Der BGH hatte sich kürzlich mit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen im Rahmen eines Zivilprozesses und der Frage eines möglichen Beweisverwertungsverbots zu befassen.
Grundsätzlich hält der BGH anlaßbezogene Videoaufnahmen für zulässig und verwertbar.
Mehr dazu in dem anhängenden Bericht aus dem VersicherungsJournal.
Euer smart-club-Team
Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja