Muss ich das verstehen?

  • Moin,


    meine Tochter hatte vor einiger Zeit einen kleinen Auffahrunfall an einer Ampel. Schuldfrage völlig klar. Sie erlitt dabei ein leichtes Schleudertrauma.


    Ihre private Krankenkasse, bei der Sie die Arztrechnung eingereicht hat, schreibt nunmehr wörtlich:


    "...da der Haftplichtversicherer des Unfallbeteiligten aufgrund eines Abkommens unabhängig von der Rechtslage eventuell einen Teil unserer Aufwendungen ersetzt, bitten wie Sie, uns den Namen....mitzuteilen."


    Was heißt das im Klartext? Ich verursache einen Unfall und die Haftpflicht des Unfallgegner beteiligt sich an den Kosten meiner ärztlichen Hilfe?


    Da muss man sich ja nicht wundern, wenn die Versicherungsbeiträge steigen ?(


    Wer klärt mich auf?


    Danke im Voraus.


    Helmut

  • Wie der Krankenversicherer Deiner Tochter zutreffend geschrieben hat, ersetzt der (gegnerische) Haftpflichtversicherer unabhängig von der Rechtslage evtl. eine Teil der Kosten. Die Kostenbeteiligung ergibt sich aus einem sogenannten Teilungsabkommen, das zwischen vielen Haftpflichtversicherern und gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherern, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherern besteht. Es gibt in diesen Fällen bis zu einem festgelegten Limit meistens eine pauschale Erstattung mit einer vertraglich festgelegten Quote.


    Die Teilungsabkommen dienen der Arbeitsvereinfachung der beteiligten Parteien, indem eine aufwändige Prüfung der Sach- und Rechtslage und/oder eine Nachweisführung zur Anspruchshöhe entfällt. Das heißt dann im Ergebnis, daß auch bei keiner Haftung nach Sach- und Rechtslage ein Haftpflichtversicherer den vereinbarten Betrag bezahlt (in solchen Fällen natürlich ohne Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt), oder bei klarer 100% Haftung der Haftpflichtversicherer nur mit der vereinbarten Quote von in der Regel zwischen 50 und 60% den Aufwand des Krankenversicherers reguliert. Nach dem Gesetz der großen Zahl sind die beteiligten Parteien unterm Strich dann meistens wieder glatt.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von Steffi & Holger
    Meine PKV hat sich auch vom Unfallverursacher die Kohle geholt, ist doch richtig so!


    LG


    Neunzwölfer bzw. seine Tochter war aber der Unfallverursacher, wenn ich das richtig interpretiere...

  • Kleiner Nachtrag zum Thema Verwaltungsaufwand:


    Hab mal eben in den Unterlagen nachgeschaut. Meine Tochter hat rd. 120 EUR an Arztkosten bezahlt. Da sie sie bei den Krankenkosten zu 80 % beihilfeberechtigt ist, musste die KK nur 20 % = 24 EUR übernehmen.


    Um nach dem Teilungsabkommen ein Teil oder alles von den 24 EUR von der anderen Versicherung erstattet bekommen, hat sie meine Tochter angeschrieben und nach den Unfalldaten gefragt und wird dann die gegnerische Versicherung anschreiben und um (Teil-)Erstattung bitten. Dann wird sie den Geldeingang überwachen.


    Jeder Controller, solche Leute gibt es sicherlich auch bei den Versicherungen, wird bestätigen, dass beide Versicherungen in dem konkreten Verfahren wg. maximal 24 EUR noch Geld mitbringen müssen.


    Fazit: Viele Grüße vom dem hl. Bürocratius.


    Gruß + schönes Wochende


    Helmut


    PS. Noch eine kleine Geschichte, die auch off topic ist: Unser 42 ist nach Berlin verkauft worden. Der Käufer tauchte mit den Kennzeichen auf, worüber wir uns wunderten, weil er noch nicht im Besitz der Fz-Papiere war. Darauf angesprochen erklärte er: das sind die Schilder von meinem in Berlin stehenden Smart, ist ja egal, weil ich kann ja nur mit einem Auto fahren und dem Staat und der Versicherung entsteht doch kein Schaden. Es gab noch eine Steigerung als er erzählte, er sei Kfz-Prüfer beim Berliner TÜV.

  • Mensch Helmut,
    da kannst Du mal wieder sehen, wie viele Menschen alleine davon leben, daß sie das Unglück Deiner Tochter verwalten. 8o
    Und dabei hat noch niemand einen Finger gerührt, um das Blech am Karren wieder zu richten. :(


    Gruß,
    Thorsten

    Das wovor wir Deutschen am meisten Angst haben, das macht glücklich. Toi-toi-toi.

  • Hallo Helmut,


    es geht keineswegs um 24 Euro oder nur einen Teil davon. Wie ich schon schrieb, gibt es in den Teilungsabkommen festgeschriebene Pauschalen, die, davon kannst Du mit Sicherheit ausgehen, um einiges höher sind als die 24 Euro.


    Und was den Verwaltungsaufwand betrifft: solche Sachen wie die Anfrage bei Deiner Tochter und auch die Abrechnung mit dem Haftpflichtversicherer verursachen bei vielen Gesellschaft außer den Portokosten keine weiteren Kosten, da sie inzwischen automatisiert und teilweise sogar in völliger Dunkelverarbeitung ablaufen, also von keinem Sachbearbeiter dafür überhaupt jemals in die Hand genommen werden müssen.


    Soweit es den Käufer Eures 42 betrifft, ich hätte sofort zum Telefon gegriffen und ein kurzes Gespäch mit der Rennletung geführt, wenn der bei mir mit dem Auto so vom Hof gefahren wäre. Ich habe wirklich für vieles Verständnis und halte manche Regelung für übertrieben, aber das ist einfach kriminell. Ich habe vor knapp zwei Jahren selbst nach einem unverschuldeten Auffahrunfall auf der Autobahn das Vergnügen mit einem Unfallgegner gehabt, bei dem zunächst der Verdacht bestand, ein vorhandenes Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug geschraubt zu haben. Das Theater, das sich für den Geschädigten daraus ergibt, kann man niemandem wünschen.


    Grüße


    Peter

  • Wirklich interessant diese Dunkelverarbeitung. Nur, wer liest denn die Antwortschreiben? Ein Roboter? Jetzt weiß ich auch, warum meine Tochter von der Versicherung ständig mit Herr und falscher Adresse angeschrieben wird, obwohl von uns telefonisch, per eMail und auch per Post moniert.


    Zum guten Schluß: Von meinem Rechtsgefühl her kann ich so ein Teilungsabkommen nicht nachvollziehen. Mir fährt einer rein, ich bin unschuldig, aber meine Versicherung beteiligt sich an den Arztkosten des Schuldigen. Vielleicht bin ich für solche Sache zu alt und auch zu altmodisch, aber verstehen kann ich das nicht. Sind halt Versicherungen!


    Gruß


    Helmut

  • Zitat

    Original von neunzwoelfer
    Nur, wer liest denn die Antwortschreiben? Ein Roboter?


    Gar nicht so falsch angenommen. Es gibt ganz hervorragende Programme zur Texterkennung.


    Zitat

    Jetzt weiß ich auch, warum meine Tochter von der Versicherung ständig mit Herr und falscher Adresse angeschrieben wird, obwohl von uns telefonisch, per eMail und auch per Post moniert.


    Nicht alles läuft automatisiert. Laßt die Post zurückgehen als "Empfänger unbekannt/unbekannt verzogen". Das könnte zur Korrektur führen. ;)


    Zitat

    Zum guten Schluß: Von meinem Rechtsgefühl her kann ich so ein Teilungsabkommen nicht nachvollziehen.


    Mußt Du auch nicht, weil es sich um vertragliche Vereinbarungen handelt. Und vertraglich kannst Du fast alles vereinbaren. Wie schon gesagt, das ist alles unabhängig von der Sach- und Rechtslage. Und unterm Strich über alle Schäden (nicht nur Deinen gesehen) wird es für die Versicherer nicht teurer als bei Einzelfallprüfung nach Sach- und Rechtslage.


    Zitat

    Vielleicht bin ich für solche Sache zu alt und auch zu altmodisch...


    Solche Teilungsabkommen gab es schon, lange bevor wir beide das Licht dieser Welt erblickten.


    Grüße


    Peter

  • Ich glaube das ist auch wichtig, falls es später mal zu Folgebeschwerden aufgrund dieses Unfalles kommen sollte.
    Die Unfallversicherung holt sich das Geld beim Verursacher und kassiert natürlich ab.