Guten Tag,
ich habe mal ein paar Fragen aus dem Kfz-Versicherungsbereich. Die betreffen aber weder die Öffentliche noch die Lippische, deshalb auch unter Off Topic reingestellt.
Mein 21-jähriger Sohn hat seit 3 ½ Jahren den Führerschein (begleitetes Fahrer mit 17 ½). Als armer Student besitzt kein eigenes Fahrzeug, ist aber bei den 3 Familienautos als weiterer Fahrer eingetragen und fährt auch regelmäßig.
Wenn er sich in ein paar Jahren (endlich :P) mal ein eigenes Auto zulegt, dann wird er doch sicherlich/ hoffentlich nicht als Fahranfänger behandelt. Oder? Wie kann er gfs. seine Fahrpraxis gegenüber der Versicherung nachweisen?
Von einem Bekannten bekamen wir folgenden Tipp: Mein Sohn soll sich ein in der Versicherung billiges Fahrzeug (z.B. Motorrad mit 100 ccm) zulegen und nach der Anmeldung einfach „vergessen“. Weder FinA noch Versicherung würden sich dafür interessieren, ob das Fahrzeug überhaupt genutzt wird. Hätte den großen Vorteil, dass er später aufgrund dieser Vorversicherung in eine günstige Schadenfreiheitklasse eingestuft würde, weil er ja in den Augen der Versicherung mit diesem Fahrzeug jahrelang unfallfrei fährt.
Wäre das legal oder ist das schon V-Betrug?
Falls das Thema zu heiß sein sollte, kann es natürlich gelöscht werden.
Würde mich über eine entsprechende Aufklärung sehr freuen.
LG