Gebrauchtwagengarantie

  • Moin,


    da ich noch nie einen Neu- oder Gebrauchtwagen bei einem Fremdhändler (heißt das so? Ich meine z.B. einen Mercedes bei einem Ford-Händler erworben) gekauft habe, mal 'ne Frage "aus der Praxis, für die Praxis":


    Ein VW-Händler im Nachbarort hat einen schönes 42-Cabrio mit relativ geringer Laufleistung stehen. Es gibt 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie dazu.


    Wenn ich das Auto kaufe, es aber in einer Werkstatt mit smart-Erfahrung warten lasse und es wird dabei ein Garantiefall, der unter die GW-Garantie fällt, festgestellt, was dann? Unterbricht die Werkstatt den Service und schickt mich zum Verkäufer? Oder schließen sich Werkstatt und VK kurz und beratschlagen, wie es weitergehen soll? Denn ich möchte den smart eigentlich nicht von diesem VW-Händler warten und gfs. reparieren lassen. Der VK wusste z.B. nicht, dass der Benziner 6 Zündkerzen hat und ich bin mir nicht sicher, ob die Werkstatt das weiß. Und natürlich hat der Kleine lt. VK ein vollautomatisches Getriebe...


    Also, wo gehe ich hin, wenn Service + Wartung anstehen? Und was passiert im GW-Garantiefall?


    Freue mich über jede Antwort.


    Viele Grüße


    Helmut

  • Zuerst mal besteht auf jeden Fall eine Gewährleistung von 12 Monaten, die der Händler geben muss. Das bedeutet, dass du dich immer zuerst an den Verkäufer wenden musst, wenn ein möglicher Gewährleistungsfall vorliegt.


    Wird eine Garantievertrag abgeschlossen, so muss i.d.R. im Garantiefall nicht unbedingt der Verkäufer die Garantiearbeiten durchführen. Dafür sollte man aber den Garantiegeber (meistens eine spezielle Versicherung) und die Garantiebedingungen genau kennen. Meistens ist so eine Garantie nach den gelaufenen Kilometern gestaffelt und hat Ausschlüsse.


    Bei einer Gewährleistung muss der Händler im ersten halben Jahr nachweisen, dass der Schaden durch den Käufer entstanden ist, wenn er für einen Schaden nicht geradestehen möchte. Im zweiten halben Jahr ist der Käufer in der Beweispflicht (Beweisumkehr), dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.


    Bei einer Garantie werden die Schäden i.d.R. für 12 Monaten übernommen und die Beweisumkehr entfällt. Ausnahme sind die in der Garantie festgelegten Ausschlüsse. Vorteil einer Garantie: Reparaturen können i.d.R. in einer beliebigen Werkstatt ausgeführt werden.

  • Zitat

    Original von maikel
    Vorteil einer Garantie: Reparaturen können i.d.R. in einer beliebigen Werkstatt ausgeführt werden.


    Im Prinzip bis hierher alles richtig, nur mit der beliebigen Werkstatt ist das so eine Sache. Hier ist auf jeden Fall zunächst ein Blick in die Bedingungen der Gebrauchtwagengarantier erforderlich, um ausschließen zu können, daß der Versicherer nicht Reparatur in einer autorisierten Vertragswerkstatt verlangt. Gleiches gilt im Übrigen auch für Wartungsarbeiten während der Garantielaufzeit.


    Grüße


    Peter

  • Peter, deshalb "i.d.R." und mein Hinweis, die Garantiebedingungen genau zu betrachten, da es sicherlich je nach Garantiegeber/Garantievertrag Unterschiede gibt. Ich hatte damals z.B. eine Gebrauchtwagengarantie, die mir die Werkstattwahl frei ließ. Ein Vorteil: bist du unterwegs und es tritt ein Schaden auf, der in die Garantie fällt, so musst du zur Schadensbehebung nicht in die vorgegebene/heimische Werkstatt geschleppt werden.

  • Vielen Dank für die Ausführungen.


    Werd mir gfs. mal die GW-Garantie angucken und dann entscheiden. Hat 'ne frische Inspektion bekommen, da freue ich schon auf den Ölmessstab :D


    Gruß
    Helmut