Moin,
da ich noch nie einen Neu- oder Gebrauchtwagen bei einem Fremdhändler (heißt das so? Ich meine z.B. einen Mercedes bei einem Ford-Händler erworben) gekauft habe, mal 'ne Frage "aus der Praxis, für die Praxis":
Ein VW-Händler im Nachbarort hat einen schönes 42-Cabrio mit relativ geringer Laufleistung stehen. Es gibt 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie dazu.
Wenn ich das Auto kaufe, es aber in einer Werkstatt mit smart-Erfahrung warten lasse und es wird dabei ein Garantiefall, der unter die GW-Garantie fällt, festgestellt, was dann? Unterbricht die Werkstatt den Service und schickt mich zum Verkäufer? Oder schließen sich Werkstatt und VK kurz und beratschlagen, wie es weitergehen soll? Denn ich möchte den smart eigentlich nicht von diesem VW-Händler warten und gfs. reparieren lassen. Der VK wusste z.B. nicht, dass der Benziner 6 Zündkerzen hat und ich bin mir nicht sicher, ob die Werkstatt das weiß. Und natürlich hat der Kleine lt. VK ein vollautomatisches Getriebe...
Also, wo gehe ich hin, wenn Service + Wartung anstehen? Und was passiert im GW-Garantiefall?
Freue mich über jede Antwort.
Viele Grüße
Helmut