Smart-Versicherung: Wie berechnen sich die Fristen...

  • Moin,


    heute haben zwei Mitglieder meiner Familie Post von der Gruppenversicherung erhalten.


    Von der angedachten 1/4-jährlichen Zahlung, die vor allen Dingen für nicht so finanzstarke Mitglieder interessant wäre, leider keine Rede.


    Bedauerlicherweise auch nicht, dass doch auch Teile der Versicherung gekündig werden können (oder nicht?) Manch einer möchte angesichts der Beitragsentwicklung vielleicht auf Vollkasko verzichten. Na ja, muss man sich halt selbst informieren und durch die Versicherungsbestimmungen wühlen.


    Was aber doch wichtig ist: Das Schreiben wurde ohne Zustellungsnachweis übersandt. Ab wann gilt denn die Monatsfrist für die außerordentliche Kündigung? Die Kündigung müsste dann innerhalb 1 Monats nach Erhalt des Schreibens (wann wäre das?) bei der Versicherung eingegangen sein oder gilt hier das Datum des Poststempels? ?(


    Wäre für eine kurze Info dankbar.


    Helmut


    PS. Sollte das Thema nur im Vereinsforum behandelt werden dürfen, dann bitte löschen!

  • Zitat

    Original von neunzwoelfer
    Ab wann gilt denn die Monatsfrist für die außerordentliche Kündigung?


    Hallo,
    wenn du das Schreiben heute erhalten hast, dann beginnt die Frist ebenfalls heute.



    Gruß,


    Laurenz

  • Hallo Helmut,


    normalerweise geht man davon aus, Datum des Schreibens plus 3 Tage Versandweg. Wenn nun im Schreiben nur das Monat und Jahr angegeben ist, dann müßte Dir im Zweifelsfall die Versicherung nachweisen, wann Du das Schreiben bekommen haben hättest müssen - und das wird schwierig für die Versicherung.


    Heb' doch mal den Briefumschlag auf - oder ist der "freigestempelt" worden? Wenn auch auf dem Briefumschlag kein Datum angegeben ist, hättest Du im Zweifelsfall durch Jemanden, der den Erhalt des Briefes bezeugt gute Chancen. ;)

  • Die Öffentliche geht nach meinen insoweit allerdings nicht abgesicherten Informationen von einem Sonderkündigungsrecht bis 16.12. aus.


    Die Umstellung von Voll- auf Teilkasko ist problemlos möglich. Dafür sollte ein Anruf bei Lutz ausreichen.


    Zum Inhalt des Info-Briefes der Öffentlichen: die Öffentliche ist, wie jeder andere Versicherer auch, verpflichtet, den Versicherten Prämienanpassungen mitzuteilen. Prämiensteigerungen begründen ein Sonderkündigungsrecht, über das ebenfalls aufzuklären ist. Eine weitergehende Informationspflicht besteht aber nicht. Insbesondere muß kein Versicherer auf die Möglichkeit eventueller Umstellungen der Zahlungsweise oder die Möglichkeit anderweitiger Vertragsumstellungen hinweisen. M.W. gibt es auch keine Gesellschaft, die dergl. täte.


    Die Einführung einer vierteljährlichen Zahlweise hätte wegen des damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes die Prämien noch weiter steigen lassen.


    Grüße


    Peter

  • Folgenden Original-Satz aus dem Erhöhungsschreiben möchte ich Euch nicht vorenthalten:


    "Die über den Rahmenvertrag versicherten Mitglieder verursachen auch mehr Unfälle als die Gesamtheit der Autofahrer." (Unterstreichung von mir)


    Viele Grüße


    Helmut

  • Auch das ist ein Punkt, in dem die Öffentliche und wir sehr unterschiedlicher Auffassung sind. Einen Beleg für die Auffassung der Öffentlichen haben wir nicht.


    Nicht zu leugnen ist allerdings, daß die Anzahl der Schäden/Vertrag im Vergleich zum Vorjahr bemerkbar gestiegen ist.


    Grüße


    Peter

  • noch einmal zum Infobrief.


    Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Wie Peter bereits sagte.


    Eine Abmeldung beendet den Vertrag nicht, sie unterbricht den Vertrag nur. Das bedeutet, der Vertrag läuft "zu neuen Konditionen" nach der Wiederzulassung weiter.
    Also, bei Abmeldung, unbedngt kündigen, wenn nicht weiter über den Rahmenvertrag weiter versichert werden soll.
    Die beitragsfreie Ruheversicherung während der Abmeldung gibt es dann natürlich von der öffentlichen nicht.


    Änderung der Kasko, z. B. von Voll- in Teilkasko, odr kompletter Ausschluss der Kasko:


    Muss schriftlich beantragt werden. Entweder an mich, natürlich die Arbeits-Email Adresse und nicht per PN, oder direkt an die Öffentliche.


    Nochmal wie im andren Thread bereits geschrieben:


    Ihr müsst nicht sofort eine neue Versicherung abschliessen. Ende Dezember reicht völlig zum 01.01.2012.
    Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.


    Gruss


    Lutz

  • Moin,


    in diesem Zusammenhang mal 'ne Frage, die mir auf den Nägel brennt.


    Keine Versicherung käme doch auf die Idee, den Versicherungsbeitrag pauschal z.B. für ALLE Mercedes-Fahrer zu erhöhen. Solche Erhöhungen sind m.W. nur immer auf den Fahrzeug-Typ bezogen, also E-Klasse, S-Klasse usw.


    "Unsere" Versicherung hat die Beiträge für alle Smart-Modelle ziemlich gleichmäßig angehoben. Ist die Schadenhöhe wirklich bei allen Smarts ungefähr gleich hoch? Oder zahlen die kleinen und "braven" Smarts etwa für die "leichtsinnigen" Roadster pp. mit? Hoffe, die Angesprochenen verstehen Spaß.


    Aber die Frage ist schon ernst gemeint. Wie ist denn die Schadenentwicklung verteilt?


    Mit fragenden Grüßen


    Helmut

  • Hallo Helmut,


    doch, die Versicherungen sind durchaus schon auf die Idee gekommen, ihre Tarife linear quer durch alle Tarifgruppen pauschal um einen vorher definierten Prozentsatz zu erhöhen. So marktweit prinzipiell auch in diesem Jahr. Im Unterschied zu unserem Rahmenvertrag fällt das bei einem "normalem" Einzelvertrag nur in der Regel in dieser Form schon deswegen nicht auf, weil sich regelmäßig Verschiebungen schon bei den grundsätzlichsten harten Tarifmerkmalen wie Typklasse oder Regionalbereich ergeben. Wenn dann noch eine höhere Rabattklasse zum Tragen kommt und sich Verschiebungen in den weichen Tarifmerkmalen wie Alterszuschlag, Jahresfahrleistung etc. ergeben, kann keiner, wirklich keiner, mehr nachrechnen, ob und wieviel es nun eigentlich teurer geworden ist.


    Zum Rahmenvertrag: das Gros des versicherten Bestandes sind natürlich die 42 aller Baureihen. Roadster sind einige dabei, 44 eher wenige. Klar gibt es Abweichungen in den aus den einzelnen Tarifgruppen gebildeten Schadenquoten (ich habe mir die anonymisierten Einzelschadenaufstellungen geben lassen und daraus mühsam die unterschiedlichsten Statistiken abgeleitet, das bis Ende September Monat für Monat), sie weichen tatsächlich aber nur in vernachlässigbaren Nuancen voneinander ab.


    Ich habe mich anfangs darüber durchaus gewundert, dabei ist die Erklärung eigentlich ganz einfach. Da, wo nur wenige Risiken gleicher Tarifmerkmale versichert sind, ist das Beitragsaufkommen aus eben dieser Tarifgruppe natürlich entsprechend bescheiden. Ein durchschnittlicher Schaden, der in einer stark besetzten Tarifgruppe nicht sonderlich ins Gewicht fällt, hat dann natürlich ähnliche Auswirkungen auf die Quote wie ein überdurchschnittlich hoher Schaden innerhalb der großen Gruppe.


    Im letzten Jahr, das wegen des ungleich kleineren Vertragsbestandes nur bedingt als vergleichbar herangezogen werden kann, sah es noch ganz anders aus. Letztes Jahr stachen die roadies derart negativ nach oben aus der Statistik heraus, daß wir sogar ernsthaft am überlegen waren, das Angebot für die roadster komplett zu canceln. Im Vergleich dazu, aber eben nur dazu, haben sich die roadies dieses Jahr sogar positiv entwickelt.


    Grüße


    Peter