Das Amtsgericht Tiergarten gibt Querparkern Recht :
http://www.bz-berlin.de/berlin…cht-gibt-querparker-recht
Für alle Smart- Fahrer in Berlin natürlich ein Urteil zum Jubeln.
Aber, für mich als " Biker im Ruhestand " und Autofahrer, ein Urteil das nicht richtig überlegt worden ist !
Da steht nun der Smart quer zur Fahrbahn und hat keine Reflektoren seitlich .....
Nachts, schön in schwarz, vllt noch in matt !
Und was sehe ich ? ? ?
Eure Meinung dazu ...
Gruß der Jörch