Informationen aus der juristischen Zentrale des ADAC

  • Wir erhalten mehr oder weniger regelmäßig Informationen aus der juristischen Zentrale des ADAC.


    Nicht alle uns zugehenden Informationen erscheinen so interessant, daß sie zur Veröffentlichung hier in unserem Forum geeignet erscheinen. Aber viele dieser Informationen dürften für etliche Nutzer unseres Forums von Interesse sein. Die für eine Vielzahl unserer Nutzer interessanten Infos werden wir ab sofort in diesem Thread veröffentlichen.


    Bitte habt Verständnis dafür, daß wir die Antwortfunktion hier ausschalten bzw. den Thread schließen. Es soll hier keine Diskussionen geben, sondern nur die Info veröffentlicht werden. Falls Ihr eine solche Info diskutieren oder Fragen dazu an die Community stellen möchtet, eröffnet dafür bitte einen neuen Thread im Allgemeinen Diskussionsforum.


    Für alle hier eingestellten Infos ist die Quelle "ADAC e.V."


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • In der aktuellen Information informiert die juristische Zentrale des ADAC über die Abwicklung von Massen- und Wildunfällen.


    Massenunfälle sind, glücklicherweise, ja ein doch eher seltenes Geschehen, das, ist es einmal eingetreten, allerdings zu einigen Besonderheiten bei der Schadenregulierung führt. Was Euch in solch einem, hoffentlich niemals eintretenden Fall erwartet, solltet Ihr durchaus wissen.


    Eher häufiger kommt es leider zu Wildunfällen. Auch dabei ist einiges zu beachten. Was, erfahrt Ihr hier.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • In der aktuellen Mitteilung des ADAC aus der juristischen Zentrale gibt es Hinweise zur notwendigen Winterausrüstung für Kraftfahrzeuge im Ausland (Schneeketten/Winterreifen) sowie Infos zu möglichen Geldbußen im Falle eines Verstoßes gegen die entsprechenden Vorschriften.


    Da sicherlich auch der eine oder andere von Euch gerne mit dem Auto zum Wintersport fährt, könnten die Hinweise, die Ihr im Anhang findet, vielleicht für Euch durchaus interessant sein.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • Die neueste Mitteilung aus der juristischen Zentrale des ADAC befaßt sich mit dem momentan wieder aktuellen Thema, wie es mit der Haftung der Werkstatt eines dort montierten Rades mit Winterreifen aussieht.


    Schon lange beschäftigt die Gerichte die Frage, ob Werkstätten nach einem Reifenwechsel den Kunden darauf hinweisen müssen, die Radmuttern nachziehen zu lassen. Nun liegt wieder eine aktuelle Gerichtsentscheidung vor, die eine derartige Hinweispflicht bejaht:


    Nach dem Urteil des LG Heidelberg vom 27.7.2011, Az.: 1 S 9/10, muss die Werkstatt, die einen Reifenservice anbietet, ihre Kunden auf die Notwendigkeit des Nachziehens der Radschrauben nach 50 – 100 km Fahrtstrecke aufmerksam machen.


    Mehr Infos zu dem Urteil findet Ihr in der anhängenden Pressemitteilung des ADAC.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • Aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen hin zu immer kleineren und besseren Kameras sowie der zunehmenden Berichterstattung in den Medien stellt sich auch bei Auslandsfahrten immer häufiger die Frage, ob die Verwendung einer sogenannten Dashcam, also Minikamera, zur Videoaufzeichnung während der Fahrt zulässig ist.

    Die aktuelle Meldung aus der juristischen Zentrale des ADAC hierzu findet Ihr angehängt.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • Nicht nur in Kalifornien wurde inzwischen das Rauchen im Auto untersagt. Inzwischen haben auch mehrere europäische Länder ein solches Rauchverbot insbesondere zum Schutz im Fahrzeug mitfahrender Kinder erlassen.


    Die Urlaubssaison steht bevor, einige von Euch planen sicher auch eine Reise ins europäische Ausland, so z.B. nach Salou in Spanien zu den smart times, und es soll auch noch einige Raucher unter Euch geben.


    Wie das mit den Rauchverboten während Eurer geplanten Urlaubsfahrt geregelt ist, erfahrt Ihr aus der anhängenden Information aus der juristischen Zentrale des ADAC.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • Umweltplaketten gibt es nicht nur in Deutschland, sondern nunmehr auch in Frankreich.


    Konkret hat die Stadt Paris bereits zum 01.09.2015 eine Umweltzone eingerichtet. Weitere solche Zonen existieren im Raum Grenoble und Lyon.


    Die zu den Umweltzonen in Frankreich bestehende Rechtslage erscheint weitaus komplizierter als in Deutschland. Einzelheiten dazu erfahrt Ihr aus der anhängenden neuen Information aus der juristischen Zentrale des ADAC.


    Bitte beachtet, daß Verstöße gegen die Einfahrtbeschränkungen bzw. die Plakettenpflicht zu Bußgeldern führen, die auch in Deutschland vollstreckt werden können.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • Pünktlich zur nun bald beginnenden Urlaubssaison und den damit zu erwartenden Fahrten mit dem Auto auch ins Ausland erreicht uns aus der juristischen Zentrale des ADAC eine Übersicht über die bei Verkehrsverstößen im Ausland zu erwartenden Bußgelder.


    An der Spitze der Länder mit den höchsten Bußgeldsätzen stehen nach wie vor neben Nor-wegen und Schweden auch die Niederlande, die Schweiz und Italien. Für Tempolimitüber-schreitungen um 20 km/h werden dort z. B. mindestens 395 Euro (Norwegen), 250 Euro (Schweden), 170 Euro (Italien) und 165 Euro (Niederlande und Schweiz) fällig. Im Vergleich dazu fallen die für einen einschlägigen Verstoß in Deutschland vorgesehenen Verwarnungs-gelder (bis 35 Euro) eher gering aus.


    Falschparken ist am teuersten in den Niederlanden (ab 90 Euro), Norwegen (ab 80 Euro), Spanien (bis 200 Euro) und Dänemark (70 Euro). Verhältnismäßig günstig ist es in Bulgarien (ab 5 Euro), Deutschland (ab 10 Euro) und Frankreich (ab 15 Euro).


    Da es in vielen Ländern (wie z. B. Österreich) keine festen Bußgeldsätze für einzelne Verstöße gibt, wurden in der Tabelle bei einigen Verstößen nur die gesetzlich vorgesehenen Mindest- bzw. Höchstbeträge („ab“ bzw. „bis“) angeführt. Je nach Umständen des Einzelfalles können also gegebenenfalls auch höhere oder niedrigere Beträge in Rechnung gestellt werden.


    Zudem werden mancherorts bei sofortiger Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So sind z.B. in Spanien bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 20 Tagen nur 50 % des Bußgeldbetrages fällig, was bei einem Tempolimitverstoß mindestens 50 Euro ausmachen kann. In Italien verdoppelt sich das Bußgeld, wenn es nicht binnen 60 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bezahlt wird (bei Begleichung des Betrages binnen fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids gibt es dort hingegen wiederum 30 % Rabatt). Frankreich gewährt ebenfalls Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.


    In diesem Jahr besonders interessant ist sicher der Hinweis auf mögliche Rabatte auf das Bußgeld bei unverzüglicher Zahlung in Spanien.


    Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss: In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Kfz enteignet – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Dänemark sieht eine ähnliche Regelung bei einer BAK ab 2,0 Promille vor. Freiheitsstrafen drohen für Alkoholfahrten u. a. in Schweden (ein Monat bei BAK von 1,0 Promille) oder in Spanien (drei Monate bei BAK ab 1,2 Promille).


    Abweichend von der im Vereinigten Königreich geltenden maximalen Promillegrenze
    von 0,8 Promille BAK toleriert Schottland maximal nur 0,5 Promille und hat sich somit diesbezüglich dem kontinentaleuropäischen Durchschnitt angepasst. In Litauen gilt für alle Fahrer von Kfz mit einer zGM über 3,5 t (also auch schwere Wohnmobile) eine 0,0-Promillegrenze (sonst 0,4 Promille BAK).


    Teuer kommt in einigen Ländern auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: Während einschlägige Verstöße in Lettland mit nur 15 Euro geahndet werden, sind hierfür in Italien stattliche 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden sogar 230 Euro fällig.


    Bitte beachtet: Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße werden aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU jetzt effektiver verfolgt. Nicht bezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können bereits seit 2010 (aus
    Österreich schon seit 1990) hierzulande vollstreckt werden.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • Und mal wieder etwas aus Italien...


    Viele von Euch fahren auch in den Sommermonaten mit Ihren Winterreifen. Oder Ihr fahrt Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung.


    Solltet Ihr in den Sommermonaten damit einen Abstecher nach Italien vorhaben, ist Vorsicht geboten, s. Anhang.


    Zumindest bei den roadies oder dem alten forfour (454) könnte das Thema in jedem Fall relevant werden.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Heike

  • Zum 01.06.2017 ist die „Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Diese bringt im Hinblick auf die bisherige Winterreifenpflicht Neuerungen und Konkretisierungen mit sich.


    Über die Änderungen informiert die Juristische Zentrale des ADAC mit der nachstehenden Information.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja

  • Zum 19.10.2017 hat der Gesetzgeber einige neue Regelungen in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Damit sind zum Teil erhebliche Verschärfungen bei den Geldbußen verbunden und es drohen auch neue Fahrverbote.


    Sodann wird aufgezeigt, welche versicherungsrechtlichen Vorschriften für „Fahrzeuge im Winterschlaf“ zu beachten sind und passend zur Jahreszeit auf aktuelle Urteile zur Räum- und Streupflicht eingegangen.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja

  • In der neuesten Information befaßt sich die juristische Zentrale des ADAC mit Fragen zum Führerschein mit 15 (ja, das ist möglich!), zu möglichen Sonderrechten für Angehörige auch der freiwilligen Feuerwehr bei Nutzung des Privat-PKW zu Einsatzzwecken und Änderungen im Pauschalreiserecht.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja

  • Für junge Fahrer gelten in vielen Ländern Sonderregelungen


    Wer seine Urlaubskasse nicht unnötig mit Bußgeldern belasten will, sollte sich an die Tempolimits in Europa halten – denn im Ausland drohen oft hohe Strafen. Autofahrer sollten sich daher laut ADAC vor der Reise über die jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkungen, vor allem in Durchreiseländern, informieren. Aktuell ändert zum Beispiel Frankreich zum 1. Juli 2018 das Tempolimit auf Landstraßen: Hier dürfen Pkw nur noch 80 km/h statt bislang 90 km/h fahren.


    Besonders für junge Fahrer gelten in vielen Ländern Europas Sonderregelungen. In Frankreich zum Beispiel dürfen Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb auf Schnellstraßen nur 100 km/h statt 110 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h fahren statt 130 km/h.


    Schweden regelt das Tempolimit nicht einheitlich. Daher ist hier der ständige Blick auf die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen besonders wichtig.


    Tief in die Tasche greifen müssen Autofahrer in Norwegen, wenn sie die Geschwindigkeit etwa um 20 km/h überschreiten. Hier drohen Bußgelder ab 375 Euro. Teuer wird die Überschreitung auch in Italien (ab 170 Euro), in der Schweiz (ab 155 Euro) und in Großbritannien (ab 115 Euro).


    Spezielle Fragen zu allen Besonderheiten für junge Fahrer im Urlaub beantworten die ADAC Reiseexperten im Zuge der Kampagne „Don´t travel with mom“ über die WhatsApp-Line 0171 555 0 555.


    Der ADAC hat die Temporegeln in wichtigen Autoreiseländern in einer Grafik zusammengestellt.


  • Es liegt eine neue Information aus der juristischen Zentrale des ADAC vor. In dieser Information geht es um die Frage, welche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t mit dem alten Klasse 3-Führerschein bzw. der Klasse C1E unter welchen Voraussetzungen bei privater Nutzung gefahren werden dürfen. Bitte beachtet deshalb, daß die Hinweise des ADAC ausdrücklich für eine gewerbliche Nutzung bzw. gewerbliche Transporte nicht gelten.


    Wir denken, daß diese Frage durchaus für viele von Euch z.B. in Verbindung mit einem Umzug und dem dann notwendigen Möbeltransport von erheblichem Interesse sein kann.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja

  • Passend zur gerade begonnen Haupturlaubszeit kommt eine neue Info aus der juristischen Zentrale des ADAC.


    In den bevorzugten Urlaubsländern sind inzwischen viele verkehrsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Darüber, was im Ausland zu beachten ist, informiert die anhängende Mitteilung.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja

  • Es geht wieder auf das Winterhalbjahr zu. Deswegen neue Hinweise aus der juristischen Zentrale zur Frage, was bei Winterreifen zu beachten ist.


    Außerdem und für den einen oder anderen unter Euch vielleicht auch interessant, Infos zu den gesetzlichen Vorgaben für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter).


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja

  • Und wieder liegen neue interessante Hinweise aus der juristischen Zentrale des ADAC vor.


    Die aktuelle Info befaßt sich zunächst mit wichtigen teilweise bereits verabschiedeten bzw. umgesetzten und geplanten Änderungen im Verkehrsrecht. Dazu gehören Änderungen im Bußgeldkatalog (auch zum Thema Blitzer-Apps), neue Verkehrsschilder (als wenn wir davon nicht schon genug hätten) und ein paar Dinge mehr.


    Im zweiten Teil informiert die Info über wesentliche rechtliche Punkte zur Gewährleistung und Anfechtung wegen Arglist beim Gebrauchtwagenkauf. Wir können nur jedem Gebrauchtwagenkäufer die Lektüre dieses Teils der Info dringend anraten.


    Euer smart-club-Team


    Peter, Ralf, Lutz, Ulli und Anja