Dichtgeparkte Stromtankstellen

  • Moin Stromer -
    kleine Story: kürzlich holte ein Süddeutscher im SC HB seinen E-Smart (mit Schnelllader) ab und hatte sich ausgerechnet, am gleichen Tag nachhause zu
    kommen. Er benötigte aber zwei Tage, weil 1. die angegebenen Standorte nicht
    stimmten und 2. zahlreiche Stromtankstellen zugeparkt waren. Letzteres passierte mir heute auch im Parkhaus.
    Hat jemand 'ne Idee (oder schon etwas real Vorhandenes) für eine freundlich
    -ironische Karte, die man den gedankenlosen Verbrennern an die Scheibe klemmen
    kann?
    Bin gespannt: Jochen

  • ...das wäre mal juristisch interessant...


    ...bei Behindertenparkplätzen ist das ja eindeutig geregelt: Wenn ich als berechtigt Behinderter keinen Parkplatz bekomme, darf ich den unbefugt Parkenden abschleppen lassen, und ein Bußgeld gibt´s noch obendrauf - selbst auf öffentlich genutzten Privatgrundstücken (Parkhaus).


    Wenn ich nun mit einem Elektroauto an eine "Zapfsäule" möchte, dann parke ich ja streng genommen nicht, sondern ich "tanke", während das andere Fzg.ja nicht auf einer Parkfläche steht, wie beim Behindertenparkplatz, sondern auf einer Betriebsfläche. Was ist, wenn ich mich hinter das Fzg. stelle, es quasi blockiere, um dann zu "tanken" ? Streng genommen habe ich ihn ja dann nicht zugeparkt. Ich behindere ihn allerdings an der Wegfahrt... ...als Folgeerscheinung seiner Behinderung mein (nein, ich habe leider (noch) keinen e-smart) Fzg. betriebssicher zu halten. Gibt es da schon juristisch klare Aussagen?

    mcc 450 cdi pulse von 2/2000 bis 12/2017 286.400 KM end of life.

    brabus roadster coupe blackline 2005-2012
    fortwo 453 ED von 12/2017 bis 11/2021

  • Ich befürchte, dass es derzeit keine rechtliche Handhabe auf freie Ladeplätze gibt. Parkst du zu, geht es eher dir selber an den Kragen (Nötigung, Behinderung, etc.).

  • Hallo Jochen,
    zu dem Thema hatte die Zeit-Online mal einen Bericht (Dez. 2o12), der sich mit der Problematik an Essens Stromtankstellen befasste.


    Dort wurden schon 'Verbrenner' an den Stromzapfsäulen (mehr oder weniger) rigoros Abgeschleppt.
    Aber scheinbar gnadenloser wurden dort auch E-Cars entfernt,
    - denen gedankenlose Zeitgenossen die Ladekabel aus den Steckdosen zogen.
    - die verkehrt herum abgestellt wurden, da deren Ladekabel sonst nicht bis an die Zapfsäule reichte.
    - E-Cars, die wohl wegen blockierter Parkplätze nicht Regel konform an der Säule geparkt hatten (Fußweg?).


    Alles in allem hat dort das Projekt "E-Cars" wohl an allen Ecken gezwickt und gehakt, so das sich deren Initiatoren auch mehrfach hilfeflehend an die Politik wendeten.


    Tja, nicht nur die Entwicklung von E-Car bedeutet noch reichlich Pionierarbeit. Auch der Gebrauch steckt noch tief in den Kinderschuhen! :(


    Gruß,
    Thorsten

    Das wovor wir Deutschen am meisten Angst haben, das macht glücklich. Toi-toi-toi.

  • Zitat

    Original von Rene Koch
    ...das wäre mal juristisch interessant...


    ...


    Moin,


    in Dortmund waren die Parkplätze der Ladesäulen mal mit einem Zusatzschild
    "Nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ausgeschildert.
    Benzin und Dieselkutschen wurden gnadenlos abgeschleppt, wie aber auch zwei E-Fahrzeuge, die eben nicht am (Akku-)Laden waren.


    Ein abgeschleppter Verbrenner hatte die Stadt dann verklagt und die Stadt musste die Zusatzschilder wieder abbauen, da es kein Schild gemäß der StVO ist.
    Nun dürfen die Stinker die Ladesäulen höchst offiziell zuparken.


    Gruß
    Thomas


  • Ich berichtige mal - hoffe, dass es so gemeint war. ;)

  • Aber es trifft genau das zu, was ich vermutet habe. Einen Stromparkplatz für Stromies frei zu lassen, ist eine reine freiwillige Geschichte, da es gesetzlich nicht geregelt ist. Da kann auch eine Stadt/Gemeinde nicht ihr eigenes Süppchen kochen. Von daher finde ich das Urteil vollkommen in Ordnung. Allerdings, mit ein bisschen Rücksichtnahme, kann man so welche Stromparkplätze auch frei lassen und ein paar Meter weiter fahren - finde ich.

  • Zitat

    Original von maikel


    ... mit ein bisschen Rücksichtnahme, kann man so welche Stromparkplätze auch frei lassen und ein paar Meter weiter fahren - finde ich.


    Ho-ho...
    Mensch Maikel,
    mit solch einer Lebenseinstellung mußt Du Dich in diesem Lande mit seiner Ellenbogengesellschaft nicht selten als Gutmensch beschimpfen lassen. :(


    Gruß,
    Thorsten

    Das wovor wir Deutschen am meisten Angst haben, das macht glücklich. Toi-toi-toi.

  • ...hmmmm....


    Also wenn ich auf ein Tankstellengelände fahre, und mein Auto im Zapfsäulenbereich parke - selbst dann, wenn die Tankstelle geschlossen hat, und es absehbar ist, daß ich mein Fzg. bis zur Wiedereröffnung am nächsten Morgen entfernt haben würde - darf auf Kosten des Fzg. Halters abgeschleppt werden. Die Tankstelle hat nicht StVO-konforme Schilder mit dem Abschlepphinweis angebracht (immer während der Jahrmarkt/Kerwetage) .


    Was unterscheidet nun rechtlich die geschlossene Tankstelle von der geöffneten Stromtankstelle? Die Tatsache Privateigentum/Gemeindeeigentum kann es nicht sein, denn auch wenn ich mein Auto im Gemeindebauhof parken würde, würde es abgeschleppt.

    mcc 450 cdi pulse von 2/2000 bis 12/2017 286.400 KM end of life.

    brabus roadster coupe blackline 2005-2012
    fortwo 453 ED von 12/2017 bis 11/2021

  • Zitat

    Original von Rene Koch
    ...


    Was unterscheidet nun rechtlich die geschlossene Tankstelle von der geöffneten Stromtankstelle?
    ...


    Die Stromtankstellen sind in der Regel ausgeschilderte Parkplätze. Und bei denen wird bisher nur zwischen Behinderten-Parkplätzen und generellen Parkplätzen unterschieden. Selbst die Frauenparkplätze haben keinen Sonderstatus in der StVO. Will heißen, solange ein Parkplatzbetreiber (z.B. Supermarkt) für sein Grundstück die StVO zu Grunde legt, hat dieser keine rechtliche Handhabe, Männer von solchen Parkplätzen abschleppen zu lassen.
    Anderseits gibt es auf den Autobahnrastanlagen speziell ausgewiesene Stellflächen für Schwertransporte. Kommt ein solcher an einer dieser Rastplätze und findet diesen Parkplatz durch normale Lkw verstellt vor, reicht ein kurzes Telefonat und sofort sind Uniformierte zur Stelle, die diese normalen Lkw vom Platz scheuchen.
    Ach, Taxi-Parkplätze sind wohl auch nach Gesetzestext bekannt.


    Eine andere Möglichkeit...
    Vor unserem Waldstation gibt es Stellflächen, die mit einem Halteverbotsschild beschildert sind, mit dem Zusatzhinweis "Rettungskräfte frei!" Dort 'parkt' bei Veranstaltungen immer der Transporter für den zweiten Gewinner.
    Vielleicht eine mögliche Variante für Stromtankstellen.


    Gruß,
    Thorsten

    Das wovor wir Deutschen am meisten Angst haben, das macht glücklich. Toi-toi-toi.

  • Zitat

    Original von baroni
    ...


    Eine andere Möglichkeit...
    Vor unserem Waldstation gibt es Stellflächen, die mit einem Halteverbotsschild beschildert sind, mit dem Zusatzhinweis "Rettungskräfte frei!" Dort 'parkt' bei Veranstaltungen immer der Transporter für den zweiten Gewinner.
    Vielleicht eine mögliche Variante für Stromtankstellen.


    ...


    War gar nicht mal so dumm gedacht.
    Denn genau das ist der hand- und fußfeste Weg!



    Zeichen 283 StVO: "absolutes Halteverbot"
    zusammen mit dem mittlerweile ganz offiziellen
    Zusatzzeichen 1026-60 StVO: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei"


    Wenn also bei Euch, liebe ED-Fahrer, mal wieder die Tanke zugepark wurde, dann bitte doch die Gemeinde ein genau solches Schild auf zu stellen. =)


    Gruß,
    Thorsten

    Das wovor wir Deutschen am meisten Angst haben, das macht glücklich. Toi-toi-toi.