Beiträge von Smartbus

    Frag im SC Bach, soweit ich weiß, zeigt die ESP Leuchte auch an:
    Ladedruck-Regelabweichung
    Lastfehler im Überwachungsmodul


    Ein Bekannter hatte sogar mal den Fehler bei einem defekten Schleifring.
    Ich würde den Fehlerspeicher auslesen lassen.

    Sicher richtig. Ich freue mich aber auch so über eine hilfsbereite Gemeinschaft!
    Man muss ja nicht an jedem Mist Geld verdienen.
    Ich habe ja auch selbst anderen Mitgliedern ausgeholfen und nicht gefragt, ob sie zahlende Kunden sind sondern mich gefreut, wenn diejenigen auch zufrieden waren. So wäscht eben eine Hand die andere. :D

    Alles klar, Cabrio habe ich, also passt es ja. Nur leider bin ich kein Mitglied, daher kann ich auch die ABE nicht runterladen.
    Wenn mir also jemand die ABE zur Verfügung stellen kann, wäre ich sehr dankbar

    Du kannst auch nichts sehen, ich habe keine Bilder drin.... :D
    Aber macht fast nix, von dir sind sie ja! Da hoffe ich doch, dass es fürs Cabrio passt!
    Weisst du noch, ob das für vorne oder hinten war? Und wo sehe ich da den Unterschied?

    Hallo,


    ich hätte mal ein paar Fragen zu den Flaps.


    1. Sind die für vorne und hinten unterschiedlich? Wenn ja, woran erkennt man das?
    2. Kann mir jemand die original Befestigungsschrauben Abmessungen geben?
    3. Die Dinger müssen sicher eingetragen werden, oder?
    Falls ja, hat jemand eine ABE für mich?


    Wie Ihr sicher sehen könnt, habe ich nur 2 Flaps bekommen ohne alles, gebraucht eben! :rolleyes:

    Über sie Suchfunktion findest du das Thema mehrfach, da die Fahrgestellnummer und was weiß ich noch alles einprogrammiert ist, stimmt auch der KM Stand nicht mehr. AUTOMATISCH programmiert sich da mal gar nix!
    :D


    edit: Hugo war ja schon da....

    Zitat

    Original von SportPearl
    [quote]Original von Smartbus
    ...
    Das ist Lebenserfahrung,gepaart mit dem Willen, mal selbst zu googeln.


    Ich habe nur Ansätze gegeben, was jeder daraus macht, sei ihm selbst überlassen. Ich sage nur so viel, es gibt Unterschiede zwischen Gefährdung, Behinderung, vermeidbar und unvermeidbar.
    Streng Deine Suchmaschine an und versuch nicht andere Dumm dastehen zu lassen. ...


    Es stehen am Ende nur die dumm da, die selbst keine Ahnung haben, allen Dreck aus dem Netz übernehmen und dann noch als eigene "Ansätze" verkaufen wollen.
    ES war gefragt, warum es ein Knöllchen gibt, nicht was jeder draus macht und ob er sich an die geltenden Vorschriften hält! Und oob du mit Gefährung, Behinderung oder sonstwas kommst, du musst INNERHALB der eingezeichneten Fläche parken, also nix mit den Rädern auf dem Bordstein, solange ein Kinderwagen durch passt oder ähnlicher Mist! (Was für ein Kinderwagen denn, ein Zwillingswagen oder haben die halt Pech gehabt, weil der Herr seine eigene Auslegung der Vorschriften parat hat?)
    Mir ging es um den Satz, den ich von dir zitiert habe, und der ist eben Bullshit!
    Wenn du so ein Googlefuchs bist, lies dir §12 der StVO durch.


    Der ganze Rest von "vermeidbar usw." fällt eh flach, Querparken lässt sich immer, genau wie Falschparken, vermeiden.

    Es ist schon alles gesagt, aber lange noch nicht von jedem!:rolleyes:


    Nicht nur den letzten Post lesen hilft...


    Seitliche Reflektoren haben weder der 450er noch der 451er.
    Ist auch nicht nötig, ich hatte nur geschrieben, dass manche Ordnungsämter ihre Knöllchen so begründen!
    Seitliche Reflektoren sind bei PKW nicht vorgeschrieben!


    Zitat

    Original von SportPearl
    ...
    Überstände auf den Gehweg spielen nur bei Behinderung der Fußgänger eine Rolle, Andernfalls sind sie irrelevant. Gutes Maß ist hier: Ein Kinderwagen muss durch passen.


    Was du so alles weißt! Gibt's da auch eine Begründung oder ist das dein persönliches Rechtsempfinden?

    Ohne Bilder kann ich mir deine Problematik nicht so recht vorstellen, denn 5 cm sind ja "ein Haufen Holz"!
    Die Heckscheiben sind normal alle passend für Fortwo Coupe 05/1998 bis 01/2007


    Es kann natürlich sein, dass du in der Bucht irgendeinen Mist gekauft hast. (z.B. vom 451er) Vergleiche doch mal die Maße mit deiner alten Scheibe.

    Na, wenn der Außenspiegel in den Gehweg reicht gibt es nirgendwo in Deutschland ein Ticket!
    Dann wäre es im Umkehrschluß eine Gefährdung des fließenden Verkehrs, weil der linke Spiegel in den Verkehr ragt...
    Abgesehen davon solltest du sogar recht weit Richtung Bordstein parken, daher ist es auch kein Problem, beim Querparken, wenn die Räder am Bordstein anstoßen! (Die Diskussion erlaubt oder nicht mal außen vorgelassen!)
    Das sagt nämlich die STVO § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO: (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

    Hi Steffi,



    ganz locker bleiben und den Geldbeutel stecken lassen. Das ist ein häufiges Problem, besonders in der kalten Jahreszeit. Die Kunststoff-Heckscheibe wird dann etwas starr, daher drückt die das Verdeck wieder runter!
    Zur not könnte man an den "Kugeln" der seitlichen Halterungen etwas nachhelfen.


    Hatte ich auch schon: Heckverdeck fällt herunter
    :D


    Oder du stellst den Smart mal eine Nacht in eine warme Garage....wirst sehen, dann hält das Verdeck wieder!

    Keine Ahnung, da kannst du aber evtl. mal bei Cobra nachfragen. Ansonsten kennst du evtl. jemanden, der den Bügel dran hat, dann kannst nachmessen.
    Nur den Bildern der Montageanleitung nach, würde ich die Halter auf max. 5mm schätzen.


    Moin! Wie Hugo schon sagt: Bezahlen würde ich mal, bei dem Betrag lohnt sich keine Streiterei.
    Zum Tatvorwurf: "rechter Fahrbahnrand" - das sind sehr wahrscheinlich vorgegebene Tatbestände, wie parken mit Behinderung usw.


    Dann gab es ein Urteil wegen erlaubten Querparkens, das betrifft aber ausschließlich den 450er Smart, da der wegen seiner Gesamtlänge von 2,50 die LKW-Breite nicht überschreitet. Also ab 451er (der ist länger) ist sowieso nichts mehr mit quer parken.
    Dann WICHTIG: Der Smart darf nur quer parken, wenn er "den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert".
    Dann sollte der Wagen mit den Rückleuchten in die Fahrbahn ragen, damit die Reflektoren zu sehen sind. Sprich: Wenn, dann mit den Vorderrädern Richtung Gehweg parken.
    Dann sind wir auch schon beim Knackpunkt: Manche Ordnungsämter begründen ihr Knöllchen damit, dass keine seitlichen Begrenzungsleuchten sichtbar sind, also das Kfz nachts nicht zu sehen ist.
    Das ist eben Auslegungssache, genau so wärst du auch auf eine lässige Politesse abgewiesen, wenn du mit einem 451er quer parken würdest.


    Ach ja: zum googeln: Das entsprechende Urteil ist Aktenzeichen 7 II Owi 00605/05.