CO2-neutrale Nutzung des smart

  • Hallo,


    hier kann man mal sehen, dass auch ein smart CO2-neutral genutzt werden kann:
    Gefunden habe ich diesen Artikel in der Zeitung "Rheinpfalz" am 04.02.2018.
    Viel Spaß beim Anschauen.


    Gruß


    Kleophus

  • Also wenn man bei der riesigen Ausfahrt zwei Smart als Poller aufstellen muss... würde ich dem Herren noch mal eine Fahrschulstunde aufbrummen, oder noch besser ihm die CO2-Schleuder wegnehmen. Mit dem Smart kommt er auf jeden Fall besser in die Garage. Unglaublich!
    Und übrigens, bevor ich mir zwei Smart kaufe, um sie nur auf der Straße rumstehen zu lassen, hätte ich mein Problem mit dem Einfahren mit der Stadt besprochen. Die hätten bestimmt die ersten Parkplätze ordentlich eingezeichnet.
    Leute gibt's....


    Smart - Hoppe

  • Gab es da nicht eine Beschränkung der Dauerparkzeit auf öffentlichen Straßen.


    Eigentlich braucht man nur warten, bis der erste die Teile abfackelt.

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Laut StvO darf ein Fahrzeug unter 7,5 Tonnen, auf öffentlichen Strassen abgestellt werden, solange es zugelassen ist, Tüv hat und sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird.
    Habe bei mir das gleiche Problem. Direkt vor meiner Hecke steht ohne Unterbrechung auch ein Fahrzeug. Dem muss ich immer einen Zettel hin hängen, wenn ich mal Hecke schneiden will, dann parkt er wo anders, steht aber am nächsten Tag wieder da. Im Herbst, wenn das ganze Laub von den gegenüberliegenden Bäumen fällt, kann ich nicht mal die wichtige schwäbische Kehrwoche machen.
    Ist leider so, er kann parken so lange er will


    Smart-Hoppe

  • Wenn du nicht mal an deine Hecke kommst, dann be-/hindert er dich doch an deinen Pflichten als Grundstückseigentümer. Gleiches gilt, wenn Du eine Kehrpflicht von der gemeinde hast. Interessant ist aber, dass er trotzdem sein Fahrzeug öffters kontrolliert. Sonst würde es am Tag der Grünpflege ja noch da stehen.

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Hatte die Polizei schon da. Die Behinderung bezieht sich auf den rollenden Straßenverkehr nicht auf eigene Interessen der Grundstückspflege.
    So what?
    Aber ich ärgere mich nicht mehr drüber. Ich freue mich auf den Frühling, auf meine 225/17 + 195/17, die schon ungeduldig im Keller warten, auf meine neue Heckschürze, auf die weißen Seitenschweller und auf ein Treffen mit Euch.


    Das Leben ist zu kurz um sich zu ärgen und schlechten Wein zu trinken!

  • Tut mir leid, aber eine Behinderung ist eine Behinderung. Sonst könnte ich ja auch überall auf dem Bürgersteig parken, da ich ja den rollenden Verkehr nicht störe.


    Wenn ich durch dieses Verhalten an einer gesetzlichen Pflicht, zum Beispiel der Erfüllung der Gemeindeordnung, gehindert werde, dann ist und bleibt das für mich offensichtlich Behinderung.


    Aber egal, wenn Du damit leben kannst.
    Meist fühlt man sich nur angegriffen und weiß noch nicht mal warum. Sei es das Wetter, die Luft oder Überarbeitung. Live and let Die.
    Wenn es zu sehr stört, kannst Du immer noch bei der Gemeinde eine Einschränkung der Parkrechte beantragen, da Du Deinen gesetzlichen Pflichten als Grundstückeigentümer nicht nach eigenem Ermessen nachkommen kannst.

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • ...wer in der Nähe von militärischen Stützpunkten - hier der US-Armee - lebt, kennt dieses Problem zur Genüge. Da werden nahezu schrottreife, jedoch zugelassene Fahrzeuge zurück gelassen, wenn der jeweilige Soldat in den monatelangen Einsatz, oder gar für immer, nach Hause geht. Solange das Fzg zugelassen ist, darf es nicht einfach so entfernt werden. Das gilt auch für deutsche Autos. Der TÜV spielt da übrigens erst mal keine Rolle, was die Entfernung des Fzg. betrifft. ( Wenn Du Deinen TÜV an Deinem Auto mit dem Du täglich fährst um zwei Monate übrerzogen hast, darf man es deshalb auch nicht "über Nacht" abschleppen) Solange von dem Fzg. keine Gefahr für die Umwelt ausgeht, und es einen "fahrbereiten" Eindruck macht, ist mit Entfernen nichts drin. Dafür muss dann erst die Gemeinde einen Grund haben, warum sie ausgerechnet an jenem Abstellplatz das Fzg. entfernen möchte. Ich hatte diese Fälle zwei mal in unmittelbarer Nähe. Ein US-Wagen stand drei Jahre und ein deutsches Fahrzeug 9 Monate. Letztlich wurden beide Fzge. (die Fälle sind zeitlich und örtlich verschieden) nur wegen "Verlust von Betriebsstoffen" abgeschleppt. Da diese Fzge. so ziemlich alklen Nachbarn auf die Senkel gingen, nehme ich an, dass die "Betriebsstoffe" "zufällig" ;-) ausgetreten sind.

    mcc 450 cdi pulse von 2/2000 bis 12/2017 286.400 KM end of life.

    brabus roadster coupe blackline 2005-2012
    fortwo 453 ED von 12/2017 bis 11/2021

  • Ich seh dem Sommer ganz gelassen entgegen. I werd als Hausmeister an einem schönen Tag die Hecke schneiden und uuups um Gotteswilla, sind doch tazächlich ein paar Blätter von der Hecke auf die Motorhaube geflogen. Ja und wenn dann die Sonne das frische Grün - man kann es ja nicht vermeiden - in die schöne silbermetallische Motorhaube brennt, schade, schade, dann muss man sich doch ein anderes Plätzle suchen...
    Alles gut, Puls liegt gerade bei 62bpm


    Grüßle Smart-Hoppe