BGH-Entscheidung zur Verwendung von Dashcams

  • Der BGH hatte sich kürzlich mit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen im Rahmen eines Zivilprozesses und der Frage eines möglichen Beweisverwertungsverbots zu befassen.


    Grundsätzlich hält der BGH anlaßbezogene Videoaufnahmen für zulässig und verwertbar.


    Mehr dazu in dem anhängenden Bericht aus dem VersicherungsJournal.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja

  • Zu diesem Thema liegt nun auch die BGH-Entscheidung im Volltext vor, s. Anhang.


    Aus der Entscheidung geht recht deutlich hervor, daß die Verwendung einer Dashcam als Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu werten ist, der durchaus nicht unerhebliche Strafen nach sich ziehen kann. Nach Auffassung des BGH steht die demnach grundsätzlich unerlaubte Beschaffung eines solchen Beweismittels, anders als im Strafprozeß, der Verwertung im anderen prozessualen Vorschriften folgenden Zivilprozeß nicht entgegenstehen muß.


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