TLE gewechselt und weiterhin Motorwarnlampe

  • Ein freundliches Hallo in das Forum und erst einmal Guten Tag!
    Ich bin neu hier und seit letzten Samstag stolzer(?) Smartbesitzer.
    Mein Smart City-Coupe passion hat 61 PS, 700 cm³ und ist am 19.12.2003 erstmals zugelassen worden.
    Nun zu meinem Problem. Ich habe das Fahrzeug letzten Samstag gekauft. Ich bin mit dem Verkäufer zum TÜV gefahren und habe es durchchecken lassen. Der TÜV bestätigte mir bis auf zwei kleine Mängel (abgelaufener EH-Kasten und keine Warnweste) dass das Fahrzeug io ist. Ich bin vorher Probe gefahren und nach dem Kauf 50 km heimgefahren. Keine Auffälligkeiten!!! Als ich nochmals später ein paar KM gefahren bin ging die Motorwarnleuchte an. Als ich nach 2 km Zuhause war, schaute ich in den Motorraum und sah das im TLE-Schlauch ein Riss war und Öl oder Benzin ausgetreten ist (dies war beim Kauf noch nicht). Jetzt habe ich auf Anweisung von You-Tube (ging wirklich gut) das neue Ersatzteil (TLE) heute eingebaut. Ich habe auch noch die Batterie danach 15 min. abgeklemmt. Voller Vorfreude startete ich danach den Motor und die Motorwarnleuchte brannte noch für ca. 3-4 Sek. und ist dann erloschen! Aber leider ging diese dann wieder nach ca. 20-30 Sek. nachdem Motorstart wieder an und ist auch angeblieben. Auch der Motor lief dann plötzlich unruhig was man auch an der Vibration der Karosserie merkte. Ich startete das Fahrzeug mehrmals neu aber es änderte nichts. Auch die Leerlaufdrehzahl war mal bei 800 dann mal bei 1200 Umdrehungen/min.
    Weiß jemand vielleicht Rat?
    Wäre sehr dankbar!


    mfg
    driver1707

  • Zitat

    Original von driver1707
    Weiß jemand vielleicht Rat?


    Ja, Fehlerspeicher auslesen lassen. Am besten mit einer Star-Diagnose, also im smart Center oder einer von smart autorisierten MB-Werkstatt. Mit der Star-Diagnose hast Du die Gewähr, die (bei anderen Geräten nicht selbstverständlichen) zutreffenden Meldungen zu erhalten.


    Leuchtet die Motorkontrolle, ist in jedem Fall auch ein Fehler im Speicher abgelegt. Ohne Auslesen des Speichers wird es Kaffeesatzlesen.


    Grüße


    Peter


    P.S. Privatkauf oder vom Händler?

  • Danke für die schnelle Antwort! Der Kauf war privat. Kann man da noch 15 km fahren?
    Ich hab die Hosen voll das dem Motor was passiert. Bei mir 200m um die Ecke iste eine Mitsubishivertertung die auch alle anderen Fahrzeuge reparieren,
    Was ist denn eine Star-Diagnose? Nur zur Info: Standheizung ist auch eingebaut.


    mfg
    driver1707

  • Zitat

    Original von driver1707
    Kann man da noch 15 km fahren?


    Kann man.


    Zitat

    Ich hab die Hosen voll das dem Motor was passiert.


    Passiert nichts, jedenfalls nichts, was nicht schon passiert wäre.


    Zitat

    Bei mir 200m um die Ecke iste eine Mitsubishivertertung die auch alle anderen Fahrzeuge reparieren,


    Die können, da in weiten Teilen baugleich, vielleicht am alten 454 was mchen, aber nicht am 451. Laß es sein!


    Zitat

    Was ist denn eine Star-Diagnose?


    Das ist das daimlerspezifische Diagnosegerät.


    Privatkauf ist schlecht. Ich hatte die Hoffnung, daß Du eventuell gegen einen Händler Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst. Aber so wird das nichts.


    Grüße


    Peter

  • Ich sag mal das Auto war beim Kauf io. Der Verkäufer (ein Insolvenzverwalter) hatte sich jetzt ein neues Elektro-Smart sich angeschafft. Es war ein Stadtauto. Er wusste noch nicht einmal ob das Fahrzeug ein Kickdown hat. Auf dem nach Hause weg habe ich das Fahrzeug 'etwas' getreten (auch den Kickdown) deswegen denke ich dass das erst bei mir passiert ist. Es lief vorher alles rund. Klar, privat geht da nix mehr.
    Ich dachte meiner wäre ein 450er....

  • Grundsätzlich sind Schaden und Kaufzeitpunkt so dicht zusammen, dass Du sehr wohl Kontakt zum Verkäufer aufnehmen könntest und im die Pistole auf die Brust setzen kannst. Verschweigen solltest Du, dass Du schon was am Auto gemacht hast!
    Ein Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt und weiß, dass er vor Gericht den kürzeren ziehen würde.
    Erst wenn Du mit dem Verkäufer gesprochen hast und eine Lösung mit ihm abgesprochen hast, dann solltest Du weiter sehen!!!

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Shit! Ich war aber beim TÜV aber ich glaube nicht dass da der Motor überprüft wurde. Das Fahrzeug war auf der Hebebühne, da denke ich da wurde nur nach Bremsen, Karosserie geschaut.
    Shit ist dass das Auto ca. 50 km rund gelaufen ist. Es wurden sogar im Sommer vorne die Bremsscheiben, -beläge und Stoßdämpfer erneuert.
    Sicher mit der rechtlichen Seite?

  • Für einen Nichtjuristen ist das schwierig, deshalb nochmal zum mitschreiben:


    Grundsätzlich ist zu empfehlen einen echten Juristen aufzusuchen und eine Beratung einzuholen!
    Man darf jedem am Telefon Angst machen, auch einem Juristen!!!


    Es gibt einen Unterschied zwischen Mängel, also das was bei Dir vorliegt, und Gewährleistung.
    Auch bei einem Privatverkauf können Mängel, die nicht benannt wurden, nicht ausgeschlossen werden. Das steht in §434 BGB, der auch bei Verkäufen zwischen Privatpersonen gilt. Für solch einen Mangel ist somit der Verkäufer, auch wenn er eine Privatperson ist, haftbar.
    Da bin ich mir sehr sicher!


    Die Untersuchung beim TÜV, der DEKRA oder bei Käthe Kruse ist nur eine Momentaufnahme. Natürlich kannst Du da nicht alle Mängel sofort bemerken. Jedoch spricht der zeitliche Zusammenhang zwischen auftreten des Mangels und dem Verkaufszeitpunkt dafür, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Deshalb hat der Gesetzgeber auch einen schönen Paragraphen erfunden, der aber leider nur beim Verbrauchsgüterkauf gilt. Den § 476 BGB. Aber auch wenn es ein Verkauf zwischen natürlichen Personen ist, strahlt die Wirkung, also der Sinn dieses Paragraphen, aus. Er soll den Käufer davor beschützen, beschissen zu werden. Um es auf den Punkt zu bringen. Ich gehe, auf Grund des zeitlich engen Zusammenhang, davon aus, dass Du beschissen wurdest. Das würde vermutlich jeder Richter genau so sehen.


    Nun zu den Contras. Jeder Prozess birgt ein Risiko in sich, wenn man das nicht kontrolliert, kann einem das Ganze auf die Füße fallen.
    Du sollst es aber möglichst nicht bis dahin bringen, sondern Du sollst einfach mal den Juristen abklopfen, wie er seine eigenen Chancen sieht. Der hat nämlich genauso ein Risiko zu tragen. Der wird vermutlich eher den Wagen zurück nehmen, als die Reparatur, den Ersatzwagen und die Nebenkosten inklusive Zinsen zu tragen.


    Aber um das auch klar zu stellen: Ich übernehme hierfür keine Garantie. Wird aber auch kein Rechtsanwalt machen!!!

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Zitat

    Original von SportPearl
    Ich gehe, auf Grund des zeitlich engen Zusammenhang, davon aus, dass Du beschissen wurdest.


    Was zu beweisen wäre. Und wer die Beweislast trägt, hat die A****karte.


    Der Privatverkauf erfolgt in der Regel nach dem Grundsatz "gekauft wie gesehen und Probe gefahren unter Ausschluß jeder (Sachmängel-)Haftung. Das ist beim Privatverkauf ausdrücklich zulässig, während sich ein Händler von der Sachmängelhaftung nicht freizeichnen kann. Die einzige Möglichkeit, den Privbatverkäufer zur Verantwortung zu ziehen, besteht in der Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Die Arglist des Verkäufers ist indessen durch den Käufer zu beweisen. Was das heißt, s.o. Der Arglistbeweis ist in der Praxis in den allerwenigsten Fällen zu führen. Die Chance, einen solchen Rechtsstreit vielleicht zu gewinnen, ist definitiv kleiner als 10%.


    Grüße


    Peter

  • Deshalb ja den Hinweis, einen Juristen zu rate zu ziehen.
    Der würde zuerst mal den Kaufvertrag anschauen und dann genaues sagen können.
    Die Sachmängelhaftung oder gekauft wie gesehen kann nur schriftlich ausgeschlossen werden und dann auch nicht vollständig. Wenn so ein zeitlich enger Zusammenhang vorliegt sind die Chancen schon höher, aber das Internet bietet dazu mehr als genug Hilfestellung und einschlägige Texte.


    Aber auch wie geschrieben, er soll zuerst Kontakt zum Verkäufer aufnehmen und fragen, wie er damit klar kommt, dass das Auto nach einem so kurzen Zeitraum einen ernsten Mangel aufweist. Erst wenn er diesen Kontakt hergestellt hat, kann man beurteilen wie man weiter vorgehen möchten. Eventuell bietet der Verkäufer ja freiwillig die Rücknahme an, oder beteiligt sich an den Reparaturkosten, oder bietet eine Minderung des Preises an. Ohne Anruf bei ihm, kann man das nicht wissen.


    Nun zur Statistik. Ja, die Quote liegt bei 10%, aber da spielt eine große Rolle, dass viele Ansprüche gelten machen, die eh illusorisch sind. Wenn die Sachlage wie geschildert ist, dann ist die individuelle Chance höher zu bewerten. Das kann aber nur ein Jurist, der alle Unterlagen bekommt, genau einschätzen.

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Zitat

    Original von SportPearl
    Die Sachmängelhaftung oder gekauft wie gesehen kann nur schriftlich ausgeschlossen werden und dann auch nicht vollständig.


    Laß es Dir von jemandem gesagt sein, der über juristischen Sachverstand verfügt, doch, beim Privatverkauf ist der vollständige Ausschluß möglich. Einzig die arglistige Täuschung kann nicht ausgeschlossen werden, die dann allerdings keine Sachmängelhaftung begründet, sondern zur Anfechtung (also rückwirkende Aufhebung) des Vertrages führt.


    Grüße


    Peter

  • Danke für die zahlreichen Antworten.
    Das blöde ist nur, dass das Ding gelaufen ist. Ich hatte mir den Motor angesehen und sah nichts auffälliges. Erst nach dem Aufleuchten der Motorwarnlampe, nach dem ich ca. 60 km gefahren bin (es war die dritte fahrt an diesem Tag, schaute ich in den Motor und sah das 1. der Schlauch zwischen Motor und Rückschlagventil ein Riss hatte und 2. es außenherum ölig war. Ich gehe davon aus das der Schlauch schon rissig/porös war, aber ich durch meine Fahrweise (130 km/h auf der Autobahn auf der Heimfahrt) und das treten des Kickdowns dem Schlauch den Rest gegeben hat.
    Das merkwürdige ist nur, nach dem ich das neue TLE-Ersatzteil eingebaut hatte,
    das die Warnlampe nach dem Start ausging und nach ca. 10 Sekunden wieder anging.
    Eins muss ich noch dazu sagen. Die dritte Fahrt war von der Waschanlage nach Hause. Ich reinigte das Fahrzeug mit dem Hochdruckreiniger. Vielleicht ist da im Motorenbereich irgendwo Wasser eingetreten (von unten?) und der Motor läuft deswegen nicht rund. Oder ich habe durch meine Fahrweise die eine oder andere Zündkerze über den Jordan gejagt.
    Ganz ehrlich, an arglistige Täuschung glaube ich da nicht.

  • Eine Porösität und ein Riss entstehen nicht plötzlich und unerwartet.
    Die Materialermüdung ist ein Ergebnis von Zeit und Belastung. Natürlich darf dann auch mal ein Schlauch defekt sein.
    Natürlich deuten der Riss und das umgebende Öl darauf hin, dass das Rückschlagventil genau das getan hat, was es soll, verschließen. Deshalb hat der Schlauch irgendwann aufgegeben und der Druck ist in den Motorraum entwichen. Dabei hat die Druckluft gleich Motorölnebel mit transportiert.
    Ich bezweifle jedoch, dass die Geschwindigkeit dafür ausschlaggebend war, auch bezweifle ich, dass der Kickdown dafür verantwortlich war. Der Schlauch war einfach alt.
    Übrigens ich habe den Kickdown auch im normalen Stadtverkehr, wenn ich zum Überholen ansetze. Ist manchmal echt blöd, wenn das Steuergerät erst gemächlich auskuppelt einen Gang runterschaltet und dann langsam wieder einkuppelt, ehe der Wagen nach vorne schießt. Ich schalte somit zumeist schon manuell runter um dann im gleichen Gang vorbeizuziehen. Nach Abschluss des Überholens schalte ich wieder auf "A". Hochschalten macht das Steuergerät dann alleine.


    Es gibt jedoch einen großen Haken an diesem Bauteil. Es wird nicht elektronisch vom Motorsteuergerät überwacht. Also selbst wenn es defekt ist, bekommst Du davon nix mit. Genau deshalb verrecken viele Motoren, weil nicht regelmäßig das Ventil kontrolliert wird. Der defekte Schlauch kann also nicht Schuld sein am "Schraubenschlüssel".


    Eine Motorwäsche ist da schon etwas anderes. Die kann natürlich Ursache für einen Defekt sein. Dieser Defekt sollte sich jedoch nach Trocknung wieder geben.


    Ich kann Dir nur raten, nimm Kontakt zum Verkäufer auf. Die meisten haben ein Gewissen und stellen sich Ihrer Verantwortung. Eventuell hat der sogar einen Motortester / Diagnosegerät.
    Von Vorteil wäre es, wenn Du mal den Wagen auslesen würdest. Dann kann man schon mal erkennen, ob es ein grober Fehler, ein Defekt ist, der schon länger da sein muss, oder einfach nur ein Verschleißteil aufgegeben hat.


    Gruß


    Daniel

    Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst!
    Was schief gehen kann, geht schief!

  • Hallo Daniel,


    merci für die ausführliche Antwort. Der Verkauf war privat und der Verkäufer hat bestimmt so ein Gerät nicht. Das glaube ich auch das der Schlauch schon angeschlagen war und ich das Pech hatte das er gerade bei mir so den Geist aufgibt, dass dann die Motorwarnlampe angeht. Das muss ja nicht heißen das der Motor dann gleich den kaputt ist, aber ich habe ja unmittelbar danach das neue TLE eingebaut und die Lampe bleibt trotzdem an. Am Dienstag kommt der Smart in die Werkstatt und die schauen nach Fehlerauslesung etc. Ich hoffe das es doch vielleicht "nur" Zündkerzen sind o.ä. mit kleinem Budget.

  • Hallo, wenn der Kauf von Privat war kannst du nichts machen, denn selbst wenn es bei wegfahren vom Grundstück des Verkäufers passiert wäre hättest du Pech gehabt. Denn zum Zeitpunkt des auftreten des Fehlers war das Fahrzeug in deinem Besitz und nicht mehr Eigentum des Verkäufers ( diese Aussage stammt von einem Rechtsanwalt meiner Versicherung da ich ein ähnliches Problem hatte).


    Die Frage ist nur war das Auto Privat oder diente es als Firmenwagen des Verkäufers, dann ist er nämlich nicht von Privat und du hast Garantie, denn wenn es ein Geschäftsessen war ( egal welcher Art Geschäft) kann man die Sachmangelhaftung nicht ausschließen.


    Es muss aber dann der letzte Eintrag im Brief das Geschäft gewesen sein, hat er das Auto schon als Privatperson angemeldet gehabt ist das auch Essig.


    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ruf da mal an, die geben meistens kostenlose Auskunft direkt aus der Rechtsabteilung.

    Der ehemalige Besitzer des ältesten privat Zugelassenen Smart.

  • Zitat

    Original von driver1707
    Hi,
    .......
    Sch...
    Bin mal gespannt.....


    ...... ich auch. Hoffe mal, du hast dich hier im Forum bezüglich einer AT-Maschine kundig gemacht. :rolleyes:

  • Glückwunsch an den Verkäufer, den Schrotthaufen zum genau richtigen Zeitpunkt verkauft und der Käufer hat nun die Popokarte gezogen und hat die Kosten zu tragen. Mal abwarten was noch alles zum Vorschein kommt bei dem Wagen und Kosten verursacht.

    Smart-Club-Mitglied, jetzt mit einem 451er Cabrio mhd, vorher 11 Jahre 450er Coupe.
    Werde auch Du Mitglied im Smart-Club-e.V. Deutschland!

    Einmal editiert, zuletzt von 2003er ()