Allg Frage zu Schadenfreiheitsklassen

  • Ist zwar nicht die Smart Club Versicherung, aber vll kann mir hier trotzdem auf kurzem Dienstweg geholfen werden ;)


    Meine Freundin hatte vor einiger Zeit mit ihrem Auto (kein Smart ;)) auf einem Parkplatz eine kleine Berührung ohne sichtbare Spuren mit einem anderen Fahrzeug bei der auch die Polizei anwesend war und nichts festgestellt hat, auch der andere Fahrzeugführer hat nichts erkennen können.
    2 Wochen später kam die Nachricht von Ihrer Versicherung, dass sie zum Unfall Stellung nehmen sollte, es ging um ca. 800€


    Mittlerweile ist es so, dass Fotos von beiden Fahrzeugen angefordert worden sind und ihre Versicherung hat die Zahlung erst einmal abgelehnt, der Vorgang ist aber noch in Prüfung, je nachdem, was die Gegenseite nun unternimmt.


    Sie will sich jetzt nach einem neuen Versicherer umschauen, aber was sollen wir da nun angeben?
    Sie war in SF 1/2 und wäre bei keinem Schaden in SF 1 aufgestiegen, im Schadensfall wirds die SF S.
    Was muss sie angeben, wenn sie wechselt? Kann ja gut sein, dass die Klärung erst im nächsten Jahr ist.


    Ist es dann bei allen Versicherern gleich, dass sie jetzt vorsorgshalber SF S angibt und nach der Klärung dann rückwirkend neu eingestuft wird in SF 1 und ihre zu viel bezahlte Prämie zurückgezahlt wird?
    Oder soll man es lieber andersherum machen (sofern es überhaupt geht?!) bei den neuen Vergleichen mit SF1 zu rechnen und anzugeben und im Fall der Fälle, dass die ehemalige Versicherung doch den Schaden anerkennt hochgestuft wird und nachzahlt?


    Gruß

    2009er Smart 451 Coupe Pulse 84 PS Turbo

    Einmal editiert, zuletzt von Zia2k10 ()

  • Hallo,
    der aktuelle (!) SF ist bei ihr die 1/2 und die bzw. die Versicherungsscheinnummer gibst du beim Wechsel an. Die SF könnte sich höchstens irgendwann ändern, wenn ihre Versicherung doch reguliert. Aber aktuell ist dem ja nicht so.


    Die Folgeversicherung holt sich so oder so von der Vorversicherung die Bestätigung über die SF. Und das, was bestätigt wird, wird auch für die Berechnung herangezogen. Da hast du also eh keinen Einfluss drauf.




    Gruß,


    Laurenz

  • Wir sind ja bisher noch beim Vergleich und da wird nach dem voraussichtlichen SF für das nächste Jahr gefragt, daher die Frage.
    Beim Wechsel sind wir noch nicht.


    Aber danke für die Info, dann vergleichen wir einfach versch. Versicherungen für beide Fälle (SF S und SF 1) und schauen dann, welche es wird und geben dann beim Wechsel die SF 1/2 an :)


    Gruß

  • Laurenz, Du irrst.


    Der Vertrag gilt durch den aktuellen Schaden als belastet, da der Versicherer wegen des Schadens bereits Aufwand in Form der Bildung einervRückstellung hatte. Die Einstufung in 2012 erfolgt deshalb in Schadenklasse S.


    Sollte der Schaden irgendwann geschlossen werden können, ohne daß der Versicherer eine Entschädigung zubzahlen hatte, wird die Rückstufung rückwirkend wieder aufgehoben.


    Es macht auch keinen Sinn, den aktuellen Schaden beim Nachversicherer zu verschweigen. Der Nachversicherer erfragt beim Vorversicherer das Rabattgrundjahr und die Anzahl der im laufenden Jahr gemeldeten Schäden. Er wird also in jedem Fall von dem Schaden Kenntnis erhalten. Bis zum Eingang der Bestätigung des Vorversicherers ist jede Einstufung beim Nachversicherer nur vorläufig.


    Es kommt also nicht darauf an, ob der aktuelle Versicherer bereits eine Zahlung geleistet hat.


    Aus dem Umstand, daß an den Fahrzeugen zunächst äußerlich kein Schaden erkennbar war, kann nicht geschlossen werden, daß kein Schaden eingetreten ist. Die heute üblichen Kunststoffstoßstangen verformen sich häufig sobzurück, daß es tatsächlich so aussieht, als sei nichts beschädigt. Der Schaden befindet von außen nicht sichtbar dahinter bzw. darunter.


    Deine Freundin wäre gut beraten, auch ihr Fahrzeug inmal von unter- bzw. hinterwärts fachmännisch betrachten zu lassen.


    Grüße


    Peter

  • Zitat

    Original von hugo
    Laurenz, Du irrst.


    Der Vertrag gilt durch den aktuellen Schaden als belastet, da der Versicherer wegen des Schadens bereits Aufwand in Form der Bildung einervRückstellung hatte. Die Einstufung in 2012 erfolgt deshalb in Schadenklasse S.


    Sollte der Schaden irgendwann geschlossen werden können, ohne daß der Versicherer eine Entschädigung zubzahlen hatte, wird die Rückstufung rückwirkend wieder aufgehoben.


    Nur darum ging es mir, ob man auch rückwirkend besser eingestuft werden kann und Geld zurückbekomme, verschweigen wollten wir doch auch gar nichts :)


    Zitat

    Original von hugo
    Aus dem Umstand, daß an den Fahrzeugen zunächst äußerlich kein Schaden erkennbar war, kann nicht geschlossen werden, daß kein Schaden eingetreten ist. Die heute üblichen Kunststoffstoßstangen verformen sich häufig sobzurück, daß es tatsächlich so aussieht, als sei nichts beschädigt. Der Schaden befindet von außen nicht sichtbar dahinter bzw. darunter.


    Aber es relativiert sich wieder, wenn ein Fahrzeug steht (nicht parkt, d.h. keine Bremse betätigt) und das andere mit ca. 5 km/h Kennzeichenhalter an Kennzeichenhalter aneinander rollt ;)


    Aber ist ja auch egal, bei ihr ist nichts und mir ging es wie schon erwähnt nur darum, ob es nach der Bestätigung der jetzigen Versicherung und nach Versicherungsbeginn noch was an der Einstufung zu rütteln gibt. Und da eine rückwirkende Neueinstufung inkl. Rückzahlung zu viel gezahlter Prämie möglich ist, ist das Thema erledigt, besten Dank!

    2009er Smart 451 Coupe Pulse 84 PS Turbo

    Einmal editiert, zuletzt von Zia2k10 ()