erfolg schonmal dabei! Und wenn der Stress macht, dann müssen wir da mal nen spontanes Smart-Treffen machen ;-)

    Wenn schon Smart, dann RICHTIG! Ich bremse auch bei Rasern :-)


    Smart ForTwo Coupe Passion - 66.000km
    27.08.2010 - 123.000km
    oder so ...

  • was hatte der denn so an ausstattung? pure, oder?
    km leistung?

    Wenn schon Smart, dann RICHTIG! Ich bremse auch bei Rasern :-)


    Smart ForTwo Coupe Passion - 66.000km
    27.08.2010 - 123.000km
    oder so ...

  • Ich sage nur:
    Montag früh zum Anwalt und weiteres Vorgehen mit ihm besprechen !
    Jede Aussage oder Tat könnte falsch sein und später gegen einen eingesetzt werden. (Meine Erfahrung)
    Selbst ohne Rechtschutzversicherung! Der Streitwert sollte nicht zu hoch sein bei einem Fahrzeugwert von EUR 4.000.
    Wer ist denn der Garantiegeber? Der Autohändler kauft diese Garantie meist nur ein. Garantiegeber wäre auch noch eine Ansprechstelle, um weiteres Vorgehen abzustimmen.


    Trotzdem schönes Wochenende!

    fortwo,451,84 PS, Bj. 11/07, passion,Radio 9+Sound, Klima, Handschuhfach, Komfort-Licht-P.,SH, Uhr DZM, BT Freisprech, schwarz/silber

  • Auf Garantie must du nicht pochen. Dafür gibt es die gesetzliche Gewährleistung.
    Inden ersten 6 Monaten nach dem Kauf bist du auf der sicheren Seite. Dann geht der Gesetzgaber davon aus das der Schaden schon vorher vorhanden war. Mit den Abschleppgebühren kenne ich mich nicht aus. Wenn der Händler weit weg ist, rechnet es sich für ein Jahr ADAC plus Mitglied zu werden kostet knapp 80 EUR dafür bringen sie dir den Wagen quer durch Deutschland bis zum Händler, und ist erheblich billiger als jedes Abschleppunternehmen

  • Ok, ich hatte verstanden, dass der Händler neben/trotz seiner Gewährleistung noch ein Jahr Garantie mitverkauft hat.
    Wenn es hier "nur" um die Gewährleistung geht, wird es schwer. Dann erst recht Rechtsanwalt. Mein Mercedeshändler sagte mal, dass die gesetzl. Gewährleistung nur auf dem Papier steht. Wenn es darauf ankommt und der Händler den Kunden künftig nicht mehr "braucht" gibt es reichlich Argumente für den Händler sich aus der Verantwortung zu stehlen.


    Wie gesagt: Rechtsanwalt und ggf. neutrales Gutachten. Man hat immer bessere Chancen, wenn man im voraus Tatsachen schafft und somit die besseren Argumente hat. Agieren statt reagieren!

    fortwo,451,84 PS, Bj. 11/07, passion,Radio 9+Sound, Klima, Handschuhfach, Komfort-Licht-P.,SH, Uhr DZM, BT Freisprech, schwarz/silber

  • Schon neues von deinem Smart Problem?


    Soweit ich weiß musst du als Käufer das Fahrzeug zum Händler bringen und es ihm zur Reparatur zur Verfügung stellen und Gewährleistung ist auf jeden Fall (lt Ö Recht), das der Verkäufer die Beweispflicht hat und dir beweisen muss das er das Fahrzeug vertragskonform , mängelfrei übergeben hat.

  • Meine ehrliche Antwort:
    Einen smart wuerde ich nie im Leben gebraucht kaufen,dafuer ist der Motor und alles drumherum viel zu empfindlich. Man weiß ja nie wie gepflegt und vor allen Dingen gefahren worden ist!
    (Ich brauche nur an den Turbolader zu erinnern, den man warmfahren und kuehlfahren muss)
    Zum Vorfall selbst:
    Ohne Anwalt geht da nichts, weil die Kosten fuer die Verkaufswerkstatt so hoch werden, dass dieser Deal ein Minusgeschaeft wird.
    (Hat man Dich fachgerecht in die Technik eingewiesen, s.o.?)


    Unsere Kugel wird werkstattgepflegt, gruendlich gereinigt und sorgfaeltig behandelt, jedes irgendwie rostanfaellige Teil sofort behandelt und kontrolliert. Der Turbolader schaut noch aus wie neu, jedes Ding im Motorraum ist mit einem Schutzfilm ueberzogen und wird regelmaeßig geputzt.
    (Wer ein solches Auto kauft, hat halt Glueck gehabt: Schaut euch deshalb gruendlich um, legt euch unter den Motor, schaut in den Motorraum. Wie es dort ausschaut, so wurde der smart auch gefahren)

  • Ich habe mir vor über einem Jahr auch einen gebrauchten Smart aus zweiter Hand gekauft. Der Erstbesitzer war die Bundeswehr. (Keine Ahnung, für was die den gebraucht haben) Danach fuhr eine Frau dieses Wägelchen. Ich bin mit dieser Wahl sehr, sehr zufrieden. Man kann icht alles nur auf "Gebrauchtwagen" schieben.


    LG Karlheinz

    Smartfahren macht Spaß - inzwischen auch auf langen Strecken zuhause (Leipzig-München-Prag)

  • Zitat

    Original von smart4thecity
    Der Erstbesitzer war die Bundeswehr. (Keine Ahnung, für was die den gebraucht haben)


    Zum Fahren? (Kleines Spätzle) - Im Ernst: warum soll Fahren bei der BW keinen Spaß machen? Wir hatten damals mit diversen T2-Bullys 'ne Menge Spaß im Gelände *gg*
    Was die zum Wehrdienst einberufenen smarts angeht: nein, ist kein Witz. see attached file (wenn's klappt).



    Torsten

  • Hallo Thorsten, mein Smart war nicht in dieser Farbe, sondern silber mit Bundeswehrabzeichen auf der Türe.

    Smartfahren macht Spaß - inzwischen auch auf langen Strecken zuhause (Leipzig-München-Prag)